14239/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer betreffend die Arbeitgeberlnnenschulden bei den Gebietskrankenkassen

Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt insbesondere mit den Beitragseinnahmen zusammen. Beitragsschulden der Wirtschaft bei den Gebietskrankenkassen erfüllen - wie die Praxis zeigt - immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs. Um auch die Zahlen für das Jahr 2012 zu überblicken stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Arbeitgeberlnnen bei den Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12.2012?

2.    Wie viel entfallen davon auf Beiträge der Arbeitnehmerlnnen, die nicht weitergeleitet wurden (in absoluten Zahlen und nach Prozenten)?

3.    Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die einzelnen Gebietskrankenkassen (nach Bundesländern)?

4.    Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für 2012 nach einzelnen Gebietskrankenkassen)?

5.    Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben wurden (für das Jahr 2012 zum Stichtag 31.12, nach absoluten Zahlen und einzelnen Gebietskrankenkassen)?

6.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§153c StGB) wurden von


den einzelnen Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2012 getätigt?

7.    Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2012 (nach Gebietskrankenkassen)?