15149/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Neubauer, Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Pensionskassengesetz-Novelle und ihre Auswirkungen

 

 

Seit 2002 haben die Leistungsberechtigten der Pensionskassen mit hohen Rechnungszinsen Summen im dreistelligen Euro-Millionen-Bereich verloren. Es ist bis heute nicht aufgeklärt worden, wie diese hohen Rechnungszinssätze zustande gekommen sind und wie sie bewilligt werden konnten. Die Republik Österreich hat sich einem Verfahren (Fall T., Bank Austria) auf Amtsverschwiegenheit berufen. In Ihrer diesbezüglichen Beantwortung 10472/AB auf die parlamentarisch Anfrage 10620/J der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Rechnungszins im Pensionskassengesetz (2) erklären Sie wörtlich „Detaillierte Angaben, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes der Bewilligung bestimmter Zinssätze sowie deren jeweilige Höhe sind mangels entsprechender Aufzeichnungen und nicht mehr verfügbarer Akten nicht mehr möglich.“ Mit der Pensionskassengesetz-Novelle 2012 wurden einige halbherzige Versuche unternom-men, hier eine Verbesserung der Situation für die Betroffenen herbeizuführen. Mit der Vorwegbesteuerung kassiert das Finanzministerium einen beträchtlichen Anteil des in den Pensionskassen liegenden Deckungskapitals, welches dann wiederum für mögliche gewinnbringende Veranlagungen fehlt. Fazit: Die Leistungsberechtigten werden damit um einen weiteren Teil ihres Vermögens gebracht.

Der Umstieg in eine betriebliche Kollektivversicherung wurde ermöglicht, ist aber in einem Großteil der Fälle wiederum mit erheblichen Verlusten für die Berechtigten verbunden. Die sogenannte Sicherheits-Veranlagungs-Risiko-Gemeinschaft birgt den Widerspruch (Sicherheit vs. Risiko) schon im Namen selbst. Bis dahin sind immer noch hohe Verluste möglich. Betroffene wie Fachleute bezeichnen daher die Pensionskassengesetz-Novelle 2012 auch als „totes Recht“. Selbst Sozialminister Hundstorfer sagte im Rahmen eines Besuchs einer Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in Wien, dass die Novelle unzureichend sei und man noch „nachjustieren“ müsse.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie mit Sozialminister Hundstorfer Gespräche bzgl. des seiner Meinung nach notwendigen „Nachjustierens“ geführt?

2.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3.    Wenn nein, sind diesbezügliche Gespräche von Ihrer Seite angedacht?

4.    Ist es zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit zu einer Korrektur der Gesetzesmaterie zugunsten der Leistungsberechtigten, vor allem der Gruppe mit hohen Rechnungszinssätzen, kommt?

5.    Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

6.    Wenn ja, in welcher Form soll korrigiert werden?

7.    Wenn nein, warum nicht?