14848/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend den Abschlussbericht des Bündnisses gegen Gewalt
Insgesamt wurden laut Anfragebeantwortung 13721/AB, XXIV.GP, vom 15. April 2013 für die wissenschaftliche Begleitung in den Jahren 2011 (100.000 €) und 2012 (90.000 €) im Rahmen von zwei Werkverträgen an die Perner KG vierteljährlich pauschal ausbezahlt (also insgesamt eine Summe von 190.000 € exkl. USt). In der Anfragebeantwortung 1120/AB, XXIV.GP, vom 14. August 2012, wurde jedoch angeführt, dass im Jahr 2011 (120.000 €) und 2012 (90.000 €) ausbezahlt wurden.
Dieser Unterschied ist in zweierlei Hinsicht relevant: Zum einen ist nunmehr unklar, ob die Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer vereinbart bzw. ausbezahlt wurden, zum anderen wäre, wenn man der ersten Anfragebeantwortung folgt und von dem Vorliegen zweier selbständiger Werkverträge ausgeht, die Grenze für die "freie" Auftragsvergabe im ersten Jahr überschritten. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass tatsächlich ein einheitlicher Projektvertrag vorlag, da in dem von Prof. Rotraud A. Perner auf ihrer Homepage veröffentlichten "Abschlussbericht" davon die Rede ist, dass "für dieses Vorhaben" "ein Zeitraum von drei Jahren (mit jährlich abnehmenden Budgetmitteln) in Aussicht gestellt wurde.
Eine konkrete Kostenaufschlüsselung für die Leistungen im Rahmen des Projekts sowie eine Vereinbarung über konkrete (Vor-)Leistungen für eine Zahlung Zug-um-Zug hat es wohl nie gegeben. Denn eine konkrete Kostenaufschlüsselung kann in keiner der Anfragebeantwortungen angegeben werden. Es wird lediglich erwähnt, dass die Zahlungen vierteljährlich pauschal - und ohne jeden Zusammenhang mit der Erbringung konkreter (Vor-)Leistungen - erfolgt seien.
Auf der Website von Frau Prof.in Rotraud Perner findet sich in der Rubrik Biografie der Abschlussbericht über das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ - den Sie auch wortgetreu im Anhang dieser Anfrage nachlesen können - unter folgendem Link: http://www.perner.info/publikationen/buendnis-gegen-gewalt.html
Aus diesem Bericht lässt sich ablesen, dass der Auftrag freihändig an die Perner KG erfolgt ist. Der Beschreibung der Tätigkeiten zufolge handelte es sich hier keinesfalls ausschließlich um die wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts, sondern eher überwiegend um andere Tätigkeiten wie zB Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektmanagement. Dies ist insofern überraschend, als in der Anfragebeantwortung 11820/AB XXIV.GP (eingelangt am 14.8.2012) auf Seite 6 zu lesen ist, dass "das Projekt im Bundeskriminalamt in Linienorganisation durchgeführt" werde, sodass - abgesehen von der "wissenschaftlichen Begleitung" – „keine weiteren Kosten“ anfallen würden. Demnach wären Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement ausschließlich Aufgaben des Bundeskriminalamts gewesen.
Die aus dem Abschlussbericht hervorgehende "Aufgabenverschiebung" stellt im Übrigen auch die Anwendbarkeit des § 10 Z 13 Bundesvergabegesetz in Frage, da das Bundesvergaberecht wohl nur dann nicht anwendbar sein kann, wenn der Vertragsinhalt überwiegend Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen betrifft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann genau hat die Leistungserbringung der Perner KG im Rahmen des
„Bündnisses gegen Gewalt“ begonnen?
2)
Wann genau hat die mit dem BMI vertraglich
vereinbarte Leistungserbringung der Perner KG im Rahmen des „Bündnisses
gegen Gewalt“ begonnen?
3)
Wann genau endete die Leistungserbringung der
Perner KG im Rahmen des „Bündnisses gegen Gewalt“?
4)
Wann genau endete die vertraglich vereinbarte
Leistungserbringung der Perner KG im Rahmen des „Bündnisses gegen
Gewalt“?
5)
War ursprünglich, wie im Abschlussbericht
erwähnt, eine längere, mindestens dreijährige Projektlaufzeit
des „Bündnisses gegen Gewalt“ geplant?
6)
Wann wurde der mit der Perner KG abgeschlossene „geistige
Dienstleistungsvertrag“ seitens des BMI oder des Bundeskriminalamts
unterzeichnet und von wem wurde dieser Vertrag unterzeichnet?
7)
Wurde die Vergütung im Rahmen dieses
„geistigen Dienstleistungsvertrags“ mit der Perner KG vertraglich mit
oder ohne Umsatzsteuer festgelegt? Welche Summe wurde für das Jahr 2011
und welche für das Jahr 2012 - mit oder ohne Umsatzsteuer –
vertraglich festgeschrieben?
8)
Ist es generell üblich, dass das BMI bei
„geistigen Dienstleistungsverträgen“ keine
Kostenaufschlüsselung für einzelne Leistungen einfordert?
9)
Weshalb wurde in diesem konkrete Fall auf eine
Festlegung der Kostenaufschlüsselung für die erbrachten Leistungen im
Rahmen des „Bündnisses gegen Gewalt“ verzichtet?
10)
Ist es üblich, dass das BMI „geistige Dienstleistungsverträge“
pauschal und ohne Vereinbarung einer konkreten Gegenleistung vergibt?
11)
Weshalb wurde die gesamte Leistung im Rahmen des
„Bündnisses gegen Gewalt“ schon vor der Erstellung des
Abschlussberichts pauschal vergütet und zwar jeweils vierteljährlich
pauschal und nicht im Gegenzug zu konkreten Vorleistungen?
12)
Warum hat die Firma KECC (Karin Eder Communications
& Consulting), die Teile der Kommunikation der Perner KG übernommen
hat, laut Abschlussbericht die Vertrags- und damit auch Honorarabstimmungen des
„Bündnisses gegen Gewalt“ mit dem BMI übernommen, obwohl doch
ursprünglich nur (siehe Anfragebeantwortung 11820/AB XXIV.GP zu den Fragen
12 bis 15) die wissenschaftliche Begleitung extern vergeben werden sollte?
13)
Wie sah die Zusammenarbeit des Ministeriums mit der
Firma KECC konkret aus?
14)
Welche Rolle spielte die Firma KECC im Rahmen des
Gesamtprojektes „Bündnis gegen Gewalt“ und welche Leistungen
wurden von der KECC übernommen?
15) Wurden
die einzelnen Teilbeträge vom BMI mit oder ohne Umsatzsteuer
überwiesen? In welcher Höhe und zu welchen Zeitpunkten wurden die
einzelnen zur Auszahlung gebrachten Beträge in den einzelnen Jahren im
Rahmen des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ nun an wen
ausbezahlt? Mit der Bitte um eine konkrete Aufstellung der einzelnen
ausbezahlten Beträge und mit der Angabe ob mit oder ohne USt), der
Überweisungsdaten und deren AdressatIn.
16) Wurde seitens des BMI eine interne Prüfung der
Angemessenheit der Zahlungen im Rahmen des Projektes „Bündnis gegen
Gewalt“ vorgenommen? Falls ja, zu welchem Ergebnis kam diese
Überprüfung?
17) Wird das BMI den Rechnungshof um eine Überprüfung der
Angemessenheit der vorgenommenen Zahlungen im Rahmen des Projektes
„Bündnis gegen Gewalt“ bitten? Falls nein, warum nicht? Falls
ja, wann wird das BMI ein Ersuchen um Überprüfung an den Rechnungshof
stellen?
18) Ist es richtig, dass weder Frau Prof.in Perner selbst, noch die
Perner KG, ein Angebot für den Leistungsumfang und das diesbezügliche
Honorar für die Betreuung des „Bündnisses gegen Gewalt“
erstellt haben?
19) Sehen Sie eine Chance, dass ein Teil der vorgenommenen Zahlungen
im Rahmen des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ zum Beispiel
über die Finanzprokuratur wieder zurück gefordert werden könnte?
Werden Sie die Möglichkeit einer teilweisen Rückforderung zumindest
rechtlich prüfen lassen?
20) Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Website des
„Bündnisses gegen Gewalt“ und deren grafischer Aufbau, die vom
BMI getragen wurden?
21) Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Pressekonferenz
im BMI?
22) Wie hoch waren die vom BMI getragenen Kosten für die
einzelnen Pressekonferenzen in den Jahren 2010, 2011 und 2012, die gemeinsam
mit Frau Prof.in Perner stattgefunden haben?
23) Wie hoch waren alle anderen Kosten im Rahmen des
„Bündnisses gegen Gewalt“ wie zB Kosten für
Veranstaltungen, die vom BMI getragen wurden?
24) Welches konkret zu erreichende Endziel hatte das Projekt
„Bündnis gegen Gewalt“?
25) Welche konkreten Projektphasen inklusive der dazugehörigen
Projektkontrolle bzw. Evaluation lassen sich beim Projekt „Bündnis
gegen Gewalt“ darstellen?
26) Wie konkret sah die Bedarfsauflistung der notwendigen zeitlichen,
räumlichen, personellen (inkl. organisationsspezifischem und
kommunikationstechnischem) und finanziellen Ressourcen für das Projekt
„Bündnis gegen Gewalt“ aus?
27) Welche Kriterien der Erfolgskritik bzw. Erfolgskontrolle gab es
beim Projekt „Bündnis gegen Gewalt“?
28) Wird das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“ vom
Bundeskriminalamt weitergeführt? Falls ja, in welcher Form?
29) Ist der auf der Website von Frau Prof.in Perner angeführte
Abschlussbericht zum „Bündnis gegen Gewalt“ der offizielle
Abschlussbericht, den auch das BMI erhalten hat?
30) Welche Teile dieses Abschlussberichts werden auf der Website des
BMI veröffentlicht werden?
31) Wieso ist in der Anfragebeantwortung von August 2012 zu Frage 9 zu lesen, dass „der Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Projektes „Bündnis gegen Gewalt“ im Jahr 2011“ „derzeit evaluiert“ werde, wenn von so einem (Zwischen-) Bericht, der evaluiert werden hätten können, im Endbericht gar keine Rede ist, bzw. aus dem Endbericht vielmehr hervorgeht, dass mit der eigentlichen (potentiell) wissenschaftliche Tätigkeit, nämlich der „Evaluierung“ der Projekte bis Ende Februar 2012 zugewartet wurde? (Vgl. den ersten Absatz des Abschlussberichtes zu 2012)
Anhang:
Abschlussbericht "Bündnis gegen Gewalt" |
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Der Bericht folgt folgender Struktur: · zuerst wird unter 1. der historische Ablauf der Kooperation zwischen BMI und Perner KG dokumentiert, · sodann wird unter 2. die inhaltliche Arbeit umrissen, · danach werden unter 3. die auftretenden Schwierigkeiten benannt und · zuletzt wird unter 4. der Prozess der Kooperation bewertet, wobei auftauchenden Parallelprozessen von Gewalt – und seien sie noch so subtil – besonderes Augenmerk gewidmet wird. 2010 Der Beginn 1.
Am
3. 9. rief der Direktor des BKA, General Franz Lang Drin. Rotraud
Perner an und bat sie, am 7. 9. Um 17.30 an der Pressekonferenz mit BM Fekter
in den Räumen des Bundesministeriums teilzunehmen und die
JournalistInnen über die Entstehung und Folgen von Gewalt zu
informieren. 2.
Inhaltlich
wurde ein erstes Grundkonzept vorgelegt, ein zweites für Jänner
2012 vorbereitet, die ersten Entwürfe für die Evaluierung
konzipiert und die einzelnen Schritte zur Durchführung des Projekts
inklusive der vorgesehenen PR- Schritte nach den Konzeptionen von Drin.
Perner durchgeplant. 3. Unter Schwierigkeiten sind die großen Zeitläufe zu vermerken, die sich einerseits aus der Einhaltung der ministeriellen Hierarchie, andererseits der daraus resultierenden Zeitknappheit bei verzögerten Genehmigungen ergaben; da immer die Bewilligungen mehrerer Abteilungen bzw. Personen abgewartet werden mussten bevor nächste Schritte genehmigbar und damit kommunizierbar wurden, kam es schon zu Beginn der Kooperation zu Zeitdifferenzen zwischen der Arbeitsrhythmik des BMI und der Zeitökonomie der Expertenschaft der Perner KG; vor allem Dr. Benesch und Drin. Perner, die beide als gesuchte Fachleute langfristige universitäre und andere Verpflichtungen zu erfüllen hatten, waren dadurch in ihrer unternehmerischen Zeitplanung behindert. 4. Zu den Spezialitäten der Perner KG zählt ihre große Flexibilität und Kooperationsbereitschaft; aus diesem Grund wurden die extrem kurzfristigen Terminanfragen nicht als gewalttätig bewertet, sondern auf Grund der jahrelangen Erfahrung von Drin. Perner in der Zusammenarbeit mit Ministerien und Landesregierungen wohlwollend und verständnisvoll akzeptiert. 2011 Die Überlegungen Da die Durchführung dieser Arbeiten für die Mitarbeiterschaft des Bundeskriminalamts Pionierarbeit bedeuten und allein die Konzepts- und Adaptationsarbeit schon die personellen und damit auch zeitlichen Ressourcen überfordern würde, fanden im Verlauf der Kooperation der Perner KG mit dem BMI laufend weitere Arbeitsvereinbarungen und Aufgabenzuteilungen an die Perner KG statt, die im Folgenden ersichtlich sind und aus der sachlichen Sinnhaftigkeit widerspruchslos übernommen und erfüllt wurden. Die Konzeption Da dem BMI keine gesamtösterreichischen Informationen über die Aktivitäten zur Gewaltprävention zur Verfügung