13997/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die wissenschaftliche Begleitung des Bündnisses gegen Gewalt

BEGRÜNDUNG

 

Sowohl die Vernetzung aller AkteurInnen auf dem Gebiet der Gewaltprävention sowie die Erstellung einer Übersicht über alle Gewaltpräventionsprojekte im Rahmen des „Bündnisses gegen Gewalt“ ist grundsätzlich sinnvoll. Nicht nachvollziehbar ist jedoch worin die konkrete Leistung der wissenschaftlichen Begleitung lag, die laut Anfragebeantwortung (11820/AB) vom 14. August 2012 in der Höhe von insgesamt 210.000 Euro für die Jahre 2011 und 2012 budgetiert wurde. Auf der Website des Innenministeriums findet sich bei den Informationen über das „Bündnis gegen Gewalt“ bislang kein öffentlich zugänglicher Bericht über die wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts. In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung wurde jedoch ein öffentlicher Bericht über die wissenschaftliche Begleitung angekündigt.

Der Betrag von 210.000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung des „Bündnisses gegen Gewalt“ erscheint auch deshalb unverhältnismäßig hoch, weil der für die Prämierung der besten Gewaltschutzprojekte aus Spendengeldern lukrierte Betrag in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro, im Verhältnis dazu gering ausfiel.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE

 

 

1)    Hat es eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ gegeben oder wurde der Auftrag freihändig vergeben?

2)    Welche konkreten Leistungen wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ vereinbart und welche Teile des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ wurden wissenschaftlich begleitet?

3)    Gab es eine exakte Kostenkalkulation für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ und wie sieht die Aufschlüsselung der Kosten konkret aus?

4)     Wurden alle Leistungen für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ vom Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese (ISS) selbst erbracht oder waren auch Subunternehmen im Rahmen der Leistungserbringung tätig. Falls ja, um welche Subunternehmen handelt es sich?

5)    Welche Leistungen im Zusammenhang mit dem „Bündnis gegen Gewalt“ wurden vom Ministerium bzw. dem Bundeskriminalamt selbst durchgeführt?

6)    Auf der Website der Projektplattform „Halt! Gewalt!“ findet sich ein Eintrag über das „Bündnis gegen Gewalt“. Das Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese (ISS) wird dort als eine Dependance der NÖ Landesakademie bezeichnet. Auf der Website der NÖ Landesakademie wird das ISS als Projektpartner angeführt und auf der Website des ISS wird eine Kooperation mit der NÖ Landesakademie erwähnt. Ist das ISS ein rechtlich eigenständiges Institut bzw. in welcher (rechtlichen) Verbindung steht das ISS zur NÖ Landesakademie?

7)    Wann wird der Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ veröffentlicht und wird dieser Bericht dann auf der Website des Innenministeriums öffentlich zugänglich sein?

8)    Wer bzw. welche Stelle hat den Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ evaluiert?

9)    Wie ist der aktuelle Stand der Evaluierung der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ und wann ist mit einem Abschluss der Evaluierung zu rechnen?

10)  Falls die Evaluierung über die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ bereits abgeschlossen sein sollte, zu welchem Ergebnis kam die Evaluierung des Berichts und wird das Ergebnis der Evaluierung öffentlich zugänglich sein?

11) Unter welcher Voranschlagsposition im Budget des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2011 und das Jahr 2012 wurden die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ veranschlagt?

12)  Wurden auch für das Jahr 2013 Budgetmittel für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ veranschlagt? Falls ja, in welcher Höhe?

13)  Wie hoch ist der Betrag für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“, der bisher insgesamt ausbezahlt wurde?

14)  Wie viele Auszahlungen für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ hat es zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe gegeben?

15) Erfolgten die einzelnen Auszahlungen „Zug-um-Zug“, also jeweils mit der Erbringung konkreter (Vor-)Leistungen?

16)  Welche konkreten Leistungen wurden für die einzelnen Auszahlungssummen erbracht?

17)  Sind noch weitere Zahlungen für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ ausständig?

18)  In welcher Höhe sind Aufwendungen für Werkleistungen durch Dritte in der Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen (VA-Ansatz 1/11778) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an welche Firmen und juristische Personen (Opferschutzeinrichtungen) ausbezahlt worden (bitte nach Jahren und Einrichtungen getrennt anführen)?

19)  In welcher Höhe sind Aufwendungen für Werkleistungen durch Dritte, die jenen aus der früheren Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen entsprechen (VA-Ansatz 1/11778), für das Jahr 2013 budgetiert worden?

20)  Wer bzw. welche Stelle hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 über die freihändige Vergabe von Werkleistungen an Dritte aus der Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen entschieden?

21)  An welche Einrichtungen sind in den Jahren 2010, 2011 und 2012 Förderungen in welcher Höhe aus der Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen (VA-Ansatz 1/11776) vergeben worden?

22)  In welcher Höhe sind Förderungen, die jenen aus der früheren Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen (VA-Ansatz 1/11776) entsprechen, für das Jahr 2013 budgetiert worden?

23)  Zu welchen Zuständigkeitsverschiebungen ist es in den letzten Jahren bei der internen Aufteilung von Budgetmitteln betreffend die Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen gekommen?

24)  Im Informationsfolder zum „Bündnis gegen Gewalt“ wurde ein vom Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) verwaltetes Spendenkonto für die Projekte gegen Gewalt angeführt. Wie hoch ist der Spendenbetrag der insgesamt auf dieses Konto eingegangen ist? Wie und von wem wurde dieses Spendenkonto beworben? Handelte es sich bei den SpenderInnen überwiegend um Privatpersonen oder Unternehmen bzw. Organisationen?

25)  Falls der Spendenbetrag auf dem KSÖ-Spendenkonto geringer ausfiel als die vergebenen Spenden an die Projekte, wie und von welcher Organisation wurde die Differenz beglichen?

26)  Falls der Spendenbetrag auf dem KSÖ-Spendenkonto höher ausfiel als die vergebenen Spenden an die Projekte, wie und von welcher Organisation wurde der Differenzbetrag verwendet?

27)  Hat das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) das österreichische Spendengütesiegel?