14304/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend der Übergangsregelungen des Curriculums für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation am Zentrum für Translationswissenschaften

 

Zwischen dem Wintersemester 2007/2008 und dem Wintersemester 2011/2012 gab es bereits zwei neue Curricula für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation gem. § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 am Zentrum für Translationswissenschaften. Das erste Curriculum trat mit 1. Oktober 2007 in Kraft. Die zweite Novellierung, die bereits vier Jahre später eingeleitet wurde, trat ab dem Wintersemester 2011 ein. Die Übergangsbestimmungen für das Curriculum des WS 2007/2008 auf das Curriculum des WS 2011/2012 besagen gem. § 13 Abs 3:

 

"Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums (für WS 2011/2012) dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Bachelorcurriculums veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 27.06.2007, 33. Stück, Nummer 182, 1. Änderung Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30.06.2008, 39. Stück, Nummer 335 unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2014 abzuschließen."

 

In diesem Zusammenhang sind nun mehrere Komplikationen mit der Anrechnung absolvierter Kurse aus dem Curriculum WS 2007/2008 aufgetreten. Daher entrichten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.  Aufgrund des novellierten Curriculums des Wintersemesters 2011/2012 änderten sich Teilnahmevoraussetzungen für die Zulassung zu weiterführenden Kursen.

2.  Wie ist dies zu begründen?

3.  Erläutern Sie bitte detailliert das Curriculum für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation des WS 2007/2008.


4.  Erläutern Sie bitte detailliert das Curriculum für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation des WS 2011/2012.

5.  Ist oder war es möglich ECTS-Punkte, die man im Curriculum des WS2007/2008 erlangte, sich für das neue Curriculum des WS 2011/2012 anrechnen zu lassen?

6.  Welche Änderungen gab es bei den Teilnahmevorrausetzungen?

7.  Welche Lehrveranstaltungen mussten im 1. Semester nach dem Curriculum aus dem WS 2007/2008 absolviert werden, um das 2. Semester bestreiten zu dürfen?

8.  Welche Lehrveranstaltungen müssen nun im 1. Semester nach dem Curriculum aus dem WS 2011/2012 absolviert werden, um im 2. Semester weiter studieren zu dürfen?

9.  Zuvor erwähnte Studentin begann nach dem alten Curriculum des WS 2007/2008 zu studieren. Sie musste einen Anwalt einschalten, um Lehrveranstaltungen besuchen zu dürfen. Sie erhielt einen sogenannten "Persilschein" und hatte dennoch immer wieder Probleme mit den Teilnahmevoraussetzungen für Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum 2011/2012. Wie können Sie sich die Problematik erklären?

10. Die meisten Studierenden haben nicht die finanziellen Möglichkeiten sich einen Anwalt zu leisten, um ihr Recht auf die Fortsetzung ihres Studiums durchzusetzen. Haben Sie vor Maßnahmen  einzuleiten, um diesen Missstand am Zentrum für Translationswissenschaften zu beheben?

11. Wenn ja, welche?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wie viele Studierende des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation, die mit dem Curriculum des WS 2007/2008 angefangen haben betreiben ihr Studium am Zentrum für Translationswissenschaft?

14. Warum wird die Frist der Übergangsregelung vom Curriculum des WS 2007/2008 zum Curriculum 2011/2012, die mit 30.11.2014 angesetzt wurde, nicht eingehalten?

15. Wie erklären Sie sich das Vorgehen des Zentrums für Translationswissenschaften?

16. Sind Sie in Kenntnis von diesen Umständen?

17. Werden Sie sich mit dem Zentrum für Translationswissenschaften in Verbindung setzen, um diesen Missstand zu klären?

18. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

19. Wenn nein, warum nicht?