13590/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend "Vorruhestandsmodell" in der Monopolverwaltung

 

 

Während bei den Beschäftigten in der Wirtschaft über eine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters diskutiert wird, nimmt es die österreichische Bundesregierung im eigenen Bereich offensichtlich nicht sehr ernst. Jüngstes Beispiel ist die Monopolverwaltung GmbH, zu 100 Prozent im Eigentum des Finanzministeriums stehend.

 

Die dortige Geschäftsführerin, DI Tina Reisenbichler, - in ihrer Freizeit ÖVP-Politikerin in Wien – möchte 25 Prozent der Belegschaft in den Vorruhestand bringen.

Das Vorruhestandsmodell sieht folgendermaßen aus: Personen, der Jahrgänge, 1957 bis 1962 sollen kollektiv dazu gebracht werden, „freiwillig“ auszutreten, und dann bei reduziertem Bezug „spazieren“ zu gehen. Vorerst hat man die Gruppe der über einen Arbeitsleihvertrag von der ehemaligen Austria Tabak in der Monopolverwaltung beschäftigten Mitarbeiter im Visier dieses „Vorruhestandsmodells“.

Die Zeit bis zum regulären Pensionsantrittsalter soll dieser Gruppe zu einem gewissen Prozentsatz finanziell „ausgeglichen“ werden. Im Gegenzug werden neue, jüngere Mitarbeiter zu geringeren Gehältern eingestellt. In Gewerkschaftskreisen geht das Gerücht um, dass Reisenbichler, wie bereits in der Vergangenheit, wiederum ÖVP-nahe Personen aus ihrem politischen Umfeld in die MVG hieven möchte.

Bezahlen müssen dies die österreichischen Trafikanten mit ihrer Tabakmonopolabgabe und der österreichische Steuerzahler, da die Gewinnabfuhr an das Finanzministerium dadurch erheblich reduziert wird.

Sollte diese Maßnahme mit Wissen von Finanzministerin Maria Fekter geschehen, so schädigt sie gemeinsam mit ihrer Parteifreundin Reisenbichler das Vermögen der Monopolverwaltung und damit der Republik Österreich. Diesbezüglich wurde bereits eine Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien eingebracht, um die Justizbehörden dazu zu veranlassen, allfällige Verstöße wegen Untreue und Amtsmissbrauch zu überprüfen.


 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Kennen Sie als Eigentümervertreterin der Monopolverwaltung GmbH das Vorruhestandsmodell für Mitarbeiter der Jahrgänge 1963 bis 1957?

2.    Wie gestaltet sich dieses Vorruhestandsmodell?

3.    Wurde dieses Vorruhestandsmodell dem Aufsichtsrat der Monopolverwaltung GmbH zur Kenntnis gebracht?

4.    Haben Sie als Eigentümervertreterin diesem Vorruhestandsmodell zugestimmt?

5.    Hat der Aufsichtsrat diesem Vorruhestandsmodell zugestimmt?

6.    Wurde dieses Vorruhestandsmodell den Wirtschaftsprüfern der Monopolverwaltung zur Kenntnis gebracht?

7.    Wurde dieses Vorruhestandsmodell dem Rechnungshof zur Kenntnis gebracht?

8.    Was kostet dieses Vorruhestandsmodell die Monopolverwaltung?

9.    Was kostet dieses Vorruhestandsmodell die Republik Österreich?