13941/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger (Transport, Gewerbe und Bau) – Ergebnisse im Jahr 2012“

 

Mit der AB 8108/XXIV.GP vom 30.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Transportunternehmen wurden im Jahr 2012 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

2.      Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?

3.      In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?


4.       In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

 

5.      Wie viele gastgewerbliche Unternehmen (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe) wurden im Jahr 2012 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

6.      Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?

7.      In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

8.      In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

9.      Wie viele Bauunternehmen (inkl. Baunebengewerbe) wurden im Jahr 2012 einer
SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

10.  Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?

11.  In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?


12.  In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?