14115/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Verschiebung von Risken in Milliardenhöhe

 

 

„Eigentümer der Kontrollbank sind die österreichischen Großbanken (wie Bank Austria, Raiffeisen, Erste Bank, Bawag und ÖVAG), für die Exportrisken übernimmt der Bund eine Haftung. Nun hat der Rechnungshof die staatliche Exportförderung hinsichtlich ihrer Effizienz und Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Kontrollbank selbst konnte von den Kontrolleuren wegen der privaten Eigentümerstruktur nicht unter die Lupe genommen werden.

Der am Donnerstag veröffentlichte Bericht zeigt einige Missstände auf. So verschiebt der Staat beispielsweise Verluste aus Wechselkursrisken einfach in die Zukunft.

Der Staat geht hier nach dem Prinzip Hoffnung vor. Er hofft, dass sich die Wechselkurse in einigen Jahren „besser“ entwickeln werden und dass die Verluste doch nicht schlagend werden. Ob dies tatsächlich eintreten wird, lässt sich nicht vorhersagen.

Im Rechnungshofbericht heißt es, dass ein Fremdwährungsvolumen von 12,6 Milliarden Euro, für die der Bund eine Garantie abgegeben hat, noch nicht endgültig abgerechnet wurde, sondern auf spätere Jahre verlagert wurde. Der Rechnungshof bemängelt, dass das Finanzministerium keine exakten Berechnungen über die in den nächsten Jahren schlagend werdenden Verluste vornimmt. Das Ministerium ist auch nicht in der Lage, bei den Fremdwährungskrediten die Differenz zwischen dem ursprünglichen Verrechnungskurs und dem aktuellen Tageskurs auszurechnen.

Mit der Verlagerung der Risken in die Zukunft verstößt der Bund gegen das Haushaltsrecht, so der Rechnungshof. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, dass für den Bund die Exportförderung ein Verlustgeschäft ist. Im untersuchten Zeitraum von 2006 bis 2010 erwuchsen dem Staat aus Schadensfällen und anderen Kosten Ausgaben von 1,584 Milliarden Euro. Dem standen Einnahmen von 1,980 Milliarden Euro gegenüber. Auf den ersten Blick ergibt sich somit ein Überschuss von rund 396 Mio. Euro. Aber: Nach Abzug von rund 400 Mio. Euro Schuldenreduktion, die die Kontrollbank im Nachhinein als Entwicklungshilfeausgaben ausgewiesen hat, ergab sich für die untersuchte Periode ein negatives Ergebnis der Deckungsrechnung von etwas mehr als vier Mio. Euro.“ (Die Presse; 1.Februar 2013)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Was entgegnen Sie der Rechnungshofkritik, dass das Finanzministerium keine exakten Berechnungen über die in den nächsten Jahren schlagend werdenden Verluste vornimmt?

2.    Wie rechtfertigen Sie, dass Verluste aus Wechselkursrisken einfach in die Zukunft verschoben werden?

3.    Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, das Ministerium sei nicht in der Lage, bei den Fremdwährungskrediten die Differenz zwischen dem ursprünglichen Verrechnungskurs und dem aktuellen Tageskurs auszurechnen?

4.    Die Exportförderung stellt für den Bund ein Verlustgeschäft dar, was werden Sie seitens Ihres Ministeriums dagegen unternehmen?

5.    Was entgegnen Sie dem Vorwurf des Rechnungshofs, dass die Verlagerung der Risken in die Zukunft, wie es vom Bund derzeit erfolgt, gegen das Haushaltsrecht verstößt?

6.    Wäre eine Kontrolle der Kontrollbank durch den Rechnungshof Ihrer Meinung nach wünschenswert und wie begründen Sie Ihre Meinung?

7.    Werden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen ergriffen, um derartige Risikoverschiebungen in die Zukunft zukünftig zu vermeiden?

8.    Wenn ja, welche werden das sein?

9.    Wenn nein, warum nicht?