14484/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz, Schenk

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend  Ende der Sonderschulpädagogen

 

Mit dem am 3. April 2013 präsentiertem Konzept von Unterrichtsministerin Schmied und Wissenschaftsminister Töchterle zum Gesetzesentwurf betreffend der Reform der Lehrerausbildung soll die eigene Ausbildung für Sonderschulpädagogen der Vergangenheit angehören.  

Zurzeit werden Volksschul-, Hauptschul- und Sonderschullehrer gemeinsam auf einer Pädagogischen Hochschule (PH) ausgebildet,  bei der geplanten Reform werden nun die verschiedenen Ausbildungen der Lehramtsstudenten in einen Topf geworfen. Jeder Lehramtsstudent soll nun lernen, wie inklusiver Unterricht funktioniert.

 

In dem Artikel des Standards vom 5.4.2013 „Experten warnen vor Vernachlässigung Behinderter“ wird der Sonder- und Heilpädagoge Gottfried Biewer zitiert. Er warnt vor einer gewissen Beliebigkeit in Bezug auf eine verpflichtende Verankerung von Inklusionspädagogik  im Gesetzesentwurf der neuen Lehrerausbildung.

 „Es muss sichergestellt sein, dass Inklusion auch nach Abschaffung einer eigenen Sonderschullehrer-Ausbildung mit professionell ausgebildeten Fachkräften stattfinde, betonte Biewer“ schreibt der Standard.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 


 

ANFRAGE:

 

1.    Wie stellen Sie sich inklusive Pädagogik an österreichischen Schulen ohne Sonderschulpädagogen vor?

2.    An Universitäten ist die pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung nur ein kleiner Teil des Studiums. Soll die pädagogische Ausbildung der Lehramtsstudenten nun zukünftig auch inklusive Pädagogik verstärkt beinhalten?

3.    Wird eine Spezialisierung in inklusiver Pädagogik verpflichtender Teil des Studiums (sowohl an PH als auch an den Universitäten) für alle angehenden Lehrer? Wenn ja, in welchem Ausmaß wird es unterrichtet? Wenn nein, warum nicht?