15146/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Rücklagen des Wissenschaftsministeriums

 

In Ihrer Anfragebeantwortung Nr. 13216/AB zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13463/J betreffend der Budgetrücklagen 2012 führte das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung folgendes an:

 

"Die Rücklagen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung betragen derzeit insgesamt € 515,799.826,11."

 

"Im Jahr 2012 wurden Rücklagen in Höhe von € 121,202.173,15 gebildet."

 

Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Anfragenbeantwortung am 20. Februar 2013 insgesamt 12,8 Prozent Rücklagen gemessen am Gesamtbudget für UG 31 von 4,022 Milliarden Euro im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verweilen. Nachdem die Universitäten in Österreich chronisch unterfinanziert sind, wäre es die logische Schlussfolgerung, die frei zu Verfügung stehenden Rücklagen zur zusätzlichen Finanzierung der Universitäten zu verwenden. In Anbetracht der Tatsache, dass nun die Nationalratswahlen bevor stehen, besteht die berechtigte Befürchtung, dass das Bundesministerium für Wissenschaft nach dem Gießkannenprinzip "Wahlzuckerl" aus den gebildeten Rücklagen verschenkt. Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.  Wie hoch sind die Rücklagen des Ministeriums mit 31.5.2013?

2.  Welche Projekte wurden 2012 mit den Geldern aus den Rücklagen finanziert und wie hoch waren diese Zuwendungen jeweils dotiert?

3.  Welche Projekte wurden 2013 mit den Geldern aus den Rücklagen finanziert und wie hoch   waren diese Zuwendungen jeweils dotiert?

4.  Welche Projekte stehen in Aussicht bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode 2013 mit den Geldern aus Rücklagen zu finanzieren und wie hoch werden diese jeweils dotiert sein?

5.  Werden mit den Geldern aus Rücklagen zusätzliche Aufwendungen im zur der Implementierung der "kapazitätsorientierten und studierendbezogenen Universitätsfinanzierung" finanziert?

6.  Wenn ja, welche und in welcher Höhe?


7.  Wenn nein, wie wird die Implementierung der "kapazitätsorientierten und studierendbezogenen Universitätsfinanzierung" finanziert?

8.  Wenn die Rücklagen weder für die Studienplatzfinanzierung, noch für Projekte aufgewendet werden, für welchen Zweck werden dann die nun zur freien Verfügung stehenden 515,799.826,11 eingesetzt?

9.  Hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vor noch mehr Rücklagen zu bilden?

10.  Wenn ja, in welchem Ausmaß?

11.  Wenn nein, wie gedenken Sie die Gelder aus den Rücklagen zweckmäßig einzusetzen?