14525/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend missbräuchlicher Nutzung der Rettungsgasse
In
einem Artikel auf der Homepage des ORF vom 18.4.2013 wird über die
Benutzung der Rettungsgasse durch Bundespräsidenten Heinz Fischer
geschrieben:
„Bundespräsident
Heinz Fischer begleitete seinen luxemburgischen Staatsgast Großherzog
Henri durch Oberösterreich. In Linz stand ein Besuch der voestalpine auf
dem Programm, dann die Besichtigung des Konzentrationslagers Mauthausen und des
Ars Electronica Centers. Zwischen den beiden letzten Programmpunkten geriet der
Konvoi des Bundespräsidenten allerdings auf der A7 in den Stau. […] Laut
einem Bericht der Gratiszeitung „Heute“ habe daraufhin ein Offizier
der Polizei entschieden, dass der Bundespräsident und sein Staatsgast
einsatzmäßig durch die Rettungsgasse gelotst werden. Das
Manöver sorgte offenbar bei vielen Autofahrern für Unmut.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1. Haben Sie die Rettungsgasse mit ihrem Dienstfahrzeug genutzt um schneller voran zu kommen, wenn ja, wann genau und mit welcher Begründung?
2. Sind Sie mit Ihrem Dienstfahrzeug bereits in der Rettungsgasse gemäß Vorschriften gefahren, wenn ja wann?