14346/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
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DRINGLICHE ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Beraterparadies im BMI

 

 

BEGRÜNDUNG

 

„Das Geld kann man von den Bäumen wie gute Kastanien schütteln. […] Jede Stunde Schlafen bringt dort ein Silberstück ein und jedes Mal Gähnen ein Goldstück.“

 

So heißt es im Märchen vom Schlaraffenland. Und so gilt es auch für die Beraterverträge, die InnenministerInnen der ÖVP an ihnen nahestehende Berater vergeben haben.

 


In seinem Bericht BUND 2013/2 beschrieb der Rechnungshof vor wenigen Wochen große Missstände im Beschaffungswesen des BMI.

 

In mehr als der Hälfte der vom Rechnungshof nach einem risikoorientierten Ansatz ausgewählten und überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben. So wurden in 39% der Fälle keine Vergleichsangebote eingeholt, weshalb die Preisangemessenheit nicht überprüfbar war. In 29% der Fälle fand keine Bedarfsprüfung statt. Es würde also nie überprüft, ob die bestellten Leistungen überhaupt benötigt wurden. In zahlreichen Fällen kam es auch zu unzulässigen Direktvergaben ohne vorheriges Vergabeverfahren.

 

Für eine detaillierte Überprüfung wählte der Rechnungshof nach seinen früheren, schlechten Erfahrungen 20 Beschaffungen von Beratungsleistungen mit hohen Kosten aus. Bei zwölf dieser Fälle zeigten sich massive Mängel, die im Bericht detailliert aufgelistet wurden. Während der Rechnungshof die Namen der beauftragten Unternehmen nicht nennt, ergibt sich unter Vergleich der Projekttitel und Auftragssummen mit einer Reihe von parlamentarischen Anfragebeantwortungen  eine auffällige Häufung von Aufträgen an Firmen, die im Naheverhältnis zur ÖVP bzw. zu aktiven und ehemaligen Kabinettsmitgliedern stehen.

 

Unter dem Titel „PR-Beratung des Bundesministeriums für Inneres“ (Tz 23 im RH-Bericht) wurden 139.847,33 Euro für die Beratung des damaligen Innenministers Günter Platter bezahlt. Der Rechnungshof kritisierte fehlende Vergleichsangebote, die Wahl des falschen Vergabeverfahrens, unzweckmäßige Vertragsgestaltung und den Leistungsbeginn vor dem schriftlichen Vertrag. Aus der Anfragebeantwortung 1361/AB lässt sich schließen, dass es sich bei dem Berater um Martin Malaun handelte - einen zeitweiligen Gesellschafter der Headquarter Werbeagentur, der mittlerweile als Landesgeschäftsführer der ÖVP in Tirol agiert.

 

In den Jahren davor, 2005 bis 2007, waren derartige Leistungen durch einen weiteren Headquarter-Gesellschafter, Günther Kienpointner, mit insgesamt 147.866,01 Euro verrechnet worden (1361/AB). Kienpointner gilt als enger Vertrauter von Erwin und Josef Pröll und wurde offensichtlich auch von anderen Bundesministerien wiederholt beauftragt.

 

Doch auch die Headquarter GmbH selbst wurde beauftragt: Wie sich aus den Anfragebeantwortungen 9485/AB und 12280/AB ergibt, wurde Headquarter von 2009 bis 2011 unter dem Titel „Strategisch-politische Beratung der Bundesministerin“ (Tz 24 im RH-Bericht) für Maria Fekter beratend tätig. Vereinbart war dabei ab einem Zeitaufwand von fünf Stunden ein Tagessatz von 2.400 Euro inkl. USt. Von 17.12.2009 bis 18.11.2011 war der frühere Kabinettschef des BMI, Christoph Ulmer, Geschäftsführer bei Headquarter. Der Rechnungshof kritisierte hier fehlende Vergleichsangebote, unzweckmäßige Vertragsgestaltung sowie mangelhafte Leistungsdokumentation und –verrechnung. Heute ist nicht mehr nachvollziehbar, wofür hier insgesamt 292.794,52 Euro bezahlt wurden.

 

Allgemein bekannt ist, dass die Headquarter Werbeagentur in diesem Zeitraum auch mit der Führung von ÖVP-Wahlkämpfen betraut war. Die Headquarter GmbH erhielt außerdem Euro 72.439,20 für das Projekt „Zukunftsstrategie – Präsentation“ (Tz 27 im Rechnungshofbericht) und noch zahlreiche andere Aufträge des BMI, wie sich aus den Anfragebeantwortungen 1361/AB, 9485/AB und 12280/AB ergibt. Dabei handelte es sich insbesondere um folgende Verträge:

 

2007/2008

Kampagne für Integrationsplattform

€ 81.600,00

394/AB, 1361/AB

2009

Kriminalitätspräventionskampagne

€ 25.440,00

9485/AB

2009

Kampagne Jugend OK

€ 52.782,00

9485/AB

2009

Kinderpolizei

€ 15.649,20

9485/AB

2010

Broschüren Verhaltenskodex, Gleichstellung

€ 23.878,80

9485/AB

2010

YPD-Challenge

€ 10.800,00

9485/AB

2010

Kinderpolizeibuch

€ 9.684,00

9485/AB

2010

Jahresbericht 2009

€ 31.286,40

9485/AB

2011

Jahresbericht 2010

€ 24.000,00

9485/AB

2011

Rekrutierungskampagne BPD Wien

€ 95.000,00

9485/AB

2011

Grafische Gestaltung Kampagne „Top 100 Migranten“

€ 80.971,33

12280/AB

2011

Strategische Begleitung Polizei 2013

€ 72.000,00

12280/AB

2011

Kampagne FrÄG

€ 1.734,00

12280/AB

2011

Vereinsjahr 2011

€ 40.207.20

12280/AB

2011

Veranstaltungsreihe für Sicherheit

€ 3.854,40

12280/AB

2011

Veranstaltungsreihe BMI Exclusiv

€ 2.991,60

12280/AB

2011

Sujeterstellung Polizeikampagne Juni 11

€ 9.294,00

12280/AB

2011

Team 04 Pflichtenheft

€ 18.000,00

12280/AB

2011

Festakt Österreich hat neue Polizei

€ 21.461,05

12280/AB

2011

Folder Skinhead-Veranstaltung

€ 1.212,00

12280/AB

2011

Entwicklung Logo etc. Integrationsplattf.

€ 15.135,60

12280/AB

2011

Weihnachtskarten

€ 3.144,00

12280/AB

2011

Kampagne Jugend OK

€ 22.761,00

12280/AB

2011

Kampagne Schengen neu

€ 22.913,99

12280/AB

Ab hier unter dem Namen „Adpartners“

 

2011/2012

Joboffensive Polizei 2012

€ 3.194,40

12880/AB

2011/2012

Innen.Sicher 2012

€ 20.113,50

12880/AB

 

Summe

€ 668.901

 

 

Von 2007 bis 2012 flossen zumindest 1,034 Millionen Euro aus dem BMI an die Headquarter Gruppe.

 

Mit „Kommunikationscoaching“ (Tz 25 im RH-Bericht) beauftragt wurde unter Maria Fekter die Kobza Integra Public Relations und Lobbying GmbH (ergibt sich aus 9485/AB). Das BMI führte dazu in seiner Stellungnahme an den Rechnungshof aus: „Der Auftrag für ein Kommunikationscoaching für die Bundesministerin habe beispielsweise die Vorbereitung auf Pressegespräche über medial bekannte polizeiliche Abschiebungen von Kindern oder Familien und Sonderlagen (Geiselnahmen, Einsätze mit Schusswaffengebrauch u.ä.) beinhaltet.“ Bezahlt wurden für diese Leistungen in Summe 113.112 Euro. Auch hier stellte der Rechnungshof fehlende Vergleichsangebote, unzweckmäßige Vertragsgestaltung und mangelhafte Leistungsdokumentation und –verrechnung fest.

 

Bei dieser Gesellschaft ergibt sich eine Verbindung zum Ulmer-Netzwerk der Kabinettsmitglieder durch Christian Nordberg, einen nach Aussagen im Untersuchungsausschuss mit Ulmer befreundeten Rechtsanwalt, der Vorstand der Mala Privatstiftung ist, welche als Großmuttergesellschaft letztlich Eigentümerin der beauftragten GmbH ist.

 

 

Zum Projekt „Biometrie im Aufenthaltstitel“ (Tz 28 im RH-Bericht) gingen lt. 12280/AB 38.760 Euro an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH. Deren Generaldirektor-Stellvertreter Thomas Zach war ebenfalls einst gemeinsam mit Ulmer im Kabinett des BMI tätig.

 

Aus den Anfragebeantwortungen 9485/AB und 12280/AB ergibt sich weiters, dass die Firma Zielwerk eU des ehemaligen Pressesprechers von Maria Fekter, Martin Brandstötter, mit Beratungsleistungen beauftragt wurde und insgesamt 89.123 Euro verrechnete.

