14837/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

betreffend ICAO-Audit und die Zukunft der österreichischen Luftfahrt

 

 

Österreich hat im Jahr 1949 das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago Convention) ratifiziert. Dabei handelt es sich um einen multilateralen Staatsvertrag, der zur Wahrung der Sicherheit der internationalen und nationalen Zivilluftfahrt sowohl im Vertragstext selbst sowie insbesondere auch in 19 Anhängen dazu relevante Bestimmungen (Standards und recommended Practices SARPS) enthält, die von den Mitgliedstaaten verbindlich eingehalten werden müssen.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat zur Überprüfung, ob die Bestimmungen dieses Regelwerks von den Mitgliedstaaten in ihren Rechtsvorschriften entsprechend umgesetzt wurden, im Rahmen des sogenannten "Universal Safety Oversight Audit Programmes USOAP" bei allen Mitgliedstaaten entsprechende Überprüfungen (Audits) durchgeführt.

In Österreich erfolgte dieses Audit in der Zeit vom 27. Mai 2008 bis 5. Juni 2008. Im Zuge dieses Audits wurden von den Experten der ICAO eine Reihe von Mängeln im Bereich der Luftfahrtbehörden sowohl beim BMVIT als auch bei Austro Control aufgezeigt, die – zumal sicherheitsrelevant - umgehend zu beheben waren. Ein Corrective Action Plan mit entsprechender Terminisierung für die Behebung dieser Mängel wurde der ICAO vorgelegt.

Wenngleich mittlerweile eine Reihe von Correction Actions erfolgt sind, existiert nach nunmehr fast 5 Jahren noch immer eine beträchtliche Anzahl offener Punkte und zwar sowohl im BMVIT als auch bei Austro Control.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 


Anfrage

 

1.    Stimmt es, dass beim BMVIT eine Reihe festgestellter Mängel, insbesondere in den Bereichen Organisation, Legistik, Flugsicherung (insbes. Aufsicht über die ACG betreffend Flugverfahren und Such- und Rettungsdienst, fehlende Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Deutschland betreffend Aufsicht über bestimmte Luftraum-Sektoren), Aufsicht über die österreichischen Flughäfen bisher noch unerledigt sind?

2.    Wenn ja, warum ist dies so?

3.    Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?

4.    Stimmt es, dass bei der Austro Control GmbH in jenem Bereich, dem die Wahrnehmung bestimmter luftfahrtbehördlicher Aufgaben übertragen wurde, von der ICAO festgestellte Mängel insbesondere in den Bereichen Erstellung einer Database, Mängel beim Österreichischen Luftfahrthandbuch-AIP-Austria, flugbetriebliche Aufsicht über die österreichischen Luftfahrtunternehmen, Personaltraining usw., Luftfahrzeugtechnik und AIR Navigation Service/ Flugsicherung usw. ebenfalls noch zum Teil unerledigt sind?

5.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

6.    Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?

7.    Entspricht es der Tatsache, dass im Bereich der Flugunfall-Untersuchungsstelle beim BMVIT (diese gehört nicht zur Obersten Zivilluftfahrtbehörde im BMVIT sondern ist direkt dem jeweiligen Sektionschef, also seit 2 Jahren Frau Sektionschefin Zechner unterstellt) bisher keinerlei Corrective Actions erfolgt sind und auch keine Termine für eine allfällige Erledigung genannt wurden?

8.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

9.    Bis wann wird eine Erledigung erfolgen?

10. Sind Sie nicht der Auffassung, dass Sektionschefin Zechner, die über keinerlei Berufserfahrung in der Luftfahrt verfügt, mit der Wahrnehmung derartiger komplexer Angelegenheiten erhebIich überfordert ist, worauf ihr Nichttätigwerden schließen lässt?

11. Sind Sie sich bewusst, dass eine weitere Verzögerung bei der Nichtbehebung dieser von der ICAO festgestellten Mängel zur Aufnahme Österreichs in eine internationale BIackIist und damit verbunden nicht nur zu einem erheblichen Imageverlust Österreichs sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen für österreichische Luftfahrtunternehmen führen kann (wegen derartiger Mängel wurde es z.B. Griechenland vor einigen Jahren untersagt, gewerbsmäßige Flüge in die USA durchzuführen)?

12. Was werden Sie unternehmen, dass künftig entsprechend qualifiziertes Personal in den leitenden Funktionen im Bereich der österreichischen Luftfahrtbehörden zum Einsatz gelangt anstatt ohne Rücksicht auf deren (Luftfahrt)Qualifikation eine Frauenquote zu forcieren?