14074/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Videofallen als „neu entdeckte“ Ermittlungsmethode

BEGRÜNDUNG

 

Am 12.2.2013 wurde auf noe.orf.at im Beitrag „Krise macht mehr Menschen zu Räubern“ auf die Anwendung von Videofallen durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Bezug genommen.

Videofallen als „neu entdeckte“ Ermittlungsmethode

Eine Zahl in der Jahresbilanz 2012 der Staatsanwaltschaft sticht ins Auge. Die Zahl der optischen Überwachungen hat sich verzehnfacht. „Diese Ermittlungsmethode ist neu entdeckt worden“, sagt der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl. Immer öfters werden Videofallen bei Ermittlungen eingesetzt, etwa wenn sich in Firmen Einbrüche häufen. So ließen sich Täter vermehrt überführen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie oft wurde 2012 eine Überwachungsmaßnahme gem § 136 Abs3 Z1 StPO bei der StA Wiener Neustadt angeordnet?

2)    Wie oft wurde 2012 eine Überwachungsmaßnahme gem § 136 Abs3 Z2 StPO bei der StA Wiener Neustadt angeordnet?

3)    Wie oft kam es 2012 bei der StA Wiener Neustadt zu einer neuerlichen Anordnung (§ 137 Abs3 StPO) einer Videofalle?

4)    Wie oft wurde 2012 eine Überwachungsmaßnahme gem § 136 Abs3 Z1 StPO österreichweit angeordnet?


5)    Wie oft wurde 2012 eine Überwachungsmaßnahme gem § 136 Abs3 Z2 StPO österreichweit angeordnet?

6)    Wie oft kam es 2012 österreichweit zu einer neuerlichen Anordnung (§ 137 Abs3 StPO) einer Videofalle?