14719/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler
betreffend Bezügegesetz 2012
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende
1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.5.2013) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
2). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.5.2013) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
3). Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.5.2013) diesen Ruhebezug?
4). Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
5). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2012 und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen ?
6). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2012 für Ihren Bereich und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?
7). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2012 für Ihren Bereich?
8). Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG) im Jahr 2012?
9). Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäss § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2012?
10). Wie viele Personen konnten 2012 einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (1) BezG geltend machen?
11).Haben Sie 2012 nach anderen Bestimmungen des § 14 Bezügegesetz Zahlungen geleistet ? Wenn ja, in welcher Höhe und an wie viele Personen?
12). Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.5.2013 über dem Brutto von 4.000 Euro (exkl.Pensionssicherungsbeitrag)?