14287/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2013
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Josef Jury

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Dissertation des ehemaligen ÖVP-Wissenschaftsministers und nunmehrigen EU-Kommissars Johannes Hahn.

 

 

Aufgrund der Aberkennung der Dissertation der deutschen Bundesministerin für Bildung und Forschung, ist das Thema „richtiges zitieren“ wieder allgegenwärtig. Auch der ehemalige österreichische Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn wurde im Jahr 2011 des plagiierens bezichtigt. Laut der Tageszeitung „die Presse“ vom 04.11.2011 kam die Agentur für wissenschaftliche Integrität zum Entschluss, dass die Arbeit nach heutigem Recht nicht erlaubt wäre, aber zum Zeitpunkt der Erstellung die Zitierrichtlinien offenbar „lockerer“ waren. Außerdem bezeichnet der Plagiatsjäger Stefan Weber das Ergebnis der Gutachten als „wissenschaftlich skandalös“.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    Warum sind die damals geltenden Standards der UNI Wien heute nicht mehr verifizierbar?

 

2.    Wurde für die Erstellung der Gutachten die gesamte Dissertation von Dr. Johannes Hahn überprüft?

 

3.    In welcher Form wurde die Arbeit von Dr. Johannes Hahn überprüft?

 

4.    Wie reagieren Sie auf den Vorwurf von Plagiatsjäger Stefan Weber, die Gutachten seien „wissenschaftlich skandalös“?

 

5.    Ist der Agentur für wissenschaftliche Integrität ein Naheverhältnis zu einer politischen Partei nach zu sagen?

 

6.    Welche Personen der Agentur waren im Fall Dr. Johannes Hahn tätig und was war deren Aufgabe?