13936/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Zukunft der land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schulen

 

Die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes stellt immer höhere Ansprüche. Der Wettbewerb für Bäuerinnen und Bauern wird zunehmend härter, daher ist eine fundierte Ausbildung eine Überlebensnotwendigkeit. Eine solche bieten die Land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schulen auf Bundes- und Landesebene.

 

Die nach Absolvierung der landwirtschaftlichen Ausbildung verbrieften Qualifikationen sind vielfach auch Voraussetzung für die Antragsstellung von EU-Fördermittel. Auch wenn nach Abschluss der Ausbildung nicht direkt ein landwirtschaftlicher Betrieb übernommen werden kann, etwa weil die Eltern des künftigen Hofübernehmers/der Hofübernehmerin noch selbst im erwerbsfähigen Alter stehen, so verbleiben die AbsolventInnen landwirtschaftlicher Schulen tendenziell stärker im ländlichen Raum als AbsolventInnen anderer Ausbildungszweige. Daher leisten unsere landwirtschaftlichen Fachschulen auf Bundes und Landesebene einen großen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums. Das gilt insbesondere auch für die land- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen, von denen es in der Steiermark besonders viele gibt. Diese erfüllen auch die wertvolle Aufgabe, Ernährungsbewusstsein und Qualitätsbewusstsein in Bezug auf heimische Lebensmittel zu vermitteln.

 

Das heißt, die landwirtschaftlichen Fachschulen können als Lebensader der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in Österreich bezeichnet werden.


Dennoch werden diese vom zuständigen Landwirtschaftsministerium seit längerem in Ungewissheit belassen, was ihre finanzielle Zukunft betrifft. Die Lehrkräfte an landwirtschaftlichen Fachschulen wurden ursprünglich je zur Hälfte vom Landwirtschaftsministerium und den Ländern finanziert. Aus diesem Kofinanzierungsmodell verabschiedete sich der Bund zunächst einseitig. Die entstandene Finanzierungslücke bedeutete das Aus einiger Landwirtschaftsschulen, vor allem in der Steiermark.

 

Eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ergab, dass das Landwirtschaftsministerium seine Zahlungen zwar nach seinem budgetären Rahmen deckeln kann, den Ländern jedoch Planungssicherheit in Hinblick auf die künftige Finanzierungsbeteiligung geben muss. Eine solche Planungssicherheit steht bis dato noch aus.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.        Wann wird es klare Parameter für die Kofinanzierung der Lehrkräfte an landwirtschaftlichen Fachschulen der Länder geben und wie werden diese aussehen?

 

2.        Werden neben den SchülerInnenzahlen auch Ausbildungsinhalte eine Rolle spielen?

 

3.        Gibt es eine Bereitschaft das 9. Pflichtschuljahr zur Gänze vom Bund zu übernehmen?

 

4.        Warum werden zu Verhandlungen in dieser Causa die teilweise ressortmäßig unzuständigen AgrarreferentInnen (wie z.B. in der Steiermark) eingeladen und nicht die zuständigen BildungsreferentInnen?