13664/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend die Kosten der Berateraufträge der Ressorts in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012

 

Obwohl in den einzelnen Ressorts fachlich hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Aufgaben jeglicher Ressortbereiche zur Verfügung stehen ist es dennoch sinnloser Usus, externe Berater zu horrenden Summen zu engagieren. Unglaubliche 35 Millionen Euro hat die Bundesregierung in den Jahren 2007 und 2008 für externe Berater ausgegeben. Eine Geldverschwendung, die in der Geschichte der zweiten Republik einzigartig erscheint. Allein der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann hat in seiner Zeit als Verkehrsminister 5,7 Millionen Euro für solche dubiosen Beraterverträge verjubelt.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.      Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein allfälliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen seit dem seit 1.1. 2009 (aufgegliedert nach dem jeweiligen Jahr) bis zum Einlagen dieser Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in Auftrag bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag?

 

2.      Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Berater hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?

 

3.      Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratungsleistungen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?


4.      Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Beratungsleistungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?

 

5.      Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Expertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Berater, „Experten“ und Dienstleister? Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 genannten Beratungen, Expertisen und Dienstleistungen (exakte Aufgliederung)?

 

7.      Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 1.1.2009 bis zum Einlagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungsleistungen und Expertisen? Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungsleistungen und Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?

 

9.      Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?

 

10.  Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen zukünftig die Beauftragung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?

 

11.  Welchen  Unternehmensberatern  bzw.   sonstigen  externen  Beratern  wurden  seit 1.1.2009 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?