13634/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Jugendliche Heiminsassen ohne Sozialversicherungs-Anrechnung von Arbeits- und Pensionszeiten gemäß § 225 ASVG“
Mit der AB 2584/XXII.GP vom 01.04.2005 wurden die Fragen des Fragestellers und Genossinnen zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Der Fragesteller hat bereits vor
Jahren in drei parlamentarischen Anfragen u.a. die Versicherungspflicht von jugendlichen
Heiminsassen (Fürsorgezöglinge) angesprochen und entsprechende Fragen
gestellt. Zur Thematik wird daher auf den Einleitungstext der Anfrage J
273/XXI.GP 26.01.2000 verwiesen. Es liegen dazu folgende Anfragebeantwortungen
vor:
AB 308/XXI.GP vom 27.03.2000, AB 602/XXII.GP vom 28.08.2003 und AB
2584/XXII.GP vom 01.04.2005.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie zur Anfrage 2605/XXII.GP wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Hat sich an der
in den oben zitierten Anfragebeantwortungen geschilderten Rechtslage seit - insbesondere
nach den erfolgten
Pensionsrechtsänderungen - etwas geändert?
Wenn ja, worin liegen diese Änderungen?
2.
Wie sehen Sie aktuell in Vollziehung
pensionsrechtlicher Bestimmungen das Problem
„Jugendlicher Heiminsassen ohne
Versicherungsanmeldung“ nach den Pensionsreformen der letzten Jahre?
3.
Wie viele dieser ehemaligen jugendlichen
Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen sind nach Schätzung des
Ressorts in Österreich von einer
nichterfolgten Versicherungsanmeldung betroffen?
Wie viele Fälle sind dem Ressort seit dem Jahr 2005 bekannt
geworden?
4. Welche Haltung wird das Ressort gegenüber betroffenen ehemaligen jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in Heimen sozialversicherungsrechtlich nicht angemeldet waren und die sich nun im Pensionsantrittsalter befinden, einnehmen?
5.
Werden sie nach Entrichtung
von fehlenden Sozialversicherungsbeiträge die in Punkt 4 der Anfragebeantwortung
(XXII.GP Nr. 2584/AB) dargelegte Vorgangsweise einhalten?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Sind ihnen in
den Jahren 2005 - 2012 Schadenersatzklagen betroffener jugendlichen Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber (d.s. Heimträger u.a.) bekannt
geworden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wenn ja, welche gerichtliche Entscheidungen
liegen dazu vor?
7.
Welche
Entscheidungen hat der VwGH hinsichtlich des Ermessensspielraumes in den Jahren
2005 – 2012 getroffen (s. Antwort zu Frage 5 der Anfrage 2605/J)?
Welche Auswirkungen haben diese
Entscheidungen auf die dem Ressort bekannten bzw. beschriebenen
Problemfälle?
8.
Wie viele
Anträge von Personen auf Wirksamerklärung von Beitragszeiten in der Sozialversicherung wurden in den Jahren 2005 - 2012
gestellt?
Wie viele davon waren ehemalige jugendlichen Heiminsassen bzw.
Fürsorgezöglingen (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?
9.
Wie viele davon wurden
abgelehnt?
Wie viele davon waren ehemalige jugendlichen
Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und
Versicherungsanstalten)?
Wie wurde dies im Regelfall
begründet?
10. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2005 - 2012 Anträge deswegen abgelehnt, weil die beantragte Klärung von Pensionsversicherungsbeträgen zur Erhöhung einer künftigen Leistung aus der Pensionsversicherung geführt hätte (Aufschlüsselung auf die einzelnen Kalenderjahre und Versicherungsanstalten)?
11. Wird sich das Ressort
weiterhin für eine Änderung des ASVG eintreten, nach der generell die
Tätigkeiten von ehemaligen jugendlichen
Heiminsassen bzw. Fürsorgezöglingen, die in Heimen als Hilfsarbeiter
oder sonst wie unversichert tätig waren, als Versicherungszeiten für
die Pensionsbemessung anerkannt werden?
Wenn nein, warum nicht?