13611/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „Zu spät kommen erlaubt“ – Gleitzeit an oberösterreichischer NMS

 

 

„Zu spät kommen erlaubt“ titeln die „Oberösterreichische Nachrichten“ am 10. 12. 2012 einen Artikel: Schülern der Linzer Stifter-Praxis-Mittelschule ist es demnach erlaubt, montags in der ersten Unterrichtsstunde später zu kommen, wenn sie dafür am Nachmittag länger bleiben.

 

„Das heißt, die Schüler können bis zu 20 Minuten früher mit dem Unterricht beginnen – also bereits um 7.35 statt wie üblich um 7.55 Uhr. Oder sie erscheinen wahlweise erst um 8.15 Uhr, also um bis zu 20 Minuten nach dem regulären Unterrichtsstart. Das hat allerdings Konsequenzen: Wer später kommt, muss am Nachmittag länger bleiben. Für die Frühaufsteher gibt es einen besonderen Anreiz: Sie können sich ihr Zeitguthaben ansparen und in der letzten Schulwoche vor den Semesterferien bis zu einem Tag zuhause bleiben.
[…]
Die Schüler der 3a sind jedenfalls schon jetzt überzeugte Gleitzeiter. Jeden Montag wird streng mitnotiert, wer wann kommt, geht und wie viel Zeitguthaben damit angespart hat.
,Am liebsten hätten sie eine Stechuhr', sagt der Klassenvorstand Tobias Gruber und lacht.

Florian war, wie viele seiner Schulkollegen, jeden Montag 20 Minuten früher da. ,Ich will am Ende des Semesters einen Tag zuhause bleiben.' Und was macht er dann? ,Vielleicht fernsehen. Oder in die Stadt gehen. Auf jeden Fall werde ich die Freizeit genießen.'“
(OÖN, 10. Dez. 2012, S. 23)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Nach welchem Lehrplan erfolgt an der Linzer Stifter-Praxis-Mittelschule der Unterricht?

2.     Basierend auf welcher Gesetzesgrundlage ist die o.g. „Gleitzeit“ an der 3a-Klasse möglich?

3.     Wer hat diese genehmigt?

4.     Wie verbringen Schüler, welche statt „wie üblich“ um 7.55 Uhr bereits um 7.35 Uhr „mit dem Unterricht beginnen“ die zwanzig Minuten bis 7.55 Uhr? Wird in dieser Zeit für die früher Gekommenen tatsächlich bereits Unterricht gehalten?

5.     Falls nein, wie wird die Zeit sonst verbracht?

6.     Falls ja, wer hält diesen Zusatzunterricht?

7.     Falls ja, aus welchen Mitteln wird dieser Zusatzunterricht finanziert?

8.     Wie verbringen Schüler, welche statt „wie üblich“ um 7.55 Uhr erst später „mit dem Unterricht beginnen“ die am Nachmittag nachzuholende Zeit? Wird in dieser Zeit der am Morgen ggf. versäumte Unterricht noch einmal für die zu spät Gekommenen gehalten?

9.     Falls nein, wie wird die Zeit sonst verbracht?

10.  Falls ja, wer hält diesen Zusatzunterricht?

11.  Falls ja, aus welchen Mitteln wird dieser Zusatzunterricht finanziert?

12.  In wie viele Vollzeitäquivalente lässt sich der Zeit-Mehraufwand umrechnen?

13.  Könnten diese Mittel im Unterrichtsressort nicht an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden?