14849/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Erweiterungsstudien für AHS-LehrerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge der Auseinandersetzungen bei der Einführung der Neuen Mittelschule meinten Sie in einem Zeitungsinterview, aus „Standesdünkel“ würden nur wenige AHS-Lehrer an Neuen Mittelschulen (NMS) unterrichten („Die Presse“, 11.7.2012). Sie haben diese Lehrkräfte damals mit der erzkonservativen amerikanischen Tea Party verglichen und sie als „Widerstandsbewegung“ bezeichnet.

Auf der vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betriebenen Informationswebseite zur Neuen Mittelschulen, findet sich auch eine Rubrik über häufig gestellte Fragen:  (http://www.neuemittelschule.at/fuer_eltern_schuelerinnen/25_fragen_zur_neuen_mittelschule.html#c66) Auf die Frage, „welche Lehrerinnen und Lehrer“ an den NMS unterrichten würden, also „AHS- und Hauptschullehrerinnen und –lehrer“, haben Sie geantwortet: „Lehrerinnen und Lehrer mit einer akademischen Ausbildung an Universitäten sowie Lehrpersonen mit einer Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen kommen an der Neuen Mittelschule zum Einsatz.“

Auf die Frage „Wie sollen die Lehrerinnen und Lehrer für die Neue Mittelschule in Zukunft ausgebildet werden? Eine gemeinsame Ausbildung für alle?“ gaben Sie zur Antwort: „Hier wird es in Zukunft sehr viele Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer geben. Eine gemeinsame universitäre Grundausbildung für alle im Lehrberuf tätigen Menschen ist das mittelfristige Ziel. Aber bereits in der Übergangsphase steht ein umfassendes Angebot qualifizierter Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung.“

Von „vielen Möglichkeiten“ kann allerdings noch immer nicht gesprochen werden, denn inzwischen scheint sich alles eher in die Gegenrichtung entwickelt zu haben. Folgendes Mail wurde an mich als Bildungssprecher der Grünen mit der Bitte um Hilfe gesandt:


„Ich bin AHS-Lehrer und würde gerne die Berechtigung erwerben, ein weiteres Fach zu unterrichten. Dazu gibt es eine berufsbegleitende Möglichkeit, die sogenannten Erweiterungsstudien auf den Pädagogischen Hochschulen (PH). Meine Idee wäre, dass ich dann an einem Gesamtschul-Standort sowohl als AHS-, als auch als Pflichtschullehrer eingesetzt werden könnte.

Allerdings verweigern mir die PHs die Aufnahme in so ein Erweiterungsstudium, da diese gesetzlich nur für PH-Absolventen zugänglich sind. Mir als (höherqualifiziertem)  AHS-Lehrer wird die Inskription verweigert! Das ist doch absurd, oder?

Wenn es eines Tages in Österreich wirklich eine Gesamtschule geben soll, dann muss es auch für die derzeit aktiven Lehrpersonen möglich sein, die Ausbildungswege zu kombinieren!

Mittlerweile hatte ich wegen dieser Sache bereits Mail-Kontakt mit Frau K. von der PH Wien, mit Frau H. von der KPH Wien/Krems und mit Frau S. aus dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Bei aller freundlichen Bearbeitung meines Anliegens erhielt ich überall zur Antwort, dass die gesetzlichen Regelungen ein Erweiterungsstudium für mich auf den Pädagogischen Hochschulen ausschließen.“

Es ist für AHS-Lehrkräfte demnach unmöglich, durch Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule eine Lehrberechtigung für Neue Mittelschule für einzelne Fächer zu erhalten. Lehramtsstudien an den Universitäten sind kombinationspflichtig, der Erwerb von Lehrberechtigungen für einzelne Fächer daher unzulässig. Auch gibt es kein Angebot an Erweiterungsstudien für AbsolventInnen der universitären LehrerInnenbildung. Das schränkt die berufliche Flexibilität der AHS-LehrerInnen massiv ein, denn berufsbegleitend ist ein Kombinationsstudium von 9 Semestern nicht zu bewältigen.

Die geplante Neuordnung der LehrerInnenbildung mit verstärkter Kooperation von PHs und Universitäten muss auch jene Lehrkräfte berücksichtigen, die ihre Ausbildung an einer der Institutionen bereits absolviert haben und flexible Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote beinhalten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist Ihre Antwort, dass „Lehrerinnen und Lehrer mit einer akademischen Ausbildung an Universitäten sowie Lehrpersonen mit einer Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen (…) an der Neuen Mittelschule zum Einsatz (kommen)“, mit der Realität heute vereinbar?


2)    Wie viele AHS-Lehrkräfte kommen heuer an NMS zum Einsatz? Bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Unterrichtsfächern und Stundenausmaß.

3)    Sie haben mehrfach betont, dass Sie speziell für die Sekundarstufe I mittelfristig einheitlich ausgebildete Lehrkräfte wollen. Welche Maßnahmen wurden bislang gesetzt, um diese Zielvorgabe zu erreichen?

4)    Warum dürfen AbsolventInnen der universitären LehrerInnenbildung keine Erweiterungsstudien der Pädagogischen Hochschulen absolvieren?

5)    Ist von Ihrer Seite her geplant, die gesetzlichen Grundlagen für solche Studien an den Pädagogischen Hochschulen zu schaffen? Wenn ja, wie weit sind diese gediehen und bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

6)    Welche Möglichkeiten haben AHS-Lehrkräfte, eine Lehrberechtigung für weitere Unterrichtsfächer zu erwerben, insbesondere berufsbegleitend?

7)    Welche Möglichkeiten werden AHS-Lehrerkräfte und Pflichtschullehrkräfte nach dem neuen LehrerInnenausbildungsmodell haben, um nach Abschluss des Studiums Zusatzqualifikationen und Lehrberechtigungen für weitere Unterrichtsfächer zu erwerben?

8)    Welche Möglichkeiten werden jene Lehrkräfte, die ihr Studium bereits vor der geplanten Novelle abgeschlossen haben, bekommen, Zusatzqualifikationen und Lehrberechtigungen für weitere Unterrichtsfächer zu erwerben?