standen, sondern nur einige öffentlich bekannte Trägerorganisationen sowie einige wenige VertreterInnen von Opferschutzeinrichtungen in Kontakt zum BMI standen, sah die Konzeption der Perner KG vor, dass in einer Struktur vergleichbar mit konzentrischen Kreisen zuerst top down a) über Ministerien und Landesregierungen erhoben werden sollte, welche Projekt von ihnen gefördert wurden sowie deren leitende Persönlichkeiten um Unterstützung der Arbeit des Bündnis gegen Gewalt, Beitritt und Wortspende zum Bündnis gebeten werden sollten, b) anschließend in einem zweiten größeren Kreis die Religionsgesellschaften, Kammern und ähnliche Institutionen gleichartig informiert und zur Zusammenarbeit motiviert werden sollten und c) in einem dritten noch größeren Kreis diese Informationen an NGOs, aber auch an die breite Bevölkerung vermittelt werden sollten. d) Gleichzeitig sollte diese Information öffentlich einsehbar und mit der nötigen Fachinformation versehen sein. Es sollten sich InteressentInnen umfassend informieren, aber auch Vorschläge und Rückmeldungen abgeben können. Dazu wurde als ideales Transportmittel eine Website vorgeschlagen und dafür vom Team der Perner KG ein eigenes Konzept erstellt. e) Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, das BMI möge durch intensive Öffentlichkeitsarbeit eine Kooperation mit zumindest einem Print- und einem audiovisuellen Medium initiieren, damit Informationen zur Gewaltprävention regelmäßig, zumindest aber bei einschlägigen Meldungen, verbreitet würden. f) Als Zeitplan war für
die Aussendung der Briefe der Monat Februar vorgesehen, für den
Rücklauf samt Urgenzen und die Realisierung der Website war der Monat
März veranschlagt, sodass bei begleitender Öffentlichkeitsarbeit
mit Eintreffen von Projekten bis Ende Juni gehofft und dann die Auswertung
gestartet werden könnte. Als Zeitpunkt für die Prämierung
wurde von Drin. Perner der 10. Dezember – Tag der
Menschenrechte – vorgeschlagen. Nebst diesen beiden Schwerpunkten – Gewinnung von Bündnispartnern (ProjektmitarbeiterInnen mitgemeint) UND Information über Entstehung und Prävention von Gewalt (nicht Kriminalität! Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie Tiefenschichten der Persönlichkeitsstruktur und damit Selbststeuerungsbereitschaft betrifft und damit Allgemeinanspruch erhebt – also auch die Selbststeuerungskompetenz von Amtsträgern betrifft!) sollten vor allem auch leitende Personen darauf hingewiesen werden, dass Gewalt in ihren vielen Formen überall stattfinden kann – auch in Ämtern und anderen Arbeitsplätzen, auf Verkehrswegen, in den Medien – und dass sie Stress und damit Gesundheitsbeeinträchtigungen unterschiedlicher Schweregrade auslöst. Gleichzeitig sollten Wege aus der Gewalt – und zwar schon in ihrem Entstehen – aufgezeigt werden. Die Durchführung 1.
Von
Seiten der Perner KG lag das oben angeführte Konzept mit Ende
Jänner als Gesamtarbeitsplan für 2011 vor, doch zeigte sich, dass
allein die Verfassung und Genehmigung des Musterbriefs für das
Informationsschreiben bis in den März hinein dauerte, sodass die erste
Serie von Briefen erst Ende März / Anfang April vom BMI versendet werden
konnte. 2.
Inhaltlich
war es Profin. Perner intensives Anliegen, Gewaltprävention
entsprechend ihrer mehrfachberuflichen jahrzehntelangen Forschungsarbeit und
konkreten Erfahrung in der Arbeit mit GewalttäterInnen wie
Gewaltüberlebenden (d. h. als Juristin, Psychotherapeutin /
Psychoanalytikerin, Sozialtherapeutin, Erwachsenenbildnerin sowie
Mesoziaterin und Salutologin, vor allem aber auch als Univ. Profin.
für Prävention) über die traditionellen juristischen
Strategien der Kriminalitätsbekämpfung – nämlich durch
von Generalprävention (Gesetze als Abschreckung) und
Spezialprävention (Straf- und Resozialisierungspraxis zur sozialen
"Besserung" potenzieller bzw. manifester Delinquenten) –
hinaus und unter Berücksichtigung der jüngsten neurobiologischen
Erkenntnisse in einem interdisziplinären Ansatz um das Wissen über
die biopsychonoetischen, d. h. leibseelischgeistigen Gewaltimpulse und die
autopädagogischen Verhütungsmöglichkeiten zu erweitern und
dies in allgemein verständlicher Sprache möglichst vielen Personen
zugänglich zu machen. 3.
