15148/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer, Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Pensionskassengesetz-Novelle und ihre Auswirkungen
Der Umstieg in eine betriebliche Kollektivversicherung wurde ermöglicht, ist aber in einem Großteil der Fälle wiederum mit erheblichen Verlusten für die Berechtigten verbunden. Die sogenannte Sicherheits-Veranlagungs-Risiko-Gemeinschaft birgt den Widerspruch (Sicherheit vs. Risiko) schon im Namen selbst. Bis dahin sind immer noch hohe Verluste möglich. Betroffene wie Fachleute bezeichnen daher die Pensionskassengesetz-Novelle 2012 auch als „totes Recht“. Selbst Sozialminister Hundstorfer sagte im Rahmen eines Besuchs einer Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in Wien, dass die Novelle unzureichend sei und man noch „nachjustieren“ müsse.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viel Kapital des ursprünglich eingezahlten Deckungskapitals der Leistungsberechtigten in den Pensionskassen ist seit 2002 verloren gegangen?
2. Haben Sie mit Sozialminister Hundstorfer Gespräche bzgl. des seiner Meinung nach notwendigen „Nachjustierens“ geführt?
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, sind diesbezügliche Gespräche von Ihrer Seite angedacht?
5. Ist es zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit eine weitere Novelle zum Pensionskassengesetz geben wird, die eine wesentliche Verbesserung der Situation für die Betroffenen bringt?
6. Wie viele Personen haben die Vorwegbesteuerung in Anspruch genommen?
7. Welcher Betrag konnte durch die Vorwegbesteuerung bis 31. Oktober 2012 insgesamt bei den Finanzämtern als Einnahmen verbucht werden?
8. Wie viele Personen sind bis jetzt (soweit Daten bereits vorliegen) in eine Kollektivversicherung gewechselt?
9. Wie hoch waren durchschnittlich die Kapitalverluste, die diese Personen hinnehmen mussten?