14250/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schitag des BMJ am Stuhleck

 

Am 19.2.2013 hat am Stuhleck ein Schitag des Bundesministeriums für Justiz stattgefunden.

Da das Ministerium selbst nicht über geeignete Fahrzeuge verfügt, wurde auf ein Fahrzeug einer Justizanstalt zurückgegriffen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Durch wen genau wurde der Schitag am 19.2.2013 am Stuhleck veranstaltet? (etwa BMJ als Dienstgeber, Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss, etc.)

 

2. Finden solche Schitage jedes Jahr statt?

 

3. Wer konnte bzw. durfte am Schitag teilnehmen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Abteilungen und genauen Voraussetzungen)

 

4. Wie viel Personen haben am Schitag teilgenommen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Abteilung und Funktion der Teilnehmer)

 

5. Mit welchem Fahrzeug wurde der Schitag auf das Stuhleck durchgeführt?

 

6. Unter welchen Anlass wurde das Fahrzeug angefordert?

 

7. Welche Gesamtkosten sind für das Fahrzeug angefallen? (Treibstoff, etc)

 

8. Wer kam für die dieses Fahrzeuges auf? (Ministerium, Justizanstalt, etc.)

 

9. Durch wen wurde der Kraftfahrer gestellt? (Kraftfahrer des BMJ, einer Justizanstalt, etc.)

 


10. Wie viele  Sollstunden bzw. Pflichtstunden sind für den Kraftfahrer bei diesem Schitag angefallen und welche Kosten sind damit verbunden?

 

11. Wie viele Überstunden sind für den Kraftfahrer angefallen und welche Kosten sind damit verbunden und mussten Exekutivbedienstete aufgrund dessen in den Dienst gestellt werden?

 

12. Wer kam für die Kosten des Kraftfahrers auf und wurden die Überstunden mit der Dienststelle des Kraftfahrers (Justizanstalt) rückverrechnet?

 

            12.1 Wenn ja, wie?

 

13. Zulasten welches Überstundenkontingentes sind die Überstunden des Kraftfahrers angefallen?

 

14. Werden solche Überstunden den Überstundenkontingenten der Justizanstalten angerechnet?

 

15. Wer kam für die Kosten der Liftkarten auf?

 

16. Welche Kosten sind für die Liftkarten entstanden?

 

17. Welche sonstigen Kosten sind für das BMJ entstanden?

 

18. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in Falle eines Unfalls bei einem derartigen Ausflug?

 

19. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten im Falle eines Unfalls auf dem Weg zwischen Ministerium und Schigebiet?

 

20. Wer haftet im Falle eines Unfalles mit Personen oder Sachschaden auf der Anreise ins oder Rückreise vom Schigebiet?

 

21. Fand der Ausflug während der Dienstzeit statt?

 

21.1 Wenn ja, sind Überstunden für die einzelnen Bediensteten angefallen?

 

21.1.1 Wenn ja, welche Kosten haben die Überstunden verursacht?

 

21.1.2 Wenn keine Überstunden angefallen sind, inwiefern kann dies Auswirkungen auf die Versicherung bei Unfällen von Bediensteten haben (etwa Arbeitsunfall, Freizeitunfall, etc.)? (Bitte um genaue Erläuterung)

 

            21.2 Wenn ja, wurde der Dienstbetrieb dadurch gestört oder reduziert?

 

21.3 Wenn ja, sind für andere Beamte zu dieser Zeit Überstunden angefallen, wie viele und welche Kosten sind mit diesen Überstunden verbunden?

 


22. Werden bzw. wurden vergleichbare Ausflüge bzw. Veranstaltungen (Sport, Kultur, etc.) durch ihr Ministerium oder dem Gewerkschaftlichen Betriebsausschuss in den letzten 3 Jahren durchgeführt?

 

22.1 Wenn ja, bitte um genaue Erläuterung der Ausflüge nach denselben Kriterien der Fragen 1-21.