14459/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ausständige Berichte an den Nationalrat

 

§ 49 Bundesbahngesetz idgF lautet: „Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen.“ Eine gleichlautende Bestimmung enthält das Privatbahngesetz 2004 idgF in seinem § 3.

 

In früheren Jahren gab es zwar infolge gesetzwidrig statt „alljährlich“ nur alle vier Jahre oder auch gar nicht gelegter GWL-Berichte wiederholt politische Kontroversen und auch scharfe Rechnungshofkritik an den damaligen BMVIT-Amtsinhabern. Seither hatte sich aber ein gesetzeskonformer Umgang mit diesem Thema samt möglichst zeitnaher Übermittlung des Berichts an den Nationalrat etabliert.

Allerdings war der letzte derartige Bericht, der einer Diskussion und Kenntnisnahme durch den Nationalrat im Rahmen der geschäftsordnungsmäßig Üblichen zugänglich war, derjenige über die Leistungen des Jahres 2010 (III-276 d.B. XXIV.GP).

Ein Bericht der Bundesministerin über die Leistungen des Jahres 2011 liegt zwar offenbar vor – neuerdings sogar flankiert von einem weiteren einschlägigen Bericht der SCHIG –, ist jedoch bislang nicht unter den dem Verkehrsausschuss des Nationalrats zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesenen Verhandlungsgegenständen.

Eine parlamentarische Behandlung dieses wichtigen, immerhin mehrere hundert Millionen Euro Steuergeld und ihre möglichst optimale Verwendung im Sinne der Fahrgäste, der Güterkunden und der SteuerzahlerInnen betreffenden, Berichts vor Ende der laufenden XXIV. Gesetzgebungsperiode ist damit gefährdet.

 

Weiters wurde im Rahmen des sog. „Stabilitätspakets“ der Bundesregierung bzw. einer sog. „Verwaltungsreform“ des BMVIT das bisher im BMVIT angesiedelte Verkehrs-Arbeitsinspektorat in das Zentral-Arbeitsinspektorat beim BMASK eingegliedert. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion – VAIG 1994, BGBl. Nr. 650/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2011, mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft gesetzt. Dieses Gesetz sah in seinem § 19 vor: „Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes vorzulegen und diesen Bericht zu veröffentlichen.“

Der letzte dem Verkehrsausschuss des Nationalrats zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesene derartige Bericht befasste sich jedoch mit dem Jahr 2010 (III-240 d.B. XXIV.GP). Obwohl die Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats 2011 (und weiter bis Mitte 2012) unzweifelhaft in die Zuständigkeit der BMVIT fiel, wurde ein Bericht über die Tätigkeit im Jahr 2011 dem Nationalrat entgegen dem gesetzlichen Auftrag bisher nicht zugeleitet. Für die Sicherheit u.a. von Bediensteten wie Fahrgästen von ÖBB, Privatbahnen, Straßenbahnen, Postbus, Anschlussbahnen, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmen und nicht zuletzt Seilbahnen sind Arbeitnehmerschutz und Arbeitsunfallvermeidung jedoch sehr wichtig. Ohne lückenlose Berichtslegung und parlamentarische Debatte fehlt die gebotene Transparenz und wird die bisherige Möglichkeit des Gesetzgebers, aufgrund von Missständen oder sonstigen Erkenntnissen – zB kritischen Entwicklungen im Jahresvergleich – womöglich nötige Schlussfolgerungen zu ziehen, beeinträchtigt oder gänzlich unterbunden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann werden Sie den - gesetzlich verankerten - Bericht über die von Ihnen 2011 bei ÖBB und Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen formell dem Parlament übermitteln und damit einer parlamentarischen Behandlung zugänglich machen?

2)    Warum ist dieser Schritt nicht wie üblich und im Sinne einer möglichst aktuellen, zeitnahen Debatte bereits im auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr 2012 erfolgt?

3)    Wann werden Sie den - bis 2012 gesetzlich verankerten - Bericht über die Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats im Jahr 2011 formell dem Parlament übermitteln und damit einer parlamentarischen Behandlung zugänglich machen?

4)    Warum ist dieser Schritt nicht wie üblich und im Sinne einer möglichst aktuellen, zeitnahen Debatte bereits im auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr 2012 erfolgt?

5)    Warum wird die Öffentlichkeit auch bald ein Jahr nach Außerkrafttreten des VAIG und Übersiedlung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats ins BMASK auf www.bmvit.gv.at insbesondere im sensiblen Bereich Seilbahnen immer noch auf seit längerem nicht mehr gültige Rechtsgrundlagen und nicht mehr unter den angegebenen BMVIT-Kontakten erreichbare Ansprechpartner verwiesen?