15317/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2013
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Wissenschaft und Forschung: "Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002"

 

Im SP/VP-Regierungsprogramm 2008 bis 2013 der XXIV. Gesetzgebungsperiode unter Punkt 5 "Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002" im Kapitel Wissenschaft heißt es:

 

"Bessere Abstimmung der Zuständigkeiten der Organe, verbesserte Informationsrechte, verbesserte Mitwirkung (Senat, Betriebsrat, Universitätsrat, Studierende), Stärkung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, um die weitere Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu gewährleisten, Optimierung der Leistungsvereinbarungen als Dialog- und Steuerungsinstrument (auch mit Schwerpunkt "allgemeine Zielsetzungen" wie Steigerung der berufsbegleitenden Angebote, Frauenförderung, Serviceangebote, Betreuungsrelationen, Kinderbetreuung, Behinderte, Schulkooperationen) […] Im Sinne der bedarfsgerechten Studienplatzfinanzierung (§ 124b) soll [sichergestellt werden], dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 StudienanfängerInnen […] die Aufnahme des Studiums möglich ist."

 

In diesem Zusammenhang stellten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage:

 

1.  Der Informationsfluss zwischen den Organen der Universitäten sowie die Mitwirkung und Kompetenzen des Senats sind nach wie vor mangelhaft. Wie sollen in Zukunft die Informationsrechte der Organe verbessert werden?

2.  Wie sollen in Zukunft die Mitwirkungsrechte des Senats gestärkt, sowie dessen Kompetenzen ausgeweitet werden?

3.  Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung die Informationsrechte zwischen den universitären Organen zu verbessern?


 

4.  Wenn ja, in welcher Form und wie werden sich diese gestalten?

5.  Wenn nein, warum nicht?

6.  Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung die Mitwirkungsrechte des Senats zu stärken und dessen Kompetenzen auszuweiten?

7.  Wenn ja, in welcher Form und wie werden sich diese gestalten?

8.  Wenn nein, warum nicht?

9.  Was genau ist unter einer "Optimierung der Leistungsvereinbarungen als Dialog- und Steuerungselement" zu verstehen?

10. Fand eine "Optimierung der Leistungsvereinbarungen als Dialog- und Steuerungselement" im Zeitraum 2008 bis 2013 statt?

11. Wenn ja, in welcher Form fand diese Optimierung stand und was wurde durch sie bewirkt?

12. Wenn nein, wann ist diese Optimierung geplant und wie soll diese erfolgen?

13. Wurden im Zeitraum 2008 bis 2013 die berufsbegleitenden Studienangebote oder Studienmodule für Erwerbstätige gesteigert?

14. Wenn ja, in welchen Studiengängen und an welchen Universitäten?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wie gestaltet sich die weitere Planung, um die berufsbegleitenden Studienangebote und Studienmodule für Erwerbstätige  zu steigern?

17. Wurden Maßnahmen, die in der Studienabschlussphase eine Anschubfinanzierung für den raschen Abschluss des Studiums ermöglichen ergriffen?

18. Wenn ja, in welchem finanziellen Rahmen und für welche Studiengänge?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Im Studienjahr 2013/2014 stehen 1.500 Studienanfängern Plätze in Human- und Zahnmedizin zur Verfügung. Wie lauten die Pläne um bis zum Wintersemester 2015 in den Studien Medizin und Zahnmedizin in Summe 2.000 Plätze für Studienanfänger zu schaffen?