13997/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die wissenschaftliche Begleitung des Bündnisses gegen Gewalt
Sowohl die Vernetzung aller AkteurInnen auf dem Gebiet der Gewaltprävention sowie die Erstellung einer Übersicht über alle Gewaltpräventionsprojekte im Rahmen des „Bündnisses gegen Gewalt“ ist grundsätzlich sinnvoll. Nicht nachvollziehbar ist jedoch worin die konkrete Leistung der wissenschaftlichen Begleitung lag, die laut Anfragebeantwortung (11820/AB) vom 14. August 2012 in der Höhe von insgesamt 210.000 Euro für die Jahre 2011 und 2012 budgetiert wurde. Auf der Website des Innenministeriums findet sich bei den Informationen über das „Bündnis gegen Gewalt“ bislang kein öffentlich zugänglicher Bericht über die wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts. In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung wurde jedoch ein öffentlicher Bericht über die wissenschaftliche Begleitung angekündigt.
Der Betrag von 210.000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung des „Bündnisses gegen Gewalt“ erscheint auch deshalb unverhältnismäßig hoch, weil der für die Prämierung der besten Gewaltschutzprojekte aus Spendengeldern lukrierte Betrag in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro, im Verhältnis dazu gering ausfiel.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Hat es eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe der
wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Bündnis gegen
Gewalt“ gegeben oder wurde der Auftrag freihändig vergeben?
2) Welche konkreten Leistungen wurden im Rahmen der wissenschaftlichen
Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ vereinbart und
welche Teile des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ wurden
wissenschaftlich begleitet?
3) Gab es eine exakte Kostenkalkulation für die wissenschaftliche
Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ und wie sieht
die Aufschlüsselung der Kosten konkret aus?
4) Wurden alle Leistungen für die wissenschaftliche Begleitung
des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ vom Institut für
Stressprophylaxe & Salutogenese (ISS) selbst erbracht oder waren auch
Subunternehmen im Rahmen der Leistungserbringung tätig. Falls ja, um
welche Subunternehmen handelt es sich?
5) Welche Leistungen im Zusammenhang mit dem „Bündnis gegen
Gewalt“ wurden vom Ministerium bzw. dem Bundeskriminalamt selbst durchgeführt?
6) Auf der Website der Projektplattform „Halt! Gewalt!“ findet
sich ein Eintrag über das „Bündnis gegen Gewalt“. Das
Institut für Stressprophylaxe & Salutogenese (ISS) wird dort als eine
Dependance der NÖ Landesakademie bezeichnet. Auf der Website der NÖ
Landesakademie wird das ISS als Projektpartner angeführt und auf der
Website des ISS wird eine Kooperation mit der NÖ Landesakademie
erwähnt. Ist das ISS ein rechtlich eigenständiges Institut bzw. in welcher
(rechtlichen) Verbindung steht das ISS zur NÖ Landesakademie?
7) Wann wird der Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des
Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ veröffentlicht und wird
dieser Bericht dann auf der Website des Innenministeriums öffentlich
zugänglich sein?
8) Wer bzw. welche Stelle hat den Bericht über die wissenschaftliche
Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ evaluiert?
9) Wie ist der aktuelle Stand der Evaluierung der wissenschaftlichen
Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ und wann ist
mit einem Abschluss der Evaluierung zu rechnen?
10) Falls die Evaluierung über die wissenschaftliche Begleitung
des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ bereits abgeschlossen
sein sollte, zu welchem Ergebnis kam die Evaluierung des Berichts und wird das
Ergebnis der Evaluierung öffentlich zugänglich sein?
11) Unter welcher Voranschlagsposition im Budget des Bundesministeriums
für Inneres für das Jahr 2011 und das Jahr 2012 wurden die Kosten
für die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis
gegen Gewalt“ veranschlagt?
12) Wurden auch für das Jahr 2013 Budgetmittel für die
wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen
Gewalt“ veranschlagt? Falls ja, in welcher Höhe?
13) Wie hoch ist der Betrag für die wissenschaftliche Begleitung
des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“, der bisher insgesamt ausbezahlt
wurde?
14) Wie viele Auszahlungen für die wissenschaftliche Begleitung
des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ hat es zu welchen
Zeitpunkten und in welcher Höhe gegeben?
15) Erfolgten die einzelnen Auszahlungen „Zug-um-Zug“, also
jeweils mit der Erbringung konkreter (Vor-)Leistungen?
16) Welche konkreten Leistungen wurden für die einzelnen
Auszahlungssummen erbracht?
17) Sind noch weitere Zahlungen für die wissenschaftliche
Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“
ausständig?
18) In welcher Höhe sind Aufwendungen für Werkleistungen
durch Dritte in der Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen
(VA-Ansatz 1/11778) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 an welche Firmen und
juristische Personen (Opferschutzeinrichtungen) ausbezahlt worden (bitte nach
Jahren und Einrichtungen getrennt anführen)?
19) In welcher Höhe sind Aufwendungen für Werkleistungen
durch Dritte, die jenen aus der früheren Budgetunterkategorie Kriminalpol.
Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen entsprechen (VA-Ansatz 1/11778),
für das Jahr 2013 budgetiert worden?
20) Wer bzw. welche Stelle hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012
über die freihändige Vergabe von Werkleistungen an Dritte aus der
Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen
entschieden?
21) An welche Einrichtungen sind in den Jahren 2010, 2011 und 2012
Förderungen in welcher Höhe aus der Budgetunterkategorie Kriminalpol.
Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen (VA-Ansatz 1/11776) vergeben
worden?
22) In welcher Höhe sind Förderungen, die jenen aus der
früheren Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und
Opferschutzeinrichtungen (VA-Ansatz 1/11776) entsprechen, für das Jahr
2013 budgetiert worden?
23) Zu welchen Zuständigkeitsverschiebungen ist es in den
letzten Jahren bei der internen Aufteilung von Budgetmitteln betreffend die
Budgetunterkategorie Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen
gekommen?
24) Im Informationsfolder zum „Bündnis gegen Gewalt“
wurde ein vom Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) verwaltetes
Spendenkonto für die Projekte gegen Gewalt angeführt. Wie hoch ist
der Spendenbetrag der insgesamt auf dieses Konto eingegangen ist? Wie und von
wem wurde dieses Spendenkonto beworben? Handelte es sich bei den SpenderInnen
überwiegend um Privatpersonen oder Unternehmen bzw. Organisationen?
25) Falls der Spendenbetrag auf dem KSÖ-Spendenkonto geringer
ausfiel als die vergebenen Spenden an die Projekte, wie und von welcher
Organisation wurde die Differenz beglichen?
26) Falls der Spendenbetrag auf dem KSÖ-Spendenkonto höher
ausfiel als die vergebenen Spenden an die Projekte, wie und von welcher
Organisation wurde der Differenzbetrag verwendet?
27) Hat das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) das österreichische Spendengütesiegel?