15219/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln und Assistierenden Technologien

BEGRÜNDUNG

 

Folgende Menschen sind auf Kommunikationshilfen angewiesen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen mit motorischen, kognitiven oder Mehrfachbehinderungen, Teilleistungsschwächen oder altersbedingten Einschränkungen, NeurologiepatientInnen nach Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Trauma, etc., Menschen mit degenerativen Krankheitsverläufen (z.B. Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose), Menschen ohne bzw. mit stark eingeschränkter Lautsprache oder ohne Sprechvermögen.

Assistierende Technologien (AT) umfassen alle jene technischen Hilfsmittel, die zu einer Aufrechterhaltung und/oder Verbesserung funktionaler Ressourcen eines Menschen führen helfen, Funktionseinschränkungen auszugleichen.

Unterstützte Kommunikation (UK) beschreibt eine Reihe von Methoden, die es Menschen mit Sprachbehinderungen ermöglichen, mit anderen Menschen zu kommunizieren.

Assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation dienen dazu, Lebensqualität zu ermöglichen und zu erreichen und damit Partizipation und  Teilhabe behinderter Menschen zu erreichen bzw. das tägliche Leben zu meistern.

In der UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich bereits 2008 ratifiziert wurde,  wird in Artikel 2 unmissverständlich festgehalten: „Im Sinne dieses Übereinkommens schließt „Kommunikation“ Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliches Multimedia sowie ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein.“


Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen die Unterstützte Kommunikation oder Assistierende Technologien benötigen, sind in Österreich mit großen bürokratischen Hürden konfrontiert.

Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt in seiner Stellungnahme zu Assistierenden Technologien (AT) und Unterstützter Kommunikation (UK) fest:

-      „Es gibt keinen ausformulierten Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln oder Assistierende Technologien. Die bestehenden Hilfsmittelkataloge der Sozialversicherungsträger beziehen sich vorrangig auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Absauggeräte, Bandagen, Prothesen, etc.) und sind weder österreichweit vereinheitlicht noch auf dem derzeitigen Stand der Technik.

-      Die „Splittung“ der Finanzierung von AT auf die Gebietskörperschaften (Bund und Länder) sowie die Sozialversicherungsträger (Pensions-, Kranken-, Unfallversicherungsträger, regionale Sozialversicherungsträger) führt zu einem wesentlich erschwerten Zugang zu AT in Österreich

-      Viele Menschen mit Behinderungen sind zusätzlich auf Spenden bzw. Finanzierungen von privaten Spendenorganisationen (z.B. Licht ins Dunkel) angewiesen, um ein Gerät finanzieren zu können. Der langwierige Beschaffungsweg führt oft auch dazu, dass Geräte nicht sofort benutzt werden können.

-      Es gibt zu wenige in AT und UK geschulte Personen, die Ausbildung von Fachkräften ist nicht ausreichend.

-      Zudem fehlt es an strukturierter Betreuung und Begleitung von Menschen mit Bedarf an AT, um optimale Unterstützung zu bekommen – für die Wartung von AT, für die Ausbildung und Schulung von Persönlichen AssistentInnen und Familienangehörigen bezüglich der Auswahl und Erneuerung von AT, sowie für die Erkenntnis, dass Technologien altern können, aber dass mit jedem technologischen Fortschritt wieder neue Lernanforderungen an die BenutzerInnen herantreten.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Werden Sie die notwendigen Schritte unternehmen, damit Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation und Assistierende Technologien in die Leistungskataloge der Sozialversicherungsträger aufgenommen werden?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 


2)    Werden Sie einen bundesweit einheitlichen Rechtsanspruch auf Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation und Assistierende Technologien schaffen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

3)    Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie persönliche AssistentInnen und Angehörige in der Anwendung von Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation geschult werden?

 

4)    Werden Sie sich für eine strukturierte Betreuung und Begleitung von Menschen mit Bedarf an Assistierender Technologie und Unterstützter Kommunikation einsetzen und wird dafür eine Vergütung eingeführt werden?

 

5)    Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Splittung der Finanzierung von AT und UK auf verschiedene Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen und den damit erschwerten Zugang zu diesen wichtigen Hilfsmitteln zu beenden?

 

6)    Welche Schritte werden Sie wann unternehmen, damit die Antragsformalitäten für die Erstattung der notwendigen AT und UK Hilfsmittel vereinfacht werden (nur noch ein Antrag)?

 

7)    Welche Schritte werden sie wann unternehmen, damit die Kosten für diese Hilfsmittel für die betroffenen Menschen  in voller Höhe durch die Gebietskörperschaften oder die Sozialversicherungen übernommen werden?

 

8)    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die betroffenen Menschen nicht mit hohen Eigenkostenanteilen belastet werden und  nicht zu Bittstellern bei diversen sozialen Hilfsorganisationen oder Vereinen werden müssen um das benötigte Hilfsmittel  zu bekommen?