14454/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Missbrauch von "Blaulicht" bei Dienstfahrten durch Spitzenbeamte und Führungskräfte des Justizministeriums

 

Am Dienstag, dem 2.4.2013 abends wurde, auf der A1 Westautobahn in Fahrtrichtung Linz, das Dienstfahrzeug der Vollzugsdirektion – silberner VW Sharan mit dem amtlichen Kennzeichen JW * 1 – unter Einsatz von Blaulicht auf einer Dienstfahrt der Vollzugsdirektion gefilmt.

 

Die "Kronenzeitung" berichtet in Ihrer Ausgabe vom 07.04.2013:

 

"Wirbel um Blaulicht bei "Justiz-Fahrt"

 

Als "Privilegien-Ritter" der anderen Art soll ein Spitzenbeamter des Justizministeriums unterwegs gewesen sein: nämlich mit Blaulicht auf der Autobahn! Aber keinesfalls, weil Gefahr in Verzug herrschte, sondern nur deshalb, weil es sich eben bequemer fährt. - "Humbug! Es war eine Einsatzfahrt", kontert der Lenker.

 

Justiz-Privilegien im Straßenverkehr sorgten schon einmal für Ärger: nämlich vor vier Jahren, als die damalige Ministerin Bandion-Ortner eine Ausnahme-Genehmigung für sich forderte, um in Dringlichkeitsfällen mit ihrem Dienstwagen die Busspur benützen zu dürfen. Erst nach Protesten zog sie den Antrag zurück.

 

Im aktuellen Fall geht es um die Verwendung eines Blaulichts sowie einer amtlichen Warnleuchte in der Heckscheibe. Konkret fuhr der silberne VW-Sharan mit dem Kennzeichen "JW 1" am 2. April gegen Abend auf der Westautobahn Richtung St. Pölten. "Ungestört, ungehindert - einfach praktisch, wenn das Blaulicht alle anderen von der Spur verscheucht", so ein offenbar verärgerter Justiz-Insider, der sich über die Fahrt wunderte, diese filmte und sich bei der "Krone" meldete.

 

"Das war eine Dienstfahrt nach St. Pölten und Ried. Das Blaulicht war völlig gesetzeskonform eingeschaltet", so der Lenker. Der hochrangige Justizwachebeamte vermutet dahinter "einen Polit-Rundumschlag"."


Beim betroffenen Spitzenbeamten handelt es sich um den Leiter der Abteilung Sicherheit und Bau in der Vollzugsdirektion des Justizministeriums.

 

Am 9.4.2013, nachmittags nach 13.00 Uhr, hat ein Passant eine weitere "Blaulichtfahrt" des Fahrzeuges – silberner VW Sharan, mit dem amtlichen Kennzeichens JW * 1 – rund um die Auerspergstraße bzw. Landesgerichtsstraße  dokumentiert.

 

Es ist eindeutig gesetzlich geregelt, dass diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwendet werden dürfen. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden.

 

Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit auch am Ort der Hilfeleistung oder des sonstigen Einsatzes oder bei einer behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitung verwendet werden.

 

Die missbräuchliche Verwendung von "Blaulicht" eines Einsatzfahrzeuges im Rahmen einer "normalen " Dienstfahrt – insbesondere durch ranghohe Beamte des Justizministeriums, als "Privileg ihrer Position" – kann nicht nur andere Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern muss auch aus moralischen Gesichtspunkten vollständig geklärt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Was war der Zweck der angeführten Dienstfahrt des Spitzenbeamten der Vollzugsdirektion am 2.4.2013? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrzeuginsassen insbesondere jener mit leitenden Funktionen in ihrem Ministerium)

 

2. Welche Fahrtstrecke wurde bei dieser Fahrt zurückgelegt und wohin?

 

3. Wer nahm an der dieser Fahrt teil? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrzeuginsassen insbesondere jener mit leitenden Funktionen in ihrem Ministerium)

 

4. Welche Gründe lagen für die Verwendung von "Blaulicht" bei dieser Fahrt vor?

 

5. Wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt protokolliert?

 

            5.1 Wenn ja, durch wen, wann und wo?

 

            5.2 Wenn nein, warum nicht?

 

6. Wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt im Fahrtenbuch vermerkt?

 

            6.1 Wenn ja, durch wen?

 

            6.2 Wenn nein, warum nicht?


7. Welche Strecke wurde unter Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt zurückgelegt?

 

8. Durch wen wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt angeordnet?

 

9. Mit welcher Begründung wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Dienstfahrt angeordnet bzw. durchgeführt?

 

10. Bitte erläutern sie, warum bei dieser Fahrt Gefahr in Verzug (wie gesetzlich als Grundvoraussetzung vorgeschrieben) gegeben war.

 

11. Was war der Zweck der angeführten Dienstfahrt am 9.4.2013, nach 13.00 Uhr? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrzeuginsassen insbesondere jener mit leitenden Funktionen in ihrem Ministerium)

 

12. Welche Fahrtstrecke wurde bei dieser Fahrt zurückgelegt und wohin?

 

13. Wer nahm an der dieser Fahrt teil? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrzeuginsassen insbesondere jener mit leitenden Funktionen in ihrem Ministerium)

 

14. Welche Gründe lagen für die Verwendung von "Blaulicht" bei dieser Fahrt vor?

 

15. Wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt protokolliert?

 

            15.1 Wenn ja, durch wen, wann und wo?

 

            15.2 Wenn nein, warum nicht?

 

16. Wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt im Fahrtenbuch vermerkt?

 

            16.1 Wenn ja, durch wen?

 

            16.2 Wenn nein, warum nicht?

 

17. Welche Strecke wurde unter Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt zurückgelegt?

 

18. Durch wen wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Fahrt angeordnet?

 

19. Mit welcher Begründung wurde der Einsatz von "Blaulicht" bei dieser Dienstfahrt angeordnet bzw. durchgeführt?

 

20. Bitte erläutern sie, warum bei dieser Fahrt Gefahr in Verzug (wie gesetzlich als Grundvoraussetzung vorgeschrieben) gegeben war.

 

21. Aus welchem Grund ist ein Dienstfahrzeug ihrer Ministeriumsbeamten mit Blaulicht ausgestattet?

 

22. Können Sie ausschließen, dass ihre Spitzenbeamten "Blaulicht" auf Ihren "normalen Dienstfahrten" missbräuchlich einsetzen?


 

23. Welche Fahrten von Ministeriumsbeamten unter Einsatz von "Blaulicht" sind ihnen bekannt und wurden in den letzten drei Jahren protokolliert? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Fahrten, Fahrtteilnehmer und Grund des "Blaulichteinsatzes")

 

24. Welche Konsequenzen werden Sie aus einem missbräuchlichen Einsatz von "Blaulicht" durch ranghohe Beamte Ihres Ministerium ziehen?

 

25. Werden Sie in den konkreten zwei Fällen Konsequenzen ziehen?

 

            25.1 Wenn ja, welche? (Bitte um Erläuterung der einzelnen Fälle)

 

            25.2 Wenn nein, warum nicht?

 

26. Welche Maßnahmen werden sie künftig ergreifen, damit ranghohe Beamte Ihres Ministeriums den Einsatz von "Blaulicht" nicht missbräuchlich als "Privileg ihrer Position" verwenden?