14463/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Vizekanzler Spindelegger und sein Gemeindebau

BEGRÜNDUNG

 

Vizekanzler und Außenminister Spindelegger hat öffentlich mehrmals gefordert, dass nur „sozial Bedürftige“ im Gemeindebau wohnen dürfen und andernfalls ausziehen sollten. Das sehen die AnfragestellerInnen grundsätzlich anders, da die „soziale Durchmischung“ einerseits sinnvoll ist und ein „erzwungenes Ausziehen“ aus dem persönlich geschätzten Umfeld andererseits nicht zumutbar ist.

Aber auch Spindeleggers Wohnbiografie steht damit in Widerspruch und gibt eher KritikerInnen an den ÖVP-Forderungen Recht:

·        1988 zieht Spindelegger in eine Gemeindewohnung

·        1992 startet Spindelegger seine politische Laufbahn. Die bezogenen Politikergehälter dürften den eigenen Vorgaben nach „sozialer Bedürftigkeit im Gemeindebau“ nicht mehr entsprechen.

·        Erst 1996 reift bei Spindelegger das Bewusstsein, dass Einkommen und Wohnsituation in einem Missverhältnis zu seinen politischen Vorstellungen stehen. Er gibt an, eine Spende für „soziale Zwecke“ an die Gemeinde Hinterbrühl geleistet zu haben, zieht allerdings nicht wie von ihm selbst gefordert aus dem Gemeindebau aus.

1991 hat Spindelegger als Chef der “Plattform junger Arbeitnehmer” im ÖAAB gefordert, “Gemeindewohnungen nur noch sozial Bedürftigen” und auch nur “zeitlich befristet zu vermieten”.

2013 wird ähnlich argumentiert. Es heißt: „Allein in Wien leben rund 500.000 Menschen in insgesamt 220.000 Gemeindebauwohnungen. Nicht immer zu Recht, glauben Karl und VP-Obmann Michael Spindelegger, weil die soziale Bedürftigkeit eben nur bei der Vergabe nachzuweisen ist.“


Die ÖVP fordert Kontrollen und Konsequenzen. Die Anfrage ist ein erster Schritt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Ist es richtig, dass sie 1988 in eine Gemeindewohnung der Gemeinde Hinterbrühl gezogen sind und der Mietzins für diese Wohnung 3915,23 Schilling (inflationsbereinigt entspricht das 495,94 Euro) betragen hat?

2.    Entspricht ihr damaliges Einkommen im Jahr 1992 als Bundesrat von 29.691,- Schilling und ein monatlicher ‘Auslagenersatz’ in der Höhe von 19.025,- Schilling (inflationsbereinigt entspricht das heute einem Monatsgehalt von 5.325,- Euro) jener Grenze, in der sie noch - die von der ÖVP geforderte Bedürftigkeit von GemeindebaubewohnerInnen – gegeben sehen?

3.    Entspricht ihr damaliges Einkommen im Jahr 1993 als Nationalrat von 81.505,- Schilling (inflationsbereinigt entspricht das heute einem Monatsgehalt von 8.310,- Euro) jener Grenze, in der sie noch - die von der ÖVP geforderte Bedürftigkeit von GemeindebaubewohnerInnen – gegeben sehen?

4.    1991 haben sie als Chef der “Plattform junger Arbeitnehmer” im ÖAAB gefordert, “Gemeindewohnungen nur noch sozial Bedürftigen” und auch nur “zeitlich befristet zu vermieten”. Warum sind sie nicht mit Beginn ihrer politischen Mandatslaufbahn gemäß ihrer eigenen Forderung aus dem Gemeindebau ausgezogen?

5.    1996 haben sie in einem Brief an den Bürgermeister geschrieben, sie fühlen sich “in der Wohnung außerordentlich wohl”. Warum können sie trotzdem nicht nachvollziehen, dass sich andere GemeindebaubewohnerInnen ebenfalls in ihren Wohnungen wohl fühlen und fordern, dass alle anderen BewohnerInnen, die nicht „sozial bedürftig“ seien, aus dem Gemeindebau ausziehen sollen?

6.    Warum haben sie es erst 1996 in diesem Brief für möglich gehalten, dass ihre Einkommenssituation nicht ihren eigenen Vorgaben nach „sozialer Bedürftigkeit“ im Gemeindebau entspricht?

7.    Ab wann und wie viel haben sie als sozialen Ausgleich in weiterer Folge für „soziale Zwecke“ der Gemeinde Hinterbrühl gespendet?