14267/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend bilingualer Unterricht für gehörlose SchülerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Familie K., die Eltern sind gehörlos, hat zwei Töchter, die ebenfalls gehörlos sind. Die beiden Mädchen sind seit 2011 SchülerInnen an einem Gymnasium in Kärnten. Familiensprache bei Familie K. ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS).

Um den Schulbesuch für die beiden gehörlosen Mädchen möglich zu machen wurden einige Einschränkungen im Lehrplan vorgenommen. So sind die gehörlosen SchülerInnen vom Unterricht in der zweiten lebenden Fremdsprache Französisch und von Musikerziehung befreit.

Darüber hinaus stehen den SchülerInnen während des Unterrichts 17+4 Wochenstunden Unterstützung durch VolksschullehrerInnen mit Erfahrung in der ÖGS zur Verfügung, allerdings keine ausgebildeten DolmetscherInnen für ÖGS. Letzteres wurde seitens des Landesschulrates für Kärnten im Ausmaß von 4 Wochenstunden angekündigt, allerdings ist dies noch nicht umgesetzt.

Die Österreichische Gebärdensprache ist in der Österreichischen Verfassung verankert, allerdings nicht als Unterrichtssprache im Sinne einer autochthonen Minderheitensprache anerkannt. Familie K. hat daher im Juli 2012 einen entsprechenden  Antrag auf Anerkennung der ÖGS als Muttersprache im Sinne einer autochthonen Minderheitensprache an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gestellt  und die Erstellung eines Lehrplanes für den bilingualen Unterricht gefordert. Eine Entscheidung des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in der Sache ist allerding immer noch ausständig.

Lediglich ein Lehrplan für eine unverbindliche Übung ÖGS (in Anlehnung an den Lehrplan für lebende Fremdsprache) ist seit 2 Jahren in Arbeit, aber noch nicht fertiggestellt. Dieser ist jedoch für ÖGS-Muttersprachler ungeeignet.


Bei den Gesprächen zwischen der Schule, dem Landesschulrat und Familie K. ist eine professionelle ÖGS-Übersetzung notwendig. Allerdings war in der Vergangenheit nicht immer klar, wer für die Kosten für den/die ÖGS-DolmetscherIn übernimmt.

Die Unterstützung der SchülerInnen in der Oberstufe der AHS durch ÖGS-kompetente VolksschullehrerInnen reicht nicht aus, um den Lehrstoff fachgerecht zu vermitteln. Dazu wären ausgebildete AHS-Lehrkräfte mit einer Zusatzausbildung in der ÖGS notwendig bzw. auch gehörlose LehrerInnen. Der Zugang zur LehrerInnenausbildung für gehörlose Studierende ist jedoch auf Grund der Aufnahmeerfordernisse nicht möglich. Die Ausbildung in der ÖGS für LehrerInnen, die gehörlose und schwerhörige SchülerInnen unterrichten, ist weiterhin nicht verpflichtend vorgesehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Erhalten gehörlose Eltern, die sich von sich aus (d.h. ohne Einladung der Schule oder des LSR) mit Fragen an die Schule oder den LSR wenden, die notwenige ÖGS-Dolmetschung bezahlt und von wem (Schulerhalter oder Landeschulrat)?

 

2)    Ist es richtig, dass ein Antrag gehörloser Eltern auf Anerkennung der ÖGS als Muttersprache ihrer Kinder und entsprechende Lehrplanänderung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur seit mehr als 6 Monaten nicht behandelt wird.

 

3)    Für welchen Termin ist die Verlautbarung eines Lehrplans für bilinguale Bildung ÖGS-Deutsch für alle Schulstufen vorgesehen?

 

4)    Für welchen Termin ist die Öffnung der Pädagogischen Hochschulen für behinderte Menschen vorgesehen, die ein Pflichtschullehramt anstreben?

 

5)    Ab wann ist eine verpflichtende Ausbildung in der ÖGS für LehrerInnen an Schulen mit gehörlosen und schwerhörigen SchülerInnen vorgesehen?