14079/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Unrechtmäßigkeit unterschiedlich hoher Förderungen von nicht- konfessionellen Privatschulen

BEGRÜNDUNG

 

Grundsätzlich ist die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Österreich bisher nicht zufriedenstellend gelöst. Im Gegensatz zu Schulen konfessioneller Träger, die eine rechtlich abgesicherte Förderung durch die Bereitstellung von Lehrpersonal im selben Ausmaß wie öffentliche Schulen erhalten, steht Schulen in freier Trägerschaft nur ein begrenztes Abrufkontingent aus dem Unterrichtsbudget zur Verfügung. Aus diesem Abrufkontingent können nur Schulen Förderungen erhalten, die ihrerseits in einem Dachverband organisiert sind.

Die Vienna International School wurde im Zuge der Bewerbung Österreichs als Sitz der UNO gegründet. Ziel war und ist es, den Kindern internationaler DiplomatInnen und Wirtschaftstreibender ein Schulangebot mit internationalem Curriculum und englischer Unterrichtssprache anzubieten. Zu diesem Zweck wurden ein Verein als Träger der mit jährlich ca. 5 Mio. Euro geförderten Vienna International School gegründet und seitens der Republik Österreich und der Stadt Wien sowohl Grundstück als auch das Gebäude für die Vienna International School im Wert von geschätzten jährlich 2,5 Mio. Euro bereitgestellt.

Der Fördervertrag, geschlossen zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und dem Trägerverein der VIS, läuft im Jahr 2014 aus und muss neu verhandelt werden.


Neben der VIS bieten weitere Schulen internationale Abschlüsse und Unterricht in Fremdsprachen an. Wie aus einer Anfragebeantwortung durch Bundesminister Michael Spindelegger hervorgeht (104002/AB XXIV.GP), erhalten diese Schulen seitens des Bundes nur indirekte Förderungen etwa über Steuerbefreiungen (z.B. die American International School) oder keine Förderungen (z.B. die Danube International School. Weitere Schulen mit internationaler Ausrichtung runden das Angebot ab, wie das Lycée Francaise in Wien oder auch solche mit konfessionellen Trägern wie die erst kürzlich gegründete Internationale Schule in Villach.

Die Bereitstellung einer oder mehrerer internationalen Schule ist für Österreich und insbesondere für Wien als Sitz internationaler Organisationen und als Wirtschaftsstandort besonders wichtig. Allerdings kommen – wie oben beschrieben - mehrere Schulen als Anbieter internationaler Curricula in Betracht. Auch öffentliche Schulen stehen Kindern und Jugendlichen aus DiplomatInnenkreisen offen, ebenso wie konfessionelle Privatschulen und solche in freier Trägerschaft.

Wie aus einem Gutachten von Prof. Dr. Karl Vrba, welches der Anfrage beiliegt, hervorgeht, müssten die Leistungen einer internationalen Schule europaweit ausgeschrieben werden, damit alle in Frage kommenden Anbieter eine Möglichkeit haben, sich um die von der Republik bereitgestellte Förderung zu bewerben.

Gleichzeitig kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Gewährung von Subventionen an Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, nur nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung erfolgen darf. Das bedeutet, wenn Schulen den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen, dürfen sie nicht willkürlich schlechter gestellt werden als andere Privatschulen, etwa konfessioneller Träger, die ebenfalls das Öffentlichkeitsrecht haben.

Die exklusive öffentliche Förderung einer einzigen Schule wirkt diskriminierend gegenüber den MitbewerberInnen. Das Auslaufen des Fördervertrages zwischen der Vienna International School und dem BMeiA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) sowie der Stadt Wien bietet die Möglichkeit einer Neuausrichtung der Förderung privater Schulen in Österreich. Zu allererst müsste aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eine Ausschreibung über die Aufgaben einer internationalen Schule erfolgen. Dann könnten sich Mitbewerber mit internationalen Curricula um die bereitgestellte Förderung bewerben. In weiterer Folge muss die Förderung des Privatschulwesens nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung neu geregelt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Bis wann muss der Vertrag für die Vienna International School fixiert werden, um die Kontinuität des Betriebs zu garantieren bzw. Alternativfinanzierungen zu akquirieren?

2)    Welche Aufgaben muss eine internationale Schule erfüllen, um den Förderbedingungen des Bundes und der Stadt Wien gerecht zu werden?

 

3)    Auf wie viele Jahre werden die Förderverträge für die internationale Schule jeweils geschlossen?

 

4)    Wird eine Ausschreibung über die Aufgaben und Funktionen einer internationalen Schule gemäß EU-Wettbewerbsregeln und Gleichheitsgrundsatz erfolgen?

 

5)    Wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Ausschreibung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Ist geplant, allen internationalen Schulen, die Unterricht in Fremdsprachen und internationale Curricula anbieten, eine Förderung vergleichbar der VIS anzubieten? Wenn ja, in welchem Zeitraum, wenn nein, warum nicht?

 

7)    Werden Sie die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft, welche in der bestehenden Form für diese Schulen äußerst problematisch ist, in Absprache mit den Betroffenen generell neu regeln? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann sollen die Verhandlungen beginnen?

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Anfragesteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfrage (gescanntes Original)

zur Verfügung.