14314/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Fahrradfahrer auf Autobahnen und Autostraßen
Medienberichten zu folge häufen sich in letzter Zeit Fälle von Radfahrern auf Autobahnen und Autostraßen. So berichtete zum Beispiel vorarlberg.orf.at am 20.3.2012 unter dem Titel: "Rennradfahrer verirrte sich auf Autobahn" folgenden Artikel:
"Ein Rennradfahrer aus England hat sich am Dienstag auf die Autobahn bei Feldkirch verirrt. Der Mann konnte von der Polizei gestoppt werden.
Der ortsunkundige Mann dürfte laut Autobahnpolizei bei Feldkirch Nord irrtümlich aufgefahren sein. Erst auf Höhe Rastplatz Rankweil konnte die Polizei den rasanten Radler unverletzt abpassen.
Radfahrer, Mopedfahrer und Fußgänger auf der Autobahn sind nicht erlaubt - dennoch komme so etwas aber immer wieder vor. In solchen Fällen rät die Polizei: Nicht stehen bleiben - besser sofort den Notruf wählen und die Einsatzkräfte informieren."
§46 StVo besagt in Absatz 1:
"Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes. Jeder andere Verkehr, insbesondere der Fußgängerverkehr, der Verkehr mit Fahrrädern, Motorfahrrädern und Fuhrwerken, der Viehtrieb und das Reiten, ist auf der Autobahn verboten. (…) "
Für Autostraßen gelten sinngemäß die gleichen Bestimmungen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage