15337/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Martina Schenk

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend „Keine diskriminierende Angaben hinsichtlich des Personenstandes“

 

Angaben betreffend den Personenstand sind für sämtliche Ausweisdokumente, Staatsbürgerschaftsanträge etc. zu machen. Obwohl gemäß Personenstandsgesetz die Beurkundung der Geburt, der Eheschließung, der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft und des Todes von Personen und ihres Personenstandes vorgesehen sind, werden bei der Erfassung persönlicher Daten von Amts wegen unter anderem auch die Begriffe „ledig“, „geschieden“, „verwitwet“ bzw. „aufgelöste EP“ oder „Auflösung EP durch Tod“ angegeben.

 

Insbesondere die Titulierung „ledig“ ist nicht mehr zeitgemäß und kann als diskriminierend empfunden werden. Wenn man ein Nachschlagewerk zur Hand nimmt, so findet man hierzu folgende Synonyme, welche die Argumentation nach Diskriminierung bestätigen: unzusammenhängend, abgeschieden, gesondert, separat, verbindungslos oder auch einspännig.

 

Viele der Betroffenen fühlen sich jedoch, wenn sie weder verheiratet, noch verpartnert sind, nicht als verbindungslos oder gesondert, da Partnerschaften auch ohne Trauschein bestehen können. Ebenso unzufrieden mit der Formulierung sind ledige-, geschiedene-, verwitwete- bzw. auch verpartnerte Personen.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen die in der Präambel geschilderte Problematik um den Personenstand bekannt bzw. wurde diese schon an Sie herangetragen?

 

2.    Welche Möglichkeiten sehen Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit, Abhilfe gegen diese empfundene Form von Diskriminierung zu schaffen?

 

3.    Würden Sie eine Reduktion auf die Komponenten „verheiratet“ – „nichtverheiratet“ bzw. „verpartnert“ – „nichtverpartnert“ befürworten? Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Werden Sie konkrete Maßnahmen setzten, damit die Bezeichnungen „ledig“, „geschieden“ oder „verwitwet“, sowie „aufgelöste EP“ und „Auflösung der EP durch Tod“ im Bereich der Personenstandserhebung keine Verwendung mehr finden? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?