15149/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Neubauer, Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Pensionskassengesetz-Novelle und ihre Auswirkungen
Der Umstieg in eine betriebliche Kollektivversicherung wurde ermöglicht, ist aber in einem Großteil der Fälle wiederum mit erheblichen Verlusten für die Berechtigten verbunden. Die sogenannte Sicherheits-Veranlagungs-Risiko-Gemeinschaft birgt den Widerspruch (Sicherheit vs. Risiko) schon im Namen selbst. Bis dahin sind immer noch hohe Verluste möglich. Betroffene wie Fachleute bezeichnen daher die Pensionskassengesetz-Novelle 2012 auch als „totes Recht“. Selbst Sozialminister Hundstorfer sagte im Rahmen eines Besuchs einer Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in Wien, dass die Novelle unzureichend sei und man noch „nachjustieren“ müsse.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Haben Sie mit Sozialminister Hundstorfer Gespräche bzgl. des seiner Meinung nach notwendigen „Nachjustierens“ geführt?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wenn nein, sind diesbezügliche Gespräche von Ihrer Seite angedacht?
4. Ist es zu erwarten, dass es in absehbarer Zeit zu einer Korrektur der Gesetzesmaterie zugunsten der Leistungsberechtigten, vor allem der Gruppe mit hohen Rechnungszinssätzen, kommt?
5. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
6. Wenn ja, in welcher Form soll korrigiert werden?
7. Wenn nein, warum nicht?