13570/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2012“

 

Mit der AB 11154/XXIV.GP vom 11.06.2012  wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie viele gezielte Kontrollen (Handy am Steuer) der Bundespolizei gab es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/ Bundespolizeidirektionen)?

 

2.      Viele AutofahrerInnen wurden im Rahmen dieser gezielten Kontrollen beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ertappt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

 

3.      Wie viele AutofahrerInnen wurden 2012 insgesamt wegen Telefonierens am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) angehalten und eine Strafe ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?

4.      Wie hoch waren die dafür im Jahr 2012 eingenommenen Strafgelder (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizei-direktionen)?

 

5.      Wie viele Verkehrsunfälle sind dem Ressort im Jahr 2012 bekannt geworden, die durch Telefonieren am Steuer (mit) ausgelösten wurden (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?

 

6.      Wie hoch sind die Geldstrafen für „Handy am Steuer“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Aufschlüsselung der Strafsätze auf Mitgliedsstaaten)?

 

7.      Welche Maßnahmen hält das Ressort für erforderlich, um Telefonieren am Steuer bzw. am Lenkrad etc. einzudämmen?

 

8.      Sollen aus Sicht des Ressorts Freisprecheinrichtungen – insbesondere auch für Miet- und Taxifahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben oder Telefonieren im Auto überhaupt verboten werden?

 

9.      Welche Rechtsprechung des VwGH liegt zu Telefonieren am Steuer vor?