14733/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend finanzielles Fiasko bei der WGKK

 

 

In den Medien wird seit einigen Jahren stolz verkündet, die Gebietskrankenkassen seien saniert. Ein Blick in die Finanzgebarung zeigt aber ein völlig konträres Bild. So dürfte der finanzielle Zustand der Wiener Gebietskrankenkasse sich bereits so dramatisch darstellen, dass die Kontrollversammlung der Wiener Gebietskrankenkasse eine Resolution verabschiedet hat, die sich als Hilferuf darstellt.

 

Wörtlich heißt es darin: "Der Rechnungsabschluss der WGKK weist für 2011 zum dritten Mal in Folge einen Gebarungsüberschuss (€ 9,2 Millionen) aus. Auch das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2012 ist mit € 24,3 Millionen positiv, der Voranschlag 2013 prognostiziert einen Überschuss von rund € 51,2 Millionen.

Diese Überschüsse sind allerdings nicht das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit! Dieses ist bedauerlicherweise konstant negativ (2011: -97,9 Millionen, 2012: -90,3 Millionen und für 2013 wird von -92,2 Millionen ausgegangen). Verantwortlich dafür ist vielmehr das außerordentliche Ergebnis mit Erträgen aus dem Ausgleichsfonds, aus dem Krankenkassenstrukturfonds sowie aus der Überdeckung der Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfegesetz (GSBG).

Das Reinvermögen weist zum 31.12.2012 einen vorläufigen Stand von -214,5 Millionen Euro aus und wird sich ab dem Jahr 2014 aus heutiger Sicht weiter verschlechtern, da die Gebarungsvorschaurechnung für 2014 ein Minus von 68,7 Millionen und für 2015 ein Minus von 88,9 Millionen befürchten lässt.    

Entgegen der in den letzten Wochen medial verbreiteten Meldung über die erfolgreiche Sanierung der Gebietskrankenkassen, die offensichtlich und ausschließlich auf eine Gesamtbetrachtung aller Träger abstellt, besteht im Einzelfall und konkret für die Wiener Gebietskrankenkasse die Gefahr, dass sie ohne unterstützende Gegensteuerungsmaßnahmen ungebremst in ein weiteres Minus rutscht. .........

Abhilfe könnte daher vor allem mit einer dauerhaften Anhebung des Hebesatzes in § 73 Abs. 2 ASVG auf ein Ausmaß, welches geeignet ist, das in der Krankenversicherung der PensionistInnen nach dem ASVG bestehende Finanzierungsproblem unter Wahrung des Solidaritätsprinzips zu beseitigen, geschaffen werden.


Als Variante zur Anhebung des Hebesatzes käme aus Sicht der WGKK auch in Betracht, den gesamten vom Bund zu leistenden Beitrag in der Krankenversicherung jährlich zu valorisieren und nach der Zahl der jeweiligen Leistungsbezieher auf die einzelnen Träger zu verteilen. Bezogen auf den einzelnen Leistungsbezieher weist der Bundesbeitrag in der Krankenversicherung der PensionistInnen eine enorme Bandbreite auf. Bei den Gebietskrankenkassen leistet der Bund für jede/n Pensionistin/en im Durchschnitt € 621,25, bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau hingegen € 1.616,14, bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern € 1.426,47, bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter € 998,31 und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft € 716,06. Aus Gleichheitsgründen sollte dem Bundesgesetzgeber allerdings jede/r Pensionist/in "gleich viel" Wert sein. ......"

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch war der Betrag, den die Wiener Gebietskrankenkasse im Jahr 2010 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?

2.    Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2010 bei der Bundesfinanzagentur?

3.    Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2010 bei der Bundesfinanzagentur?

4.    Gab es im Jahr 2010 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?

5.    Wenn ja, in welcher Höhe?

6.    Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?

7.    Wenn ja, wo ist die gesetzliche Ermächtigung für den Schuldenerlass im ASVG geregelt?

8.    Wie hoch war der Betrag, den die Wiener Gebietskrankenkasse im Jahr 2011 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?

9.    Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2011 bei der Bundesfinanzagentur?

10. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2011 bei der Bundesfinanzagentur?

11. Gab es im Jahr 2011 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?

12. Wenn ja, in welcher Höhe?

13. Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?

14. Wie hoch war der Betrag, den die Wiener Gebietskrankenkasse im Jahr 2012 aus dem Krankenkassenstrukturfonds erhalten hat?

15. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 1.1.2012 bei der Bundesfinanzagentur?

16. Wie hoch war der Schuldenstand der WGKK per 31.12.2012 bei der Bundesfinanzagentur?

17. Gab es im Jahr 2012 einen Schuldenerlass für die WGKK durch die Bundesfinanzagentur?

18. Wenn ja, in welcher Höhe?

19. Wenn ja, wo in der Bilanz wird dieser Schuldenerlass ausgewiesen?


20. Gibt es bereits Übergelegenen, wie der Hebesatz für alle Pensionisten auf das gleiche Niveau gebracht werden kann?

21. Wenn ja, wann werden entsprechende Maßnahmen gesetzt?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Warum erzählen Sie in den Medien entgegen besseres Wissen, dass alle Gebietskrankenkassen saniert seien?