13716/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verbesserung der Rahmenbedingungen für Europäische Bürgerinitiativen

BEGRÜNDUNG

 

Der Nationalrat fasste am 29. 2. 2012 anlässlich der Beschlussfassung des Europäische Bürgerinitiative-Gesetzes folgende Entschließung Nr 231/E:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, sich auf Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Verordnung betreffend die Europäische Bürgerinitiative so bald wie möglich jedoch spätestens anlässlich der Evaluierung in drei Jahren, dahingehend geändert wird, dass

1.  für auf elektronischem Weg abgegebene Unterstützungsbekundungen ein bei der Kommission angesiedeltes zentrales Online-Sammelsystem bereitgestellt wird, mit dem möglichst auch eine zentrale Erfassung und ein zentrales Clearing der Unterstützungsbekundungen realisiert wird,

2.  für  die  Abgabe  von  Unterstützungsbekundungen  einheitliche  Regelungen  verankert  werden,  mit denen unter Wahrung eines größten Maßes an Datensicherheit und eines dennoch einfachen Zugangs zu einer Europäischen Bürgerinitiative in sämtlichen Mitgliedstaaten einheitliche Bedingungen für die Unterfertigung von Unterstützungsbekundungen durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aller Mitgliedstaaten gewährleistet sind,

3.  alle  Unionsbürgerinnen  und  Unionsbürger  einheitliche  Bedingungen  zur  Unterstützung  einer  EBI vorfinden,

4.  Organisatorinnen und Organisatoren europaweit einheitlichen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.


Die  Bundesregierung,  insbesondere  die  Bundesministerin  für  Inneres,  wird  außerdem  aufgefordert,  zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Liste der persönlichen Ausweispapiere (derzeit Reisepass und Personalaus-weis) erweitert werden könnte, um möglichst vielen Personen eine Unterstützung zu erleichtern  und  gegebenen-falls  auf  Grund  des  Ergebnisses  dieser  Überprüfung  gegenüber  der  Europäischen Kommission für eine entsprechende Änderung einzutreten.“

Die Erläuterungen zur Entschließung finden sich im Ausschussbericht 1666 dBeil.

Auf der ECI-Conference vom 5. Oktober 2012 in Wien wurde seitens der EBI-AnwenderInnen ein ernüchterndes Bild gezeichnet, weil bei der Online-Sammel-Software der Kommission eine Fülle von Pannen aufgetreten sind. Die Kommission hat zugestanden, dass diese Fehler auf ihrer Seite lagen. Sie hat zugesichert, dass für alle bereits laufenden EBIen die Sammelfrist entsprechend erstreckt wird. Alle EU-Länder außer Österreich haben nach unseren Informationen diese Zusage der Kommission als in ihren Ländern rechtlich umsetzbar erachtet. Siehe auch „Final report on the Conference Assessment oft he European Citizens‘ Initiatives in Practice, Okt 5th 2012“ und die Berichte und Diskussion auf: http://www.citizens-initiative.eu.

Nach fast einem Jahr EBI-Praxis zeigt sich deutlich, dass EBI-OrganisatorInnen unbedingt aktiv unterstützt werden müssen („Sherpa-Gruppe). Besonders schwer ins Gewicht fällt auch, dass in Österreich wegen der ID-Nr die Anforderungen an die Unterstützung einer EBI sehr hoch sind. Mit dem geplanten „Zentralen Wählerregister“ wird es bald möglich sein, auch die Unterstützung von  AuslandsösterreicherInnen überprüfen zu können.

Am 1. April dieses Jahres wird das Rechtsinstitut der Europäischen Bürgerinitiative ein Jahr alt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    a) Hat das Innenministerium zwischenzeitig entsprechend dem letzten Absatz der Entschließung überprüft, ob die Liste der persönlichen Ausweispapiere (derzeit nur Reisepass und Personalausweis), mit denen die UnterstützerInnen ihre Identität nachweisen müssen, erweitert werden kann, damit die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative in Zukunft in Österreich erleichtert wird?

b) Was ist das Ergebnis der Überprüfung, insbesondere welche anderen Nachweise/Dokumente wurden auf ihre Tauglichkeit überprüft?

c) Ist Österreich an die Kommission herangetreten, um eine entsprechende Änderung der Verordnung zur leichteren Unterstützung in Österreich zu erwirken?


2.    a) In welcher Weise ist Österreich bis jetzt an die Kommission herangetreten, um die in Zif 1 – 4 der Entschließung formulierten Anliegen zu befördern?

b) Welche Reaktionen auf europäischer Ebene und bei den anderen Mitgliedstaaten hat diese Initiative Österreichs ausgelöst?

 

3.    a) Können Sie bestätigen, dass die EU-Kommission eine Verlängerung der Sammelfrist bei aktuell laufenden EBIen wegen der beim Online-Sammel-Software auftretenden Pannen zugesagt hat. Warum möchte das BMI dem nicht Rechnung tragen?

b) Ist es aufgrund des geplanten „Zentralen Wählerregisters“ in Österreich überhaupt noch notwendig, die ID-Nr bei der Unterstützung von EBIen in Österreich zu fordern?