14358/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler , Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Monatserfolg Jänner 2013

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem Monatserfolg Jänner 2013 gibt es erstmals Informationen zum Ergebnishaushalt. Dabei zeigt sich, dass der Ergebnishaushalt sich in manchen Bereichen exorbitant vom Finanzierungshaushalt unterscheidet. Leider gibt es keine Erläuterungen zu den Unterschieden. Manche Positionen sind so schwer interpretierbar, dass es sich ganz offensichtlich nur um Fehlbuchungen handeln kann. Ebenso fällt auf, dass sich in der UG 16 (Öffentliche Abgaben) der Ergebnishaushalt erheblich vom Finanzierungshaushalt unterscheidet. Dies ist umso bemerkenswerter als im § 96 Abs 1 BHG 2013 normiert ist, das bei den öffentlichen Abgaben auch für die Verrechnung der Grundsatz des Mittelfluss-Prinzips gilt. Dies geht auch aus den Erläuterungen und Kommentaren zum BHG 2013 klar hervor (siehe z.B. Lödl et al S 565 und S 335: „Abgaben werden kassenmäßig veranschlagt und verrechnet“).

 

Im Budgetbericht findet sich auf Seite 35 eine aussagenkräftige Tabelle, wo der Finanzierungsvorschlag 2013 mit dem Ergebnisvoranschlag 2013 verglichen wird. Ein derartiger Vergleich sollte monatlich erfolgen und zwar je UG, für den gesamten Haushalt und kumuliert für die vergangenen Monate.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie erklären Sie den großen Unterschied in der UG 25 (Familie und Jugend) zwischen den Einzahlungen im Monat Jänner 2013 in Höhe von 488,2 Mio € und den negativen Erträgen in Höhe von nur -21,5 Mio €?

 

2.    Wie erklären Sie den großen Unterschied zwischen den Einzahlungen in der UG 16 (Öffentliche Abgaben), die im Monat Jänner 2013 1.722,3 Mio € betragen, und den Erträgen in Höhe von 2.193.2 Mio €?

 

3.    Worauf sind die besonders hohen Unterschiede bei der Tabaksteuer und Mineralölsteuer zurückzuführen?

 

4.    Warum sind bei der Tabaksteuer und bei der Mineralölsteuer im Ergebnishaushalt zwei Monatstranchen verrechnet worden? Worauf ist das zurückzuführen?

 

5.    Um welche Aufwendungen handelt es sich im Ergebnishaushalt vom Jänner 2013 in der UG 16, wo  Aufwendungen in Höhe von 461,6 Mio € ausgewiesen werden?

 

6.    Da es sich vermutlich um Abschreibungen oder Wertberichtigungen von Forderungen handelt, wie verteilt sich dieser Betrag auf die einzelnen Abgabenarten?

 

7.    Warum werden in der Detailtabelle mit dem Abgabenerfolg (Ergebnisrechnung) die Abschreibungen und Wertberichtigungen von Abgabenforderungen nicht ausgewiesen?

 

8.    Warum wird § 96 Abs 1 BHG 2013 nicht eingehalten?

 

9.    Wie erklären Sie sich, dass im Monatserfolg vom Jänner 2013 die Erträge aus Transfers von öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern negativ sind (-469,9 Mio €)?

 

10. Warum weicht im Monatserfolg vom Jänner 2013 der Finanzaufwand (608,6 Mio €) deutlich von den korrespondierenden Auszahlungen ab (534,9 Mio €)?

 

11. Da die die Aufwendungen aus der Wertberichtigung und dem Abgang von Forderungen 464,1 Mio € betragen, stellt sich die Frage, welche Forderungen abgeschrieben oder wertberichtigt wurden und in welchem Ausmaß? (Bitte um genaue Angaben, was abgeschrieben wurde.)

 

12. Warum stellen Sie die aussagekräftige Tabelle im Budgetbericht 2013 auf Seite 35 nicht auf Monatsbasis je UG für den gesamten Haushalt und kumuliert für die vergangenen Monate zur Verfügung?