 

Der Anfragebeantwortung 12280/AB ist auch zu entnehmen, dass im Jahr 2011 für das Projekt „Zentrales Personenstandsregister“ insgesamt 250.000 Euro an die Firma Repuco bezahlt wurden, für welche das weitere ehemalige Kabinettsmitglied des BMI Wolfgang Gattringer zu diesem Zeitpunkt tätig war. 

 

In einer Reihe weiterer Projekte, die vom Rechnungshof kritisiert wurden, ist eine Zuordnung der Auftragnehmer jedoch vorerst nicht ohne weiteres möglich und wird daher mit dieser Anfrage abgefragt.

 

Der Rechnungshof stellte auch weiters fest, dass in mehreren Erlässen aus den Jahren 2009 bis 2011 für die Abwicklung und Genehmigung von Beschaffungen das Kabinett als entscheidungsbefugte Stelle vorgesehen wurde, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Es wird daher zu klären sein, in welchen Fällen dies so war und wer konkret jeweils diese Aufträge erteilte.

 

 

Zu hinterfragen sind zudem die besonderen Qualifikationen der beauftragten Unternehmen, die ein Abgehen von den vergaberechtlichen Vorschriften begründeten. Ja es stellt sich sogar die Frage, ob die erbrachten Leistungen tatsächlich in den Gewerbeumfang der jeweiligen Unternehmen fielen. Insbesondere persönliche Beratung und Coaching ist den Gewerben der Unternehmensberater, der Wirtschaftscoaches bzw. der Lebens- und Sozialberater vorbehalten. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Unternehmen wie etwa die Headquarter GmbH, die primär als Werbeagenturen tätig waren, die diesbezüglichen Gewerbeberechtigungen besaßen.

 

 

Der Rechnungshofbericht BUND 2013/2 befasste sich schwerpunktmäßig auch mit dem Bereich Digitalfunk. Neben zahlreichen Mängeln in diesem Beschaffungsfall, welche den Rahmen dieser Anfrage sprengen würden und bereits in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt wurden, lenkte auch hier der Rechnungshof sein besonderes Augenmerk auf die Beraterverträge. Insgesamt bezahlte hier das BMI von 2004 bis 2011 975.548 Euro an Beratungshonoraren. Kritisch beurteilte der Rechnungshof dabei insbesondere die Wahl des Vergabeverfahrens bei der Betrauung des oben bereits erwähnten Rechtsanwalts Christian Nordberg statt der Finanzprokuratur. Darauf entfielen insgesamt 265.824 Euro.

 

Besonders bemerkenswert war jedoch auch die Beratung des BMI durch den ehemaligen Kabinettschef im BMI, Christoph Ulmer, für welche dieser zwar kein Honorar jedoch 10.884 Euro Spesen verrechnete. Der Rechnungshof listete hier zahlreiche Gespräche von Ulmer mit zumindest zwei Bietern in der entscheidenden Phase des Vergabeverfahrens auf, und bemängelte, dass weder die Aufträge an Ulmer noch der Inhalt der geführten Gespräche dokumentiert wurden. Der Rechnungshof kam insofern zu der klaren und überzeugenden Beurteilung, dass diese Vorgehensweise dem Grundsatz der  Transparenz des Vergabeverfahrens widersprach.

 

Das BMI behauptete jedoch dazu in seiner Stellungnahme: „Im Falle des Digitalfunks wurde bewusst eine externe Ansprechperson für die Bieter installiert, um die Vergabeverantwortlichen im  Ministerium von informellen Kontakten und etwaigen Interventionsversuchen frei zu halten. Dieser Weg sei rechtlich zulässig und stelle bei großen Vergabeverfahren keine Besonderheit dar.“ Eine derartige Institutionalisierung eines Ansprechpartners für unzulässige Interventionen ist bemerkenswert und muss hinterfragt werden.

 

Insgesamt ergibt sich damit ein klares Bild:

 

1.    Seit der Übernahme des Innenministeriums durch die ÖVP wurde vom Kabinett der Bundesminister ein Netzwerk aufgebaut. Die beiden Schlüsselpersonen dieses Netzwerkes sind Christoph Ulmer und Günther Kienpointner.

2.    Die weiteren Beteiligten sind Martin Malaun, Wolfgang Gattringer, Christian Nordberg und Alfons Mensdorff-Pouilly.

3.    Über dieses Netzwerk wurden „Beraterverträge“ vergeben und Steuergelder verteilt.

