15191/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 13
Die ausgegliederten Einrichtungen und Beteiligungen des Bundes sind Einrichtungen der Ministerien mit meist eigener Rechtsfähigkeit, welche die Ministerien unterstützen sollen und den Steuerzahlern sehr viel Geld kosten. Ihre Standorte sind über Österreich verteilt. Das Spiegelbild dieser ausgegliederten Einrichtungen befindet sich bereits in der EU und hier werden die ersten Notbremsen gezogen, denn diese ausgegliederten Einrichtungen helfen das wahre Ausmaß auf Steuerzahlerkosten finanzierten Einrichtungen zu verschleiern. Der Europäische Rechnungshof hat bereits in einem Sonderbericht die Behandlung von Interessenskonflikten in ausgewählten EU-Agenturen untersucht.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
Bitte um gesonderte Darstellung für jede einzelne Ihrer ausgegliederten Einrichtungen oder Beteiligung des Bundes.