14913/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Platznot an den Universitäten und den daraus resultierenden Schadensersatzklagen

 

Der aktuelle Anlassfall der gegenwärtigen Anfrage ist jener, dass ein ehemaliger Medizinstudent der Medizinischen Universität Graz selbige beim OGH gem § 59 Abs 7 Universitätsgesetz 2002 auf Schadensersatz klagte, weil er im Wintersemester 2005/2006 keinen Patz in prüfungsimmanenten Pflichtlehrveranstaltungen bekommen hat. Da es auch keine Alternativlehrveranstaltungen gab und somit das Lehrveranstaltungsangebot nicht ausreichend war, konnte der Student nicht in den zweiten Studienabschnitt wechseln und somit verzögerte sich sein Studium, woraus ihm zusätzliche Kosten und ein Verdienstentgang erwuchs.

 

Sie, Herr Bundesminister meinten in den Medien, dass sich die Rechtslage seit dem "Anlassfall" geändert habe und der Bund nun "das Möglichste" tue um die finanzielle Ausstattung der Universitäten zu verbessern. Sie verwiesen dabei auf die "Hochschulmilliarde" und die seit kurzem gesetzlich verankerte "Studienplatzfinanzierung". (Kurier vom 21.5.2013)

 

Setzt man jedoch die rosarote Brille einmal ab, kann man erkennen, dass die sogenannte "kapazitätsorientierte und studierendenbezogene Universitätsfinanzierung" nur auf Eines hinausläuft, nämlich auf das Ende des freien Hochschulzuganges. Anstatt sich den wirklichen Problemen, wie dem Studentenzulauf aus dem Ausland, durch die Verweigerung der Bundesregierung das Herkunftslandprinzip zu implementieren oder der notorischen Unterfinanzierung der Universitäten aufgrund zurückgehaltener Rücklagen des Wissenschaftsministeriums und den daraus resultierenden miserablen Betreuungsverhältnissen, schlechten Studienbedingungen, sowie unzureichenden Lehrveranstaltungsangeboten zu widmen. Oder aber die zusätzlichen Kosten als Folge des Bologna-Prozesses, welcher mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund der Verlängerung der Mindeststudiendauer um 20 Prozent Aufmerksamkeit zu schenken,  trägt man nun diese Probleme auf dem Rücken zukünftiger österreichischer Studenten aus. Sie, Herr Bundesminister begegnen leider diesen Missständen nicht mit sachlichen Argumenten und Lösungsvorschlägen, sondern äußern sich in der Öffentlichkeit in polemischer Weise indem Sie sagen:"Wir können nicht alle Studierenden der Welt aufnehmen. Wir brauchen Zugangsregelungen." (Kurier vom 22.5.2013) Da es sich bei dem nun bekannt gewordenen Fall wohl nicht um einen Einzelfall handeln kann, entrichten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende

 

Anfrage:

 

1.  Wie hoch sind die Verfahrenskosten in diesem konkreten Fall der Schadensersatzklage?

 

2.  Wer hat die Kosten wie für dieses Verfahren zu tragen? Die Universität oder der Bund?

 

3.  Durch wen wurde der Bund oder die Universitäten im Verfahren rechtlich vertreten? Durch einen Anwalt oder durch die Finanzprokuratur?

4.  Wie hoch waren die Kosten für die rechtliche Vertretung?

 

5.  Handelt es sich im konkreten Fall um einen Einzelfall oder sind noch mehrere anhängige Verfahren gleicher oder ähnlicher Art bekannt?

 

6.  Wenn ja, welche?

 

7.  Seit wann ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort besagter Fall bekannt?

 

8.  Hat der Bund eine budgetäre Vorsorge für solche Fälle eingeplant?

 

9.  Wenn ja, wie hoch sind diese?

 

10. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Haben die Universitäten eine budgetäre Vorsorge für solche Fälle eingeplant?

 

12. Wenn ja, in welcher Höhe? Listen Sie diese nach Universitäten auf.

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wie viele Fälle sind bislang bekannt, wo Universitäten gegen § 59 Abs 7 verstoßen wurde?

 

15. Können sich die Studenten bei der entsprechenden Ombudsstelle beschweren, wenn die Universitäten gegen § 59 Abs 7 UG 2002 verstoßen haben?

 

16. Wenn ja, wie viele Beschwerden gingen seit dem Jahr 2008 ein?

 

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Gibt es aufgrund des aktuellen Anlassfalles schon Überlegungen zu Reformschritten, um eine Klagsflut zu verhindern?

 

19. Wenn ja, in welche?

 

20. Wenn nein, warum nicht?