4.    Dabei wurde auf gesetzliche Bestimmungen (Verpflichtung zur Ausschreibung gem. ÖNORM 2050, Beachtung der Wertgrenze von 100.000 Euro...) keine Rücksicht genommen.

5.    In vielen Fällen konnten keine den Zahlungen entsprechenden Leistungen festgestellt werden.

6.    Die „Berater“ des BMI-Netzwerkes wurden gleichzeitig für ÖVP-Wahlkämpfe in Wien, in der Steiermark, in Niederösterreich und für das EU-Parlament tätig. Ob hier eine Querfinanzierung der ÖVP durch das BMI stattfand, kann erst geklärt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen der ÖVP vorliegen.

7.    Unter BM Grasser ist zur selben Zeit rund um den „Berater“ Walter Meischberger ein vergleichbares Netzwerk der FPÖ entstanden. Das BMI-Netzwerk der ÖVP-Berater stellt offensichtlich das schwarze Pendant zum blauen Grasser-Netzwerk dar.


8.    Es besteht der begründete Verdacht, dass das ÖVP-Beraternetzwerk in der Folge vom Innenministerium auf das Landwirtschaftsministerium und auf das Finanzministerium ausgedehnt worden ist.

9.    Der Gesamtschaden durch die ÖVP-Berater liegt mit Sicherheit weit über einer Million Euro. Da die Untersuchungen erst begonnen haben, kann er noch nicht seriös abgeschätzt werden.

 

 

Da es sich auch hier offensichtlich um den Missbrauch von Steuergeldern handelt, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

 

 

Das System

 

1.    Vor kurzem legte der Rechnungshof dem Parlament seinen Prüfbericht zur „Vergabepraxis im BMI“ vor. In den überprüften Fällen stellte der RH fest: „Das BMI verzichtete in allen Fällen auf die Einholung von Vergleichsangeboten und damit auf den Nachweis der Preisangemessenheit... Der RH kritisierte insbesondere die Durchführung von Vergabevorgängen unter Ausschluss des Wettbewerbs.“ Warum wurde zugunsten von Ulmer & Co. jeder Wettbewerb verhindert?

 

2.    „Der RH stellte fest, dass das Kabinett entscheidende und anordnende Tätigkeiten bei Beschaffungen wahrnahm, obwohl es dazu nach § 7 Abs. 3 BMG und der Geschäftseinteilung des BMI nicht berufen war.“ Warum entschied das Kabinett an Stelle der zuständigen Organe über die Beraterverträge?

 

3.    Der RH ergänzt: „Weitere Mängel betrafen die fehlende oder nicht nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts, unzweckmäßige Vertragsgestaltungen sowie die mangelhafte Leistungsdokumentation und -verrechnung.“ Warum wurden diese Missstände im BMI akzeptiert?

 

4.    Die Kritik des RH ergibt ein klares Bild: Das Kabinett vergibt ohne Wettbewerb gezielt Beraterverträge in Millionenhöhe an der ÖVP nahestehende „Berater“. Der Verzicht auf Leistungsdokumentationen stellt sicher, dass alles ohne Kontrolle funktioniert. Ist Ihnen bekannt, dass einige dieser „Berater“ in dieser Zeit Wahlkämpfe für die ÖVP in Niederösterreich, der Steiermark, Wien und zum EU-Parlament geführt haben?

 

 

Die Beraterverträge

 

5.    Wurden die Aufträge an die Headquarter GmbH durch Kabinettsmitglieder  beauftragt, und falls ja durch wen?

6.    Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden Martin Malaun, Günther Kienpointner und die Unternehmen der Headquarter-Gruppe beauftragt?


7.    Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

8.    Falls nein: wieso nicht?

9.    Falls ja: wie lautete diese?

10. Nach Medienberichten bestand auch ein Rahmenvertrag mit der Firma Headquarter bzw. später Adpartners. Wann wurde dieser abgeschlossen, ist er noch aufrecht, was war sein Gegenstand und welche Beträge wurden bisher aufgrund dieses Rahmenvertrages bezahlt?

 

11. Wurden die Aufträge an Zielwerk e.U. durch Kabinettsmitglieder  beauftragt, und falls ja durch wen?

12. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurde Zielwerk eU beauftragt?

13. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

14. Falls nein: wieso nicht?

15. Falls ja: wie lautete diese?

16. Wurden die Aufträge an die Firma Repuco durch Kabinettsmitglieder  beauftragt, und falls ja durch wen?

17. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurde die Firma Repuco beauftragt?

18. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

19. Falls nein: wieso nicht?

20. Falls ja: wie lautete diese?

 

21. Unter Zu 20 bis 22 behandelt der Rechnungshofbericht drei Projekte zur Organisationsentwicklung. Aus 3852/AB ergibt sich, dass davon das Projekt BORA über 145.527,90 Euro sowie das Folgeprojekt Beschaffungsanalyse über 276.000 Euro an die KPMG Alpen Treuhand GmbH vergeben wurden. An welche Unternehmen wurde das in Tabelle 2 des RH-Berichts (S. 68) genannte „Folgeprojekt Beschaffungsworkflow“ vergeben?

22. War eines dieser Unternehmen die Zacon Unternehmensberatung GmbH, die nach 12280/AB für „Projektunterstützung bei der Implementierung eines elektronischen Beschaffungsworkflow“ € 19.992,00 erhalten hat?

23. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

24. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

25. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

26. Falls nein: wieso nicht?

27. Falls ja: wie lautete diese?

28. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 26 geschilderten Projekt „Zukunftsstrategie – Beratung, wissenschaftliche Begleitung“ beauftragt und mit insgesamt 551.678,60 Euro honoriert?

29. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

30. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?


31. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

32. Falls nein: wieso nicht?

33. Falls ja: wie lautete diese?

 

34. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 28 geschilderten Projekt „Biometrie im Aufenthaltstitel“ beauftragt und mit insgesamt 168.311,50 Euro honoriert?

35. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

36. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

37. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

38. Falls nein: wieso nicht?

39. Falls ja: wie lautete diese?

 

40. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 29 geschilderten Projekt „Amtssignatur“ beauftragt und mit insgesamt 427.661,53 Euro honoriert (nachdem ein Vergabeverfahren durch einen Auftragswert von 99.999,99 Euro umgangen wurde)?

41. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

42. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

43. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

44. Falls nein: wieso nicht?

45. Falls ja: wie lautete diese?

 

46. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 30 geschilderten Projekt „Kennzeichenerkennungssysteme“ beauftragt und mit insgesamt 114.036,00 Euro honoriert?

47. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

48. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

49. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?

50. Falls nein: wieso nicht?

51. Falls ja: wie lautete diese?

 

52. Welche Unternehmen wurden zu dem vom Rechnungshof unter Tz 31 geschilderten Projekt „Erstaufnahmestelle Süd – Planung und Einreichung“ beauftragt und mit insgesamt 117.421,50 Euro honoriert?

53. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

54. Aufgrund welcher besonderen Qualifikationen wurden die genannten Unternehmen in diesem Fall betraut?

55. Wurde im Zuge der Beauftragung auch die notwendige Gewerbeberechtigung zur Ausübung der angebotenen Leistungen geprüft?


56. Falls nein: wieso nicht?

57. Falls ja: wie lautete diese?

 

58. In Ihrer Stellungnahme zur Beratung des BMI durch den früheren Kabinettschef im Rahmen der Vergabe Digitalfunk BOS beschreiben Sie die Vorgehensweise der Installierung einer „externen Ansprechperson“ für Bieter in Vergabeverfahren als „keine Besonderheit“. Bei welchen Vergabeverfahren seit dem Jahr 2000 wurden durch das BMI derartige externe Ansprechpersonen installiert, wer waren sie jeweils und wie lauteten deren Aufträge?

 

59. Welche Aufträge wurden seit 2002 an Rechtsanwalt Christian Nordberg bzw. dessen Kanzlei Hule / Bachmayer / Nordberg seitens des BMI erteilt und welche Honorare wurden dafür verrechnet?

60. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

 

61. Welche Aufträge wurden seit 2002 an die Verena Karimi GmbH seitens des BMI erteilt und welche Honorare wurden dafür verrechnet?

62. Wurden diese Aufträge durch ein Kabinettsmitglied beauftragt, und falls ja durch wen?

 

63. Wo war die Leistung? Und wo ist das Geld? Diese Fragen stellen sich auch einer Innenministerin, die zum Zeitpunkt der meisten Auftragsvergaben noch nicht für das BMI verantwortlich war. Da der RH den Verdacht, dass ohne entsprechende Gegenleistungen gezahlt worden ist, bleibt eine letzte Frage: Was haben Sie bisher unternommen, um für „Beratungen“, die bezahlt, aber nicht geleistet worden sind, ausbezahlte Gelder des BMI zurückzufordern?

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.2 GOG verlangt.