Die
Schwierigkeiten des Jahres 2011 lagen neben dem bereits angeführten
unterschiedlichen Umgang mit Zeit und Terminen zwischen den Ministerien, Landesregierungen
und sonstigen vom BMI angeschriebenen Institutionen und damit der
Notwendigkeit, diese persönlich zu kontaktieren und zu motivieren, was
viel uneingeplanten Zeitaufwand bedeutete und auch nur unterschiedlich
erfolgreich war. Vor allem zeigte sich auch öfters der Bedarf an
Schulung in wertschätzendem Kommunikationsverhalten; dieses sollte fixen
Bestandteil im Rahmen der Verwaltungsakademien erhalten. 4.
Im
Jahre 2011 wurden als Parallelprozesse die Verständnislosigkeit
gegenüber der Notwendigkeit und die Abwehr des Angebots von mehr und grundlegender
Information über Entstehung und Prävention von Gewalt –
umfassend definiert – festgestellt. Weiterführung der Konzeption 1.
Ende
2011 lagen zum Stichtag Mitte Dezember 676 Projekte zur Evaluierung bereit;
da nach dem Stichtag noch ein paar Projekte eingereicht worden waren,
ersuchten die Auftraggeber, mit der Evaluierung bis Ende Februar 2012 zu
warten, wodurch noch 37 Projekte in die Sichtung einbezogen werden konnten. 2.
Mit
dem Alfred-Adler-Preis für Texte gegen Gewalt sollen
österreichische AutorInnen angeregt werden, Gedichte, Belletristik, aber
auch Hörspiele oder Drehbücher zu verfassen, in denen Gewalt nicht
verherrlicht sondern in Frage gestellt oder geächtet wird. 3.
Massive
Schwierigkeiten ergaben sich 2012 hinsichtlich der Prämierung der
best-practice-Beispiele. Als nämlich die Evaluierung nach der
Verlängerung der Einreichfrist auf Ende Februar 2012 abgeschlossen war
und eine Vorauswahl von 10 Projekten zum Ranking für die Jury vorlagen
sowie ein noch engerer Vorschlag, welche Projekte vom Team Perner besonders
prämierungswert eingeschätzt wurden, und auch kommuniziert worden
war, dass die Preise vom Kuratorium Sicheres Österreich vergeben werden
würden, wurde ein bislang nicht bekanntes und auch nicht evaluiertes
Projekt für die Prämierung vorgesehen. Auf Nachfrage wurde das
Vorliegen einer Intervention verneint, auf das dringliche Ersuchen, auch
dieses Projekt der Evaluation zuzuführen, musste festgestellt werden,
dass es sich wiederum um eine reine Auflistung abgehaltener Vorträge
handelte. 4.
Als
Parallelprozesse zeigten sich gelegentlich Konkurrenzen: es ist
verständlicherweise nicht leicht für langjährig erfahrene
Personen, wenn sie mit andersartigen, innovativen, unvertrauten,
umfassenderen Sichtweisen konfrontiert werden, nicht auf die eigenen
Verdienste zu pochen. Manche Personen reagierten aggressiv, manche
hinterrücks diskriminierend. Beides schädigt die Gesundheit der
anvisierten Personen. Da nach den Unterlagen des BMI als Projektende der 31. 12. 2013 vorgesehen war, überarbeitete und aktualisierte das Team der Perner KG zu Jahresende 2012 das seit langem bestehende und erfolgreich umgesetzte Konzept für österreichweite Intensivschulungen in variabler zeitlicher Dauer, in denen einerseits BeamtInnen, andererseits Personen, die in Eigeninitiative gegen Gewalt tätig werden wollen, das nötige fachspezifische, methodische wie auch organisatorische Know How vermittelt bekommen könnten. Auch wurde angeboten, dazu ein grundlegendes Handbuch zu verfassen. Beides kann – und wird – auf Grund der Entscheidung, das Projekt nicht mehr unter Verwendung des Know How der ExpertInnen der Perner KG weiter zu führen, nur mehr in Eigeninitiative der Perner KG realisiert werden – ebenso wie der Alfred-Adler-Preis – und es haben sich erfreulicherweise bereits Nachfragen und Realisierungen dazu ergeben. Rotraud A. Perner |
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