14468/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Katzian

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz Beatrix Karl

betreffend strafrechtlicher Relevanz seitens Herrn Richard Lugner getätigter Aussagen im Zusammenhang mit dem Nationalrat

Laut Berichterstattung der österreichischen Presseagentur APA tätigte Herr Richard Lugner im Zusammenhang mit der Fragestellung Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel folgende Aussage:

„Aus Sicht des Society-Löwen ist einfach das Gesetz "schlampig formuliert" und "gehört in die Luft gesprengt - mitsamt dem Nationalrat (...)“

Obwohl natürlich Kritik an der Gesetzgebung in Österreich zu einem wichtigen Grundrecht jedes Staatsbürgers und jeder Staatsbürgerin gehört, so sieht das Strafgesetzbuch Regelungen vor, welche die verfassungsmäßig eingerichteten Organe der Republik vor Drohungen schützen sollen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz Beatrix Karl folgende

Anfrage:

1.)   Wurden seitens der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang Ermittlungen aufgenommen?

2.)    Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese?

3.)    Auf Basis welcher Paragraphen StGB wurden in diesem Fall Ermittlungen aufgenommen?

4.)    Wurde der Sachverhalt im Zusammenhang mit § 250 bzw. §251 StGB geprüft?

5.)    Wenn nein, mit welcher Begründung ist ebendies unterlassen worden?

 

6.)  Wenn keine Ermittlungen angestellt wurden bzw. diese bereits eigestellt wurden, mit welcher Begründung erfolgte dieses Vorgehen?