14504/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Lugar, Markowitz

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „Reform der Sprachförderung an Kindergärten und Schulen“

 

Schon vor Wochen wurde angeblich ein Maßnahmenpaket für die Sprachförderung an Kindergärten und Schulen von einer Arbeitsgruppe zusammengestellt, jedoch nicht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Presse schreibt in einem Bericht vom 22.4.2013 Folgendes:

 

 „Der Grund für die Verzögerung: Zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP spießt es sich gewaltig. Vor allem im Integrationsstaatssekretariat des für die ÖVP zuständigen Sebastian Kurz dürfte man verärgert sein über die bisherigen Ideen der Unterrichtsministerin.“

Und weiter heißt es: „Strittig ist bei der neuen Sprachförderung vor allem ein Punkt: Während Kurz darauf pocht, dass Kinder ausschließlich mit ausreichenden Deutschkenntnissen für schulreif erklärt werden, strebt die Ministerin eine gelockerte Regelung an. […] Die Entscheidung darüber, ob ein Kind mit schlechten Sprachkenntnissen eine Vorschulklasse besuchen muss, soll an den einzelnen Schulstandorten getroffen werden.“

 

Eine Einigung zwischen Staatssekretariat und Unterrichtsministerium scheint daher eher unwahrscheinlich.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Welche Personen waren an der Erstellung des Maßnahmenpakets beteiligt?

2.    Welche Qualifikationen haben diese Personen für die Erstellung eines Programmes für die Sprachförderung in Kindergärten und Schulen?

3.    Wieso wurde dieses fertige Konzept noch nicht der Öffentlichkeit präsentiert?

4.    Wie kann es sein, dass ein Kind, obwohl es schlechte Deutschkenntnisse aufweist, trotzdem die Vorschule überspringen kann? Was spricht für diese lockere Regelung?

5.    Wann werden Sie das angekündigte Konzept präsentieren?

6.    Sehen Sie das Beherrschen der deutschen Sprache als eine Grundvoraussetzung, um dem Unterricht, beginnend beim Schuleintritt, folgen zu können?