14935/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stefan Petzner

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrensstand des Ermittlungsverfahrens gegen 12 Personen nach Anzeige gegen verantwortliche Organe der Hypo Group Alpe Adria, BayernLB und Republik Österreich

 

Im Oktober 2012 hat der Anfragensteller, NRAbg. Stefan Petzner, bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit der Hypo-Notverstaatlichung und den Ereignissen von November und Dezember 2009 eine umfassende Sachverhaltsdarstellung an die Justiz wegen Untreue, Bilanzfälschung, fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Verletzung der Informationspflicht eingebracht. Die Anzeige richtete sich in erster Linie gegen den ehemaligen Vorstand der Bank, Dr. Franz Pinkl, den ehemaligen Hypo-Aufsichtsratschef, Dr. Michael Kemmer, sowie weitere Organe der Hypo Alpe Adria und der BayernLB. In einer ergänzenden Sachverhaltsdarstellung von Dezember 2012 werden zudem unter anderem auch der ehemalige Finanzminister DI Josef Pröll und Präsident Dr. Wolfgang Peschorn wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs angeführt.

 

Im Kern dreht sich die Anzeige um den Entzug von über 1,1 Milliarden Euro Kapital durch die BayernLB im November und Dezember 2009 sowie das umstrittene PwC-Wertgutachten von Oktober 2009. In der Anzeige wird dazu der Verdacht geäußert und durch zahlreiche Unterlagen und Schriftstücke dokumentiert, dass Dr. Franz Pinkl "im Zusammenspiel mit Organen der Bayrischen Landesbank die Hypo Alpe Adria Bank vorsätzlich und bewusst in den Konkurs getrieben hat, um so die Notverstaatlichung durch die Republik Österreich zu erpressen." Und weiter: "Erhärtet wird dieser Verdacht nicht nur durch den Entzug von Kapital im November und Dezember 2009 und die dazu NICHT erfolgte Information an den Hypo-Aufsichtsrat, sondern auch durch ein von Pinkl beauftragtes Asset-Screening bei PriceWaterhouse Coopers (PwC), welches im Oktober 2009 mutwillig veröffentlicht wurde, was zur Verunsicherung der Kunden und Sparer der Bank führte, die in der Folge enorme Summen und Spareinlagen von der Hypo Alpe Adria abzogen, was wiederum die finanzielle Schieflage und folgende Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria massiv beschleunigte." So heißt es in der Anzeige konkret: "Es besteht der Verdacht, dass die Kündigung der (...) den Kapitalbeträgen zu Grunde liegenden Kreditvereinbarungen durch die BayernLB zur Unzeit erfolgt ist bzw. diese Kündigung überhaupt erst durch die Gesellschafterstellung der BayernLB möglich wurde. Daher ist die strafrechtliche Verantwortung des Vorstandes (unter anderem § 153 StGB) welcher diese zur Unzeit bzw. auf Grund der Gesellschafterstellung erfolgte Kündigung zugelassen hat, zu untersuchen, da diese Kündigungen offensichtlich zum Schaden der Hypo Alpe Adria Bank erfolgt sind." Und mit Verweis auf § 255 und § 81 des Aktiengesetzes: "Als Vorstand der Hypo Alpe Adria wäre Dr. Franz Pinkl überdies dazu verpflichtet gewesen, den Aufsichtsrat der Hypo Alpe Adria Bank über diesen erfolgten Liquiditätsentzug umgehend zu informieren (...)." In diesem Zusammenhang wird auch auf die diesbezügliche Nicht-Information an den Aufsichtsrat durch den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Michael Kemmer von der BayernLB und die strafrechtliche Relevanz dessen aufmerksam gemacht. Schließlich wird wegen der "Nicht-Berücksichtigung des im PwC-Gutachten angeführten (zusätzlichen) Wertberichtigungsbedarfes" auch der Verdacht geäußert, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2008 "nicht korrekt" erfolgt sei, womit unter anderem der Verdacht der Bilanzfälschung und der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen bestehe.

 

Im Dezember 2012 bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber der Austria Presse Agentur, "neue Ermittlungsverfahren gegen zwölf Personen nach Anzeigen von BZÖ-Vizeklubchef Stefan Petzner“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist es korrekt, dass auf Basis von Sachverhaltsdarstellungen von Oktober 2012 durch NRAbg. Stefan Petzner im Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe Adria und deren Notverstaatlichung Ermittlungsverfahren gegen 12 Personen eingeleitet wurden?

 

  1. Falls ja, wie ist der aktuelle Ermittlungsstand und auf Basis welcher konkreten Verdachtslage werden Ermittlungen durchgeführt?

 

  1. Angehörige welcher Organe sind von Ermittlungsverfahren betroffen?

 

  1. Gegen welche konkreten 12 Personen oder allfällig weiteren Personen wird ermittelt?

 

  1. Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen gegen welche Personen durchgeführt?

 

  1. Wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens und einer Anklagentscheidung zu rechnen?

 

  1. Welche weiteren Ermittlungsverfahren sind aktuell im Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe Adria gegen welche Personen wegen welcher Straftatbestände anhängig?