15340/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend mangelnde Umsetzung des
Entschließungsantrages betreffend die Schaffung von rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem
organisierten Sport bei Bewegungsangeboten im Rahmen von Betreuungsformen in
den Schulen außerhalb des
Regelunterrichts
Das Plenum des Nationalrates hat am 9.
Juli 2010 einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner,
Hermann Krist, Herbert Kickl, Dieter Brosz, Ing. Peter Westenthaler,
Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung von rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem
organisierten Sport bei Bewegungsangeboten im Rahmen von Betreuungsformen in
den Schulen außerhalb des Regelunterrichts beschlossen. Mit diesem wurden
die zuständigen Bundesminister ersucht, auf Basis der Rahmenvereinbarung
aus dem Jahr 2009 die rechtlichen Grundlagen für Kooperationsmodelle von
Schulen mit Institutionen der in der Österreichischen
Bundessportorganisation
zusammengefassten Sportvereine und die Qualifizierung von Personen aus dem
organisierten Sport bis zum Dezember 2010 zu erarbeiten, die eine Grundlage
für
eine flächendeckende Versorgung mit Sport- und Bewegungsangeboten für
die österreichischen Schulen bilden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen dazu folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Kooperationsformen zwischen dem organisierten Sport und den Schulen bestehen derzeit außerhalb der Möglichkeit, Trainern von Sportvereinen zu Freizeitpädagogen ausbilden zu lassen?
2. Welche Maßnahmen wurden seit Beschluss dieses Entschließungsantrages in diesem Bereich gesetzt?
3. Wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus den beteiligten Ressorts sowie aus Vertretern des organisierten Sportes eingesetzt?
3.1. Wenn ja, wann ist diese zusammengetreten und wer war in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
3.2. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gespräche wurden seit Beschluss des oben genannten Entschließungsantrages mit Vertretern des organisierten Sports zu konkreten gesetzlichen Änderungsmaßnahmen geführt?
4.1. Wer hat zu diesen Gesprächen eingeladen?
4.2. Wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen?
5. Wurde seitens des BMUKK ein Vorschlag für eine gesetzliche Änderung erarbeitet?
5.1 .Wurde vom BMUKK ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag an die Sportorganisationen übermittelt?
6.
Welche
Gespräche wurden seit Beschluss des oben genannten
Entschließungsantrages mit Vertretern des organisierten Sports zu einer
Änderung der im Entschließungsantrag erwähnten Rahmenvereinbarung
geführt?
6.1. Wer hat zu diesen Gesprächen eingeladen?
6.2. Wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen?
7. Wurde seitens des BMUKK ein Vorschlag für eine Änderung der genannten Rahmenvereinbarung erarbeitet?
7.1. Wurde vom BMUKK ein Vorschlag an die Sportorganisationen übermittelt?
8. Hat das BMUKK davon Kenntnis, dass das BMLVS einen entsprechenden Vorschlag für Adaptierung der Rahmenvereinbarung ausgearbeitet hat?
9. Welche Maßnahmen wurden vom BMUKK gesetzt, um kooperationsbereite Sportvereine und Schulen bei einer Zusammenarbeit zu unterstützen und diesen die Administration zu erleichtern?
10. Welche Maßnahmen wurden seitens des BMUKK gesetzt, um eine Kooperation des örtlichen Vereins mit dem Schulerhalter rechtlich und finanziell zu forcieren?
11. Welche gesetzlichen Maßnahmen wurden gesetzt, um Zugangshürden für ausgebildete Sportbetreuer und -trainer zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern zu beseitigen?