15342/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Missstände im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich und Mobbing durch Beamte des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

BEGRÜNDUNG

 

Die anfragenden Abgeordneten haben Sie in den letzten zwei Jahren wiederholt mit Mobbingvorwürfen gegen die niederösterreichische Landesschulinspektorin Mag. Ronniger konfrontiert. Wir müssen zu unserem Bedauern feststellen, dass Sie sich zu diesen Vorwürfen als Letztverantwortliche für die Schulen des Bundes stets ausweichend geäußert haben. Wir müssen auch davon ausgehen, dass Sie die Mobbingvorwürfe weder aufgeklärt noch sanktioniert haben. Dies stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, da Sie als Leiterin der obersten Dienstbehörde zum Handeln verpflichtet sind. Auch die zuständigen Beamten Ihres Ressorts sind offenbar in rechtswidriger Weise untätig geblieben, und haben damit zumindest eine dienstrechtliche Verfehlung begangen. Auf allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen sein.

Mit unserer Anfrage vom 22. April 2013 (14466/J, XXIV. GP) haben wir Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass sich aus einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission vom 27.2.2013 ergibt, dass auch leitende Beamte des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Schuldirektorin der HLW Biedermannsdorf, Frau Dr. Evelyn Mayer, belästigt und damit neuerlich eine Mobbinghandlung gesetzt haben.

Wie sich aus der Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst vom 25.6.2013 (14251/AB, XXIV. GP, Seite 2) ergibt, stellt Mobbing eine Verletzung des § 43a BDG, und daher eine Dienstpflichtverletzung, dar.

Wir haben Sie daher in unserer zitierten Anfrage vom 22. April 2013 gefragt, welche Maßnahmen Sie gegen die betreffenden Beamten Ihres Hauses veranlasst haben (Frage 4). In Ihrer Anfragebeantwortung vom 21. Juni 2013 (14204/AB, XXIV. GP) haben Sie diese Frage bedauerlicherweise nicht beantwortet.

Wir haben Sie in unserer zitierten Anfrage vom 22. April 2013 auch gefragt, wie hoch die jährlichen Kosten einer zusätzlichen Schulaufsicht sind (Frage 6). Sie haben diese Frage in Ihrer zitierten Anfragebeantwortung vom 21. Juni 2013 falsch beantwortet: wir haben Sie nicht nach der Höhe einer Zulage gefragt, sondern nach den Gesamtkosten der zusätzlichen Schulaufsicht. Da die betreffende Schulaufsichtsbeamtin derzeit keine Lehrtätigkeit entfalten kann, sind auch die Kosten der Ersatzkraft zu berücksichtigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen haben Sie auf Grund des zitierten Gutachtens der Gleichbehandlungskommission gegen die verantwortlichen Beamten Ihres Hauses getroffen?

2)    Wann haben Sie diese Maßnahmen gesetzt?

3)    Sollten Sie untätig geblieben sein: aus welchem Grund?

4)    Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der von Ihnen zusätzlich bestellten Schulaufsicht?