13941/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger (Transport, Gewerbe und Bau) – Ergebnisse im Jahr 2012“
Mit der AB 8108/XXIV.GP vom 30.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wie
viele Transportunternehmen wurden im Jahr 2012 einer SV-Beitragsprüfung
unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
2. Wie hoch war die Summe der nachverrechneten
Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren
davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?
3. In
wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der
Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den
einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
4. In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
5. Wie viele gastgewerbliche Unternehmen (Gastwirtschafts-
und Beherbergungsbetriebe) wurden im Jahr 2012
einer SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung
nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
6. Wie
hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele
ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den
einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?
7. In
wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den
einzelnen Gebietskrankenkassen)?
8. In
wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung
die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den
einzelnen Gebietskrankenkassen)?
9. Wie
viele Bauunternehmen (inkl. Baunebengewerbe) wurden im Jahr 2012 einer
SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
10. Wie hoch war die Summe der nachverrechneten
Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren
davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
Wie hoch war die Summe der Strafzuschläge?
11. In
wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der
Arbeitszeitaufzeichnungen Schätzungen etc. vorgenommen werden
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
12. In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?