14786/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Direktvergaben des Ministeriums

 

In der Online-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ erschien am 12.03.2013 folgender Artikel:

„Vergibt eine öffentliche Stelle Aufträge unter dem Wert von 100.000 Euro, so benötigt sie keine Ausschreibung. Praktisch also, dass das Innenministerium unter der Ägide von Maria Fekter für die Einführung einer elektronischen Amtssignatur exakt 99.999,99 Euro veranschlagte. Der Auftrag wurde 2010 ohne Ausschreibung vergeben. Am Ende wurden aber rund 428.000 Euro für das Projekt fällig, wie sich 2011 – inzwischen hatte Johanna Mikl-Leitner das Ministeramt erklommen – zeigen sollte. Man überlegte zwar, die Ausschreibung nachzuholen, tat es aber nie.

Es sind Fälle wie dieser, die der Rechnungshof in seinem am Montag veröffentlichten Bericht über die Vergabepraxis im Innenministerium rügt. Tatsächlich wird das Instrument der Direktvergabe  vom Innenministerium nur allzu gern genutzt: Im Jahr 2010 entfielen rund 45Prozent des geprüften Vergabevolumens von 8,93 Millionen Euro (exkl. MWSt.) auf Direktvergaben. In 39Prozent der Fälle wurde kein Vergleichsangebot eingeholt, in 29Prozent nicht geprüft, ob der Auftrag nötig sei, bemängelt der Rechnungshof“.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stehen Sie zu der Liste  an Verfehlungen des Ministeriums, wie etwa: unzulässige Direktvergaben, falscher oder nicht nachvollziehbarer Auftragswert oder Leistungsbeginn vor einem schriftlichen Vertrag?

2.    Werden Sie zukünftig gegen derartige Missstände vorgehen und wenn ja, wie?

3.    Wie stehen Sie zur Ansicht  des Rechnungshofs, dass die Argumentation: „Die politische Beratung von Ministerin Fekter, sei einfach nicht dokumentiert worden, weil es um geheimhaltungswürdige Dinge ging?“, vollkommen unverständlich sei?


 

4.    Wie stehen Sie zur Direktvergabe eines 140.000 Euro teuren PR-Auftrages in der Ära von Minister Platter, die mit dem Argument: „Es hätte ohnehin keine andere Firma diesen Auftrag erledigen können“, gerechtfertigt wurde?

5.    Sollen die bei der Vergabe zu kurz gekommenen Bewerber bei der Bestreitung ihres Rechtswegs künftig besser unterstützt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was kann diesbezüglich unternommen werden?

6.    Gab es in den Jahren 2010-2013 Vergaben seitens Ihres Ministeriums im Umfang von 90.000- 99.999,99 Euro?

7.    Wenn ja, wie viele derartiger Vergaben gab es und für welche Projekte?