13634/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Jugendliche Heiminsassen ohne Sozialversicherungs-Anrechnung von Arbeits- und Pensionszeiten gemäß § 225 ASVG“

 

Mit der AB 2584/XXII.GP vom 01.04.2005 wurden die Fragen des Fragestellers und Genossinnen zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Der Fragesteller hat bereits vor Jahren in drei parlamentarischen Anfragen u.a. die Versicherungspflicht von jugendlichen Heiminsassen (Fürsorgezöglinge) angesprochen und entsprechende Fragen gestellt. Zur Thematik wird daher auf den Einleitungstext der Anfrage J 273/XXI.GP 26.01.2000 verwiesen. Es liegen dazu folgende Anfragebeantwortungen vor:
AB 308/XXI.GP vom 27.03.2000, AB 602/XXII.GP  vom 28.08.2003 und AB 2584/XXII.GP vom 01.04.2005.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie zur Anfrage 2605/XXII.GP wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Hat sich an der in den oben zitierten Anfragebeantwortungen geschilderten Rechtslage seit - insbesondere nach den erfolgten Pensionsrechtsänderungen - etwas geändert?
Wenn ja, worin liegen diese Änderungen?

2.      Wie sehen Sie aktuell in Vollziehung pensionsrechtlicher Bestimmungen das Problem
„Jugendlicher Heiminsassen ohne Versicherungsanmeldung“ nach den Pensionsreformen der letzten Jahre?

 

3.      Wie viele dieser ehemaligen jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen sind nach Schätzung des Ressorts in Österreich von einer nichterfolgten Versicherungsanmeldung betroffen?
Wie viele Fälle sind dem Ressort s
eit dem Jahr 2005 bekannt geworden?

 

4.      Welche Haltung wird das Ressort gegenüber betroffenen ehemaligen jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in Heimen sozialversicherungsrechtlich nicht angemeldet waren und  die sich nun im Pensionsantrittsalter befinden, einnehmen?

 

5.      Werden sie nach Entrichtung von fehlenden Sozialversicherungsbeiträge die in Punkt 4 der Anfragebeantwortung (XXII.GP Nr. 2584/AB) dargelegte Vorgangsweise einhalten?
Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Sind ihnen in den Jahren 2005 - 2012 Schadenersatzklagen betroffener jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber (d.s. Heimträger u.a.) bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wenn ja, welche gerichtliche Entscheidungen liegen dazu vor?

 

7.      Welche Entscheidungen hat der VwGH hinsichtlich des Ermessensspielraumes in den Jahren 2005 – 2012 getroffen (s. Antwort zu Frage 5 der Anfrage 2605/J)?
Welche Auswirkungen haben
diese Entscheidungen auf die  dem Ressort bekannten bzw. beschriebenen Problemfälle?

 

8.      Wie viele Anträge von Personen auf Wirksamerklärung von Beitragszeiten in der Sozialversicherung wurden in den Jahren 2005 - 2012 gestellt?
Wie viele davon waren ehemalige jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?


9.        Wie viele davon wurden abgelehnt?
Wie viele davon waren ehemalige
jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?
 Wie wurde dies im Regelfall begründet?

 

10.  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2005 - 2012 Anträge deswegen abgelehnt, weil die beantragte Klärung von Pensionsversicherungsbeträgen zur Erhöhung einer künftigen Leistung aus der Pensionsversicherung geführt hätte (Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?

 

11.  Wird sich das Ressort weiterhin für eine Änderung des ASVG eintreten, nach der generell die Tätigkeiten von ehemaligen jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen, die in Heimen als Hilfsarbeiter oder sonst wie unversichert tätig waren, als Versicherungszeiten für die Pensionsbemessung anerkannt werden?
Wenn nein, warum nicht?