14936/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Stefan Petzner

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrensstand: Anzeige gegen Dipl. Ing. Josef Pröll und Dr. Wolfgang Peschorn wegen Verdacht der falschen Zeugenaussage

 

Im April 2013 hat der Anfragesteller Anzeige gegen Dipl. Ing. Josef Pröll (ehemaliger ÖVP-Finanzminister) und Dr. Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur) wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht und vor einem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages im Zusammenhang mit der Causa Hypo Alpe Adria eingebracht.  Im Kern dreht sich die Anzeige darum, dass dem Anfragesteller vorliegende und auch der Staatsanwaltschaft übermittelte Unterlagen belegen, dass es bereits im August 2009 erste Gespräche zwischen Finanzminister Pröll und Verantwortlichen des Freistaates Bayern bzw. der BayernLB über die Lage der Hypo Group Alpe Adria und der im Dezember 2009 erfolgten Notverstaatlichung gegeben hat.  Die Tatsache, dass es bereits im Sommer 2009 Gespräche gegeben hat, wurde auch vom ehemaligen Leiter des BayernLB-Vorstandsstabs, Benedikt Haas, der an den Verhandlungen im Vorfeld der Verstaatlichung teilgenommen hat, vor Gericht unter Wahrheitspflicht bestätigt. Haas sagte im Hypo-Zivilprozess am Handelsgericht Wien im April 2013 aus, dass es „schon seit dem Sommer 2009 Gespräche zwischen München und Wien über die sich verschlechternde Situation bei der Kärntner Bank gegeben habe“. (Quelle: APA vom 09. April 2013)

 

Im gleichen Zivilprozess und am selben Tag an dem Haas diese Aussagen tätigte, erklärte Dipl. Ing. Josef Pröll unter Wahrheitspflicht das genaue Gegenteil: Er blieb bei seiner Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages, dass es erst im November 2009 erste Gespräche zwischen Bayern und Österreich gab. Eine Darstellung, die auch Dr. Wolfgang Peschorn als Präsident der Finanzprokuratur unter Wahrheitspflicht vor dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages vertreten hat. Wörtlich berichtet die APA am 09. April 2013 zur Zeugenaussage Prölls: „Pröll gestand ein, dass er schon im November 2009 mit Fahrenschon in Kontakt gewesen sei, die Hypo sei damals ein Thema gewesen, allerdings sei die Situation noch nicht so dramatisch gewesen wie unmittelbar vor der Verstaatlichung.“


Eine direkte Gegenüberstellung dieser Zeugenaussage mit jener von Haas, aber auch die der Staatsanwaltschaft dazu übermittelten internen Dokumente aus der BayernLB, zeigen sehr offensichtlich, dass hier eine strafrechtlich relevante falsche Zeugenaussage durch Dipl. Ing. Josef Pröll vorliegen MUSS.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist es korrekt, dass vom Anfragesteller, NRAbg. Stefan Petzner, im April 2013 Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit dem Verdacht der falschen Zeugenaussage gegen Dipl. Ing. Josef Pröll und Dr. Wolfgang Peschorn eingebracht wurden und falls ja, gibt es ein Ermittlungsverfahren durch welche Staatsanwaltschaft und gegen welche konkreten Personen?

 

  1. Falls ja, wie ist der aktuelle Ermittlungsstand und auf Basis welcher konkreten Verdachtslage werden Ermittlungen durchgeführt?

 

  1. Wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens und einer Anklagentscheidung zu rechnen?

 

  1. Falls kein Ermittlungsverfahren mehr anhängig ist, warum wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. die Ermittlungsverfahren eingestellt und wie lautet die sachliche Begründung dafür?