14046/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend den Verdacht der mutmaßlichen Veruntreuung von Geldern durch die Österreichische Hochschülerschaft an den Universitäten Salzburg und Graz

 

Auf der Homepage der Wählergruppe „GRAS- Grüne & Alternative StudentInnen“ befindet sich mit Stand 08.02.2013 unter dem Link http://www.gras.at/content/2013/01/25/nowkr-2013-die-infos nach wie vor folgende Meldung, die zur Teilnahme an Demonstrationen gegen den Wiener Akademikerball aufruft:

 

Und wieder stellen wir uns dagegen! Nicht bloß, weil hier ein rechtsextrem durchwirkter Ball stattfindet – sondern gegen all das, was die breite Akzeptanz dieses Balles bedeutet. Widerstand gegen eine bürgerliche Gesellschaft in der Neonazismus salonfähig ist. Widerstand gegen ein kapitalistisches System der Ausbeutung, der sozialen Unterdrückung, der Abschiebung und Boot-Ist-Voll-Mentalität und des Leistungs- und Konkurrenzwahns. Widerstand auch heuer! (…) Treffpunkt: Freitag den 01.02. um 18:00 am Europaplatz, Wien (…) Anreise aus Salzburg: Tickets für die ÖBB, zweite Klasse Vorteilscard werden von der ÖH-Salzburg refundiert. Irrtümlicherweise haben wir zu einem früheren Zeitpunkt hier geschrieben, die Refundierungsmöglichkeit werde allen SalzburgerInnen angeboten. Richtig ist jedoch, dass diese Option auf Studierende der Universität Salzburg beschränkt ist. Kontakt: bildung@oeh-salzburg.at

 

Auf dieser Seite finden sich im Übrigen auch Links zu „interessanten“ anderen Webseiten, etwa zu dieser hier: http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/vor-der-demo-demo-teilnahme/was-sollte-ich-auf-einer-demo-nicht-mitnehmen/, wo den Demonstrationsteilnehmern empfohlen wird, ihre Drogen „einfach zu Hause (zu) lassen“ und Fotoapparate und Mobiltelefone ebenfalls besser nicht bei sich zu führen, um nicht „der Polizei für dich oder andere belastende Beweise“ zu liefern.


 

Es handelt sich hierbei also einerseits um die Verwendung öffentlicher Gelder für ideologisch-parteipolitische Zwecke, andererseits um die offenkundige Unterstützung von Kreisen, die zu Straftaten, vor allem auch zur Vereitelung von polizeilicher Arbeit ermuntern. Und es handelt sich zumindest im Fall der Verwendung der Finanzmittel nicht um die Aktion einer einzelnen wahlwerbenden Gruppe sondern um eine Aktion der Österreichischen Hochschülerschaft an der Universität Salzburg, wie auch die Reaktion des Vorsitzenden dieses Gremiums in einem Kommentar in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 05.02.2013 belegt. Dort heißt es unter anderem:

„(…) Es handelt sich schlicht um öffentliche Gelder. Und damit kommen wir bereits zum nächsten Missverständnis: Die ÖH (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist eine politische Interessenvertretung und entspricht einem Studierendenparlament. Durch ein Listenwahlrecht wird die politische Ausrichtung der ÖH von den jeweils mehrheitsführenden Koalitionsfraktionen bestimmt, im Falle Salzburgs den GRAS sowie dem Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ). Aufgrund der gegebenen institutionellen Rahmenbedingungen ist es an sich bereits unmöglich, dass die ÖH im Sinne aller StudentInnen (in Salzburg knapp 17.000) handelt. Egal was wir tun oder lassen, ein gewisser Teil der von uns vertretenen Mitglieder wird sich immer daran stoßen. Die ÖH Salzburg unterstützte die Proteste gegen den WKR-/Akademikerball heuer nicht zum ersten Mal, sondern bereits seit Jahren.“ Es seien aber nur 5 Zugtickets gewesen, die (Anm. bis dato) ersetzt worden seien.

 

Es besteht außerdem der Verdacht, dass sich an der Karl-Franzens-Universität Graz ein ähnlicher Fall ereignet hat, bei dem die dortige ÖH-Exekutive die Kosten für einen Bus, der Demonstranten nach Wien bringen sollte, übernommen hat.

 

Es muss insgesamt angenommen werden, dass der Gebrauch von öffentlichen Geldern durch Hochschülerschaften an Universitäten im geschilderten Sinn dem Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998) widerspricht. Dies einerseits, weil damit keine der taxativ festgehaltenen Aufgaben des Gremiums nach § 9 abs. 2-4 leg.cit. finanziert wurde, andererseits, weil der geschilderte Mittel-Einsatz auch nicht von der taxativen Aufzählung der Aufgaben der Universitätsvertretung nach § 14 gedeckt ist. Zudem widerspricht eine solche Verwendung öffentlicher Gelder den in § 32 Abs. 1 HSG festgehaltenen Gebarungsgrundsätzen, insbesondere der Zweckmäßigkeit.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Sind Ihnen bzw. dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die geschilderten Vorfälle bezüglich des Wirkens der Österreichischen Hochschülerschaft an den Universitäten Salzburg und Graz im Hinblick auf den Wiener Akademikerball bekannt?

 

2.    Haben Sie Schritte eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit dieser Vorfälle zu überprüfen?


 

3.    Falls ja, welches Ergebnis brachte diese Überprüfung der Rechtslage zu Tage und welche weiteren Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?

 

4.    Falls nein, warum blieb eine solche Prüfung der Rechtslage trotz begründeter Verdachtsfälle aus?

 

5.    Welche finanziellen Aufwendungen seitens der Österreichischen Hochschülerschaft sind nach Meinung des BMWF durch das Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998) gedeckt bzw. rechtskonform?