14512/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Förderung von Anti-Gewalt-Trainings

BEGRÜNDUNG

 

Rund 90% der Opfer von häuslicher und familiärer Gewalt sind Frauen, die Täter sind in den meisten Fällen die männlichen Partner. Um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen und um für Frauen und Kinder langfristig und nachhaltig Sicherheit zu gewährleisten, braucht es neben den Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren und der Exekutive auch noch Einrichtungen, die präventive Arbeit (Anti-Gewalt-Trainings) im Kampf gegen Gewalt anbieten. In den Anti-Gewalt-Trainings werden mit gewalttätigen Männern Strategien erarbeitet, wie sie persönliche Herausforderungen in ihrer Rolle als Partner oder Vater in Zukunft ohne Beschimpfungen, Demütigungen und Gewaltanwendungen gegen ihre Partnerin und ihre Kinder meistern können. Damit die Anti-Gewalt-Trainings von gemeinnützigen Einrichtungen professionell in dem benötigten Umfang angeboten werden können, brauchen diese Einrichtungen Fördermittel.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Höhe belaufen sich die Förderungen für Männerberatungsstellen seitens Ihres Ressorts in den Jahren 2010 bis dato, mit der Bitte um Auflistung der Förderbeträge nach Jahren und Männerberatungsstelle.

2)    Welche anderen Einrichtungen, die ein Anti-Gewalt-Training anbieten, wurden von Ihrem Ressort in den Jahren 2010 bis dato, mit der Bitte um Auflistung der Förderbeträge nach Jahren, gefördert?


3)      Wurden seit dem Jahr 2009 Förderanträge von Einrichtungen, die Anti-Gewalt-Trainings anbieten, abgelehnt? Falls ja, in welchen Jahren und in welcher Höhe wurden die abgelehnten Förderansuchen gestellt?