14996/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Dauer von Asylverfahren

 

Mehrere Jahre sind nun vergangen, seitdem der Asylgerichtshof die bisherige Berufungsinstanz im Asylverfahren, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), abgelöst hat. Ausgewiesenes Primärziel dieser Maßnahme war nach der Gesetzesbegründung, „die Gesamtverfahrensdauer der Asylverfahren wesentlich zu verkürzen.“ Fraglich ist nun, ob seit der Schaffung des Asylgerichtshofes tatsächlich eine wesentliche Verkürzung der Verfahrensdauern stattgefunden hat.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

Anfrage:

1.

Wie viele Asylverfahren waren seit 1999 jeweils zum Jahresende nicht abgeschlossen und wie hat sich dieser „Rucksack“ seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes entwickelt?

 

2.

Wie viele Asylverfahren sind derzeit beim Asylgerichthof anhängig und unerledigt (Stichtag: Eingangsdatum der Anfrage)?

 

3.

Wie genau hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer von Asylverfahren seit Errichtung des Asylgerichtshofes jährlich verändert?

 

4.

Wie hat sich die Reduktion des Personalstandes des Asylgerichtshofs auf die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer ausgewirkt?

 

5.

Wie hoch sind die Verfahrenskosten für ein laufendes Asylverfahren vor dem Asylgerichtshof für die öffentliche Hand?

 

6.

Wie waren die jährlichen Verfahrenskosten für ein laufendes Asylverfahren vor dem Asylgerichtshof für die öffentliche Hand in den Jahren 2010, 2011 und 2012?