13611/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Anneliese Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Zu spät kommen erlaubt“ – Gleitzeit an oberösterreichischer NMS
„Zu spät kommen erlaubt“ titeln die „Oberösterreichische Nachrichten“ am 10. 12. 2012 einen Artikel: Schülern der Linzer Stifter-Praxis-Mittelschule ist es demnach erlaubt, montags in der ersten Unterrichtsstunde später zu kommen, wenn sie dafür am Nachmittag länger bleiben.
„Das
heißt, die Schüler können bis zu 20 Minuten früher mit dem
Unterricht beginnen – also bereits um 7.35 statt wie üblich um 7.55
Uhr. Oder sie erscheinen wahlweise erst um 8.15 Uhr, also um bis zu 20 Minuten
nach dem regulären Unterrichtsstart. Das hat allerdings Konsequenzen: Wer
später kommt, muss am Nachmittag länger bleiben. Für die
Frühaufsteher gibt es einen besonderen Anreiz: Sie können sich ihr
Zeitguthaben ansparen und in der letzten Schulwoche vor den Semesterferien bis
zu einem Tag zuhause bleiben.
[…]
Die Schüler der 3a sind jedenfalls schon jetzt überzeugte
Gleitzeiter. Jeden Montag wird streng mitnotiert, wer wann kommt, geht und wie
viel Zeitguthaben damit angespart hat. ,Am liebsten hätten sie eine Stechuhr',
sagt der Klassenvorstand Tobias Gruber und lacht.
Florian war, wie
viele seiner Schulkollegen, jeden Montag 20 Minuten früher da. ,Ich will
am Ende des Semesters einen Tag zuhause bleiben.' Und was macht er dann? ,Vielleicht
fernsehen. Oder in die Stadt gehen. Auf jeden Fall werde ich die Freizeit
genießen.'“
(OÖN,
10. Dez. 2012, S. 23)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Nach welchem Lehrplan erfolgt an der Linzer Stifter-Praxis-Mittelschule der Unterricht?
2. Basierend auf welcher Gesetzesgrundlage ist die o.g. „Gleitzeit“ an der 3a-Klasse möglich?
3. Wer hat diese genehmigt?
4. Wie verbringen Schüler, welche statt „wie üblich“ um 7.55 Uhr bereits um 7.35 Uhr „mit dem Unterricht beginnen“ die zwanzig Minuten bis 7.55 Uhr? Wird in dieser Zeit für die früher Gekommenen tatsächlich bereits Unterricht gehalten?
5. Falls nein, wie wird die Zeit sonst verbracht?
6. Falls ja, wer hält diesen Zusatzunterricht?
7. Falls ja, aus welchen Mitteln wird dieser Zusatzunterricht finanziert?
8. Wie verbringen Schüler, welche statt „wie üblich“ um 7.55 Uhr erst später „mit dem Unterricht beginnen“ die am Nachmittag nachzuholende Zeit? Wird in dieser Zeit der am Morgen ggf. versäumte Unterricht noch einmal für die zu spät Gekommenen gehalten?
9. Falls nein, wie wird die Zeit sonst verbracht?
10. Falls ja, wer hält diesen Zusatzunterricht?
11. Falls ja, aus welchen Mitteln wird dieser Zusatzunterricht finanziert?
12. In wie viele Vollzeitäquivalente lässt sich der Zeit-Mehraufwand umrechnen?
13. Könnten diese Mittel im Unterrichtsressort nicht an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden?