14233/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.03.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Riepl
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Beschwerden von Fluggästen im Jahr 2012 – Ergebnisse EU-Konsultationsverfahren“
Mit der AB 11823/XXIV.GP vom 14.08.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur Anfrage "Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Beschwerden von Fluggästen 2011" beantwortet.
Am 19.12.2011
gab es die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den
Rat betreffend „Eine europäische Perspektive für Reisende:
Mitteilung über die Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger“.
Diese vorliegende Mitteilung war aus Sicht der EU-Kommission ein erster Schritt
zur Konsolidierung der bisher geleisteten Arbeiten. Gleichzeitig führte
die EU-Kommission eine Konsultation der Öffentlichkeit im Hinblick auf
eine eventuelle Änderung der Fluggastrechte-Verordnung durch.
Die EU-Kommission kommt in der zitierten Mitteilung zu folgenden
Schlussfolgerungen:
- „Erstens wird die Kommission 2012 in Verbindung mit der laufenden Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen (90/314/EWG) untersuchen, ob auch eine Aktualisierung der ersten Verordnung über Passagierrechte, der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für den Luftverkehr, vorgeschlagen werden sollte. Zusammen mit dieser Mitteilung führt die Kommission eine Konsultation der Öffentlichkeit über eine Reihe von Fragen durch, die bei dieser Änderung eine Rolle spielen.
- Zweitens wird die Kommission mit den nationalen Durchsetzungsstellen zusammenarbeiten, um sich auf Leitlinien für die Anwendung der EU-Vorschriften zu verständigen, unbeschadet künftiger Auslegungen durch den EU-Gerichtshof. Dabei geht es um die reibungslose Anwendung der Verordnungen, zunächst für Flugreisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, insbesondere im Hinblick auf die Olympischen und die Paraolympischen Spiele 2012, anschließend für Bahnreisende (2013) sowie Reisende im Schiffsverkehr (2014) und im Busverkehr (2015).
- Gleichzeitig wird die Kommission die Durchsetzungsmaßnahmen verstärken, und zwar durch intensivere Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsstellen und einen systematischeren Austausch von bewährten Praktiken, Informationen und Statistiken mit den nationalen Durchsetzungsstellen und den übrigen Akteuren. Gemeinsam mit Drittstaaten wird die Kommission ferner untersuchen, wie in Bezug auf den Passagierschutz die EU-Grundsätze auch auf Reisen außerhalb der EU ausgeweitet werden können.
- Kurzfristig müssen Reisende besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie müssen sich auf die Achtung ihrer Rechte und im Bedarfsfall den wirksamen Schutz durch die Behörden verlassen können….“
Seit einiger Zeit stärken die
Gerichte – insbesondere der EuGH – die Rechte der Flugreisenden,
wie zuletzt der EuGH zur Leistungen von Unterstützungsleistungen. Danach
sieht das Unionsrecht sieht keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser
Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeigen,
Erfrischungen) vor. Mit dem Urteil wurde einer anderen EuGH-Entscheidung von
2009 Nachdruck verliehen, nach der Reisende in der EU mit bis zu 600 Euro pro
Fluggast entschädigt werden müssen, wenn ein Flug mehr als drei
Stunden Verspätung hat oder ganz ausfällt.
Die
Europäische Kommission hat die europaweite Konsultationen zu den
Flugpassagierrechten abgeschlossen, sodass nun deren Schlussfolgerungen zur
Umsetzung der VO (EG) Nr. 261/2004 in den EU-Gremien und in den Mitgliedstaaten
diskutiert werden können.
Aus systematischen Gründen werden fast dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Einrichtungen wurden in den EU-Mitgliedsstaaten auf Basis der VO (EG) Nr. 261 /2004 als Beschwerdestellen (von Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2) benannt und sind als solche aktuell tätig (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
2.
Welche konkreten
Durchsetzungsmittel stehen diesen Beschwerdestellen (Art. 16 Abs. 2 VO) in den einzelnen
Mitgliedsstaaten zur Wahrung der Fluggastrechte zur Verfügung, wenn
einzelne Luftfahrtunternehmen
(Airlines) die Bestimmungen dieser unmittelbar geltenden
EU- Verordnung nicht einhalten
(Aufschlüsselung auf Mitgliedstaaten)?
3. Welche Durchsetzungsmittel wurden ergriffen bzw. wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden in Österreich in diesem Zusammenhang wegen Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz in den Jahren 2010 bis 2012 erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4.
In welchen
Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261/2004 noch keine wirksamen,
verhältnismäßigen und abschreckenden Strafbestimmungen bei
Nichteinhaltung von
Bestimmungen dieser EU-Verordnung festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO) (Aufschlüsselung auf Mitgliedstaaten)?
Welche Erkenntnisse liegen dem Ressort dazu aus der öffentlichen
Konsultation zu dieser Verordnung vor?
5.
In welchen
Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht eingehalten und Beschwerden
von Fluggästen nicht verordnungsgemäß behandelt?
Welche
Informationen liegen dazu dem Ressort insbesondere aufgrund der Konsultationsergebnisse
vor (Aufschlüsselung auf
Mitgliedstaaten)?
6. Gibt es bereits eine europaweite Übersicht bei der EU-Kommission über Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen, die bei den benannten Beschwerdestellen der EU-Mitgliedsstaaten in den Jahren 2011 und 2012 geltend gemacht wurden (Aufschlüsselung nach Jahre, Airlines und Mitgliedstaaten)?
7. Wenn ja, wie viele dieser
Beschwerden konnten von den benannten Beschwerdestellen der EU-Mitgliedsstaaten
bearbeitet und erledigt werden?
Wie wurden diese Beschwerden jeweils
erledigt (Aufschlüsselung auf
Mitgliedsstaaten und Airlines)?
8. Wenn es noch keine derartige Übersicht gibt, werden Sie auf EU-Ebene dafür eintreten, dass durch die EU-Kommission endlich eine entsprechende Übersicht verfasst wird und diese den Mitgliedsstaaten übermittelt wird?
9. Wie viele Beschwerden wurden im Jahr 2012 bei den benannten Beschwerdestellen der Mitgliedsstaaten (z.B. Griechenland, Spanien, Italien und England) von Fluggästen aus Österreich oder mit Zielflughäfen in Österreich wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Fliegern eingebracht?
10. Wie viele Beschwerden von Fluggästen aus Österreich wurden von ausländischen benannten Beschwerdestellen (z.B. Spanien, Griechenland, Italien, England) im Jahr 2012 der benannten österreichischen Beschwerdestelle im BMVIT zur weiteren Bearbeitung übertragen?
11. Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung (z.B. Überbuchung), Annullierung oder Verspätung von Flügen ab Österreich gab es bei der benannten österreichischen Beschwerdestelle im Jahr 2012 (Aufschlüsselung nach Airlines)?
12. Wie viele von diesen Beschwerden
wurden von der österreichischen Beschwerdestelle behandelt?
Wie viele davon wurden positiv erledigt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?
13. Wie viele Beschwerden konnten nicht
erledigt werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?
Warum konnten diese
Beschwerden nicht erledigt werden?
Welche Begründungen gibt es
dafür?
14. Wie wird durch die benannte österreichische Beschwerdestelle
im BMVIT geschlichtet?
Welche Leistungen werden durch diese Beschwerdestelle bei einer Schlichtung
erbracht?
15. In wie vielen Fällen kam es wegen
Nichteinhaltung der VO (EG) Nr. 261/2004 durch die zuständigen Behörden bzw. der
österreichischen Beschwerdestelle im Rahmen von Beschwerdebearbeitungen zu
Beanstandungen bzw. zu behördliche Maßnahmen gegenüber einzelnen Airlines im Jahr
2012?
Wie viele und welche Maßnahmen wurden ergriffen (Aufschlüsselung auf
Airlines)?
16. In wie vielen Fällen mussten im Jahr 2012 auf Österreichs Flughäfen durch Airlines in Österreich „Betreuungsleistungen“ erbracht werden (Aufschlüsselung nach Airlines)?
17.
Wie viele
sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach den Art.
12 und 13 der zitierten
EU-Verordnung sind dem Ressort im Jahr 2012 gegen Airlines bekannt geworden?
Wie wurden diese nach Kenntnis des Ressort erledigt (ersuche jeweils um
Aufschlüsselung nach Airlines)?
18. Wie oft erfolgten in den Jahren 2010 -
2012 durch die zuständigen Behörden auf den österreichischen
Flughäfen vor Ort Kontrollen hinsichtlich aller Österreich
anfliegenden Airlines (auf den einzelnen österreichischen Zivilflughäfen), ob die
Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 durch die Airlines tatsächlich eingehalten
werden (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wann erfolgten konkret im Jahr 2012 diese Kontrollen (Ersuche um Bekanntgabe
der Anzahl der Kontrollen,
Airlines und Flughäfen)?
19. Welche Behörde (Sektion/Abteilung/Ressort)
ist im Ressort dafür verantwortlich und hat diese Kontrollen
durchzuführen?
Welche
Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?
20. Welche Maßnahmen mussten durch die
zuständige Behörde gegenüber Airlines wegen Missstände oder
Mängel bzw. Nichteinhaltung der VO (EG) Nr. 261/2004 im Jahr 2012 ergriffen
werden?
Welche Airlines
waren davon betroffen?
21. Welche aktuellen Probleme sieht das Ressort zurzeit bei der Anwendung und der Vollziehung dieser EU-Verordnung in Österreich?
22. Welche konkreten Ergebnisse liegen dem
Ressort nun nach Abschluss der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission
hinsichtlich der Überprüfung durch die EU-Kommission vor, ob die Vorgaben der VO (EG) Nr. 261/2004 in den
Mitgliedstaaten auch eingehalten werden?
Welche Schlussfolgerungen wurden von der EU-Kommission bis dato gezogen?
Welche Schlussfolgerungen wurden vom Ressort bis dato bezogen?