14080/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Bürgermeisterbezug von Abg. Rädler als 100%-Abgabe an die ÖVP
Laut uns zugegangenen Informationen hat der Abgeordnete und Bürgermeister Johann Rädler im Zuge seiner Einkommensteuererklärungen wiederholt gegenüber dem Finanzamt angegeben, dass er sein gesamtes Bürgermeistergehalt als Klubbeitrag abführt und es daher nicht in die Berechnung der von ihm abzuführenden Steuer einzuberechnen sei.
Mit dieser Vorgangsweise soll der Bürgermeisterbezug zur Gänze steuerbefreit werden. Dies indiziert eine falsche Angabe gegenüber dem Finanzamt, zumal sich aus der Korrespondenz des Finanzamtes ergibt, dass die Parteiabgabe 16% beträgt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie ist der Verfahrensstand in der Causa Rädler?
2. Wurde seitens der Finanzverwaltung Strafanzeige gegen Bürgermeister Rädler erstattet und wenn nein, warum nicht?
3. Ist ein Finanzstrafverfahren anhängig und wenn nein, warum